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schaut ihr bitte mal???

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zimmi

Empfohlene Beiträge

hallo ihr lieben,

würde mich freuen wenn ihr mal drüber fliegt und schaut ob das alles so richtig ist und ob ich auch nichts vergessen hab...bzw mir noch paar fragen beantwortet?

also, vor der geburt muss das gemeinsame sorgerechtund die vaterschaftsanerkennungbeantragt werden...

ist es zwingend erforderlich das der werdende vater dabei ist? oder reicht es wenn er mir eine vollmacht schreibt? was muss ich mitnehmen außer ausweise und geburtsurkunden beider elternteile?

dann sollte ich mir doch auch schon vor der geburt von der familienkasse den kindergeldantrag zuschicken lassen, oder?

innerhalb einer woche nach der geburt muss ich zum standesamt um mir dort die geburtsurkunde 4-fach ausstellen zu lassen...?

muss ich für alle 4 urkunden bezahlen oder nur für eine? vater muss nicht mitkommen oder? brauch ich noch was außer geburtsbescheinigung der klinik, ausweise/geburtsurkunden der eltern und der vaterschaftsanerkennung?

so schnell wie möglich nach der geburt bei der krankenkasse mitgliedschaft der kindes beantragen

da ich im moment leider ohne arbeit bin und außerdem bei meinem vater familienversichert bin muss das kind bestimmt bei meinem freund versichert werden, oder? und da muss er auf jeden fall mit gehen, oder? da reicht bestimmt keine vollmacht...

dann müssen wir beim einwohnermeldeamt das kind anmelden und die lohnsteuerkarten ändern lassen...

und da muss mein freund bestimmt auch mit, oder?

woher bekomme ich den eltergeldantrag? wann muss ich den antrag stellen?

und, noch ein anderes thema...

also, ich arbeitssuchend, mein freund noch in einer beschäftigung. da wir ja vom geld her schlechter kommen wenn wir zusammenziehen behält er seine wohnung und "wohnt" eben mit bei mir und dem kleinen. muss ich da beim arbeitsamt angeben das ich alleinerziehend bin? weil wenn ich denen sage das er bei mir schläft zählen wir doch als eheähnliche gemeinschaft, oder? also, sollten wir doch offiziell getrenn, also kein paar, sein...aber wenn wir das so machen, und ich praktisch als alleinerziehend gelte, können wir doch die elterzeit nicht teilen oder? bzw. wenn doch, macht das arbeitsamt dann kontrolle ob das zeug fürs kind auch bei dem elternteil ist der gerade in der elternzeit ist? wann und wo müssen wir/ ich die elternzeit anmelden? müssen wir uns gleich entscheiden wie lange wir nehmen und wer wann nimmt oder ist das währen der elternzeit variabel?

gut, ich denke das wars erstmal...wie gesagt, würde mich freuen wenn ihr mir antwortet... :)

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hallo ihr lieben,

würde mich freuen wenn ihr mal drüber fliegt und schaut ob das alles so richtig ist und ob ich auch nichts vergessen hab...bzw mir noch paar fragen beantwortet?

also, vor der geburt muss das gemeinsame sorgerechtund die vaterschaftsanerkennungbeantragt werden...

ist es zwingend erforderlich das der werdende vater dabei ist? oder reicht es wenn er mir eine vollmacht schreibt? was muss ich mitnehmen außer ausweise und geburtsurkunden beider elternteile?

soviel cih weiss muss der vater unbedingt dabei sein, ohne seine unterschrift ging es nicht. zumindest war es bei uns so. ich würde sagen eine vollmacht reicht da nicht aus.

dann sollte ich mir doch auch schon vor der geburt von der familienkasse den kindergeldantrag zuschicken lassen, oder?

Jap!!

innerhalb einer woche nach der geburt muss ich zum standesamt um mir dort die geburtsurkunde 4-fach ausstellen zu lassen...?

muss ich für alle 4 urkunden bezahlen oder nur für eine? vater muss nicht mitkommen oder? brauch ich noch was außer geburtsbescheinigung der klinik, ausweise/geburtsurkunden der eltern und der vaterschaftsanerkennung?

das wäre mir neu, dass ihr da selber hinmüsst, um es ausstellen zu lassen. normalerweise gibt das krankenhaus(hebamme oder so) die daten weiter, das standesamt fertigt sie, und ihr braucht sie nur noch abholen.

Die geburtsurkunde selber bekommt ihr nur einmal, ausser ihr bestellt noch selber ein zweites.

das was ihr vierfach bekommt, sind die geburtsbescheinigungen, und das ist ein wenig was anderes als die urkunde. ein bescheinigung ist für religiöse zwecke, ein für mutterschaftsgeld, und noch zwei für cih weiss nicht mher was*ggg*die sind kostenlos. bezahlen mussten wir nur die urkunde selber, sie kostete 10 euro, und jede weitere geburtsurkunde 2,50. wir ahben noch eine dazubestellt. den vater brauchst du dazu nicht, es reicht einfach wenn irgendjemand die urkunden und bescheinigungen beim standesamt abholt.

was die vaterschaftsanerkennung angeht-da wir sie im jugendamt ahben mach alssen, hatd as jugendamt einfach das original an das standesamt egschickt, wir mussten uns gar nicht drum kümmern.(obwohl wir nicht verheiratet sind, wollten wir dass der kleien trotzdem papas anchnamen bekommt, deswegen)ansonsten barucht ihr galub cih nihcts, um die urkunden abzuholen.

so schnell wie möglich nach der geburt bei der krankenkasse mitgliedschaft der kindes beantragen

da ich im moment leider ohne arbeit bin und außerdem bei meinem vater familienversichert bin muss das kind bestimmt bei meinem freund versichert werden, oder? und da muss er auf jeden fall mit gehen, oder? da reicht bestimmt keine vollmacht...

Du kannst dein kind auch bei deinem vter mitfamilien versichern lasssen. musst nicht unbedingt beio deinem freund mitversichern. haben wir aucxh so geamcht. mein klioener ist beid er oma mitversichert. wenn ihr aber doch bei deinem mann mitversichert, dann weiss ich nicht wie das ist, ob er da mitgehen muss, vllt. kann dir das jemand anderes beantworten. oder einfach bei der zuständigen KK anrufen und nachfragen, sie erteilen gerne dazu auskunft, was man alles braucht an papieren und wer dakommen muss.

dann müssen wir beim einwohnermeldeamt das kind anmelden und die lohnsteuerkarten ändern lassen...

und da muss mein freund bestimmt auch mit, oder?

passiert eigentlich auch automatisch, das standesamt macht dem einwohnermeldemt mel[dung-bin mir aber nicht sos icher. bei uns wars einafch nur so, dass ich aj nicht in unserer standt entbuden ahbe-und das dinkelsbühler standesamt hat einfach das an das craislheimer meldeamt geschickt... aber frag da lieber anch, da weiss ich das nicht so genau. ein anruf beim einwohnermeldeamt egnügt./COLOR]

woher bekomme ich den eltergeldantrag? wann muss ich den antrag stellen?

wir ahben ihn beim rathaus bekommen....frag dochd a auch mal nach, die werden dir weiterhelfen können. ihn allerdings stellen kann mna erst anch der geburt, genauso wie den kindergeldantrag. der kindergeldantrag wird ziemlich schnell gemacht normalerweise, beim erziehungsgeld kann die bearbeitungszeit etwas länger dauern

und, noch ein anderes thema...

also, ich arbeitssuchend, mein freund noch in einer beschäftigung. da wir ja vom geld her schlechter kommen wenn wir zusammenziehen behält er seine wohnung und "wohnt" eben mit bei mir und dem kleinen. muss ich da beim arbeitsamt angeben das ich alleinerziehend bin? weil wenn ich denen sage das er bei mir schläft zählen wir doch als eheähnliche gemeinschaft, oder? also, sollten wir doch offiziell getrenn, also kein paar, sein...aber wenn wir das so machen, und ich praktisch als alleinerziehend gelte, können wir doch die elterzeit nicht teilen oder? bzw. wenn doch, macht das arbeitsamt dann kontrolle ob das zeug fürs kind auch bei dem elternteil ist der gerade in der elternzeit ist? wann und wo müssen wir/ ich die elternzeit anmelden? müssen wir uns gleich entscheiden wie lange wir nehmen und wer wann nimmt oder ist das währen der elternzeit variabel?

gut, ich denke das wars erstmal...wie gesagt, würde mich freuen wenn ihr mir antwortet... :)

so, ich hoffe, ich konnte dir ein klein bissle weiterhelfen, zu dem andern thema weiss cih ledier nichts,a ber vielleicht weiss es jemand anderes hjier im forum.

und wenn du noch fragen ahst, frag ruhig

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ich habe den elterngeldantrag beim amt für jugend und soziales bekommen...

habe von profmilia son zettel bekommen was man alles beantragen kann un dort standen gleich alle telenummern und adressen mit drauf.

man kann auch zu dem kindergeld,kindergeldzuschlag beantragen.allerings ist das nur für gering verdiener...aber wenn du arbeitslos bist kannste es ja versuchen.den antrag gibts auch,so wie den kindergeldantrag bei der familienkasse des arbeitsamtes.

das mit der zweiten wohnung würde ich auch nicht machen.

da kann man richtig ärgern bekommen.

lg

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gemeinsames sorgerecht/ vaterschaft

wir haben die vaterschaftsanerkennung gemeinsam machen müssen, da der vater auch unterschreiben muß(wurde alles im standesamt gemacht)

das gem. sorgerecht hingegen müssten wir beim jugendamt beantragen. ich weiß auch nicht, ob das schon vor der geburt geht?!

geburtsurkunde

eine geburtsurkunde kostete bei uns 7,50€ und eine 2te, 3te, 4te kostete 5€. die geburtsurkunden müssen im standesamt des jeweiigen geburtsort beantragt werden. wir mussten dort selber hin fahren und das beantragen, wenn du deinen ausweis, die vaterschaftsanerkennung und die geburtsbescheinigung vom kh mit hast geht das auch ganz schnell.(in unserm fall war es auch gut, dass mein freund mit war und sich noch extra ausweisen konnte, ging irgendwie schneller :confused: )

zusätzlich zu den GU bekommt man noch einen schrieb für rel. zwecke (taufe), einen fürs kindergeld(mußt du dem antrag beifügen) und einen für die krankenkasse. bei allen anderen sachen mußt du kopien der GU beifügen!

krankenkasse

in meinem fall konnten die kinder nicht über meine eltern familienversichert werden, da wir nicht in einem haushalt wohnen! dein kind kann aber über deinen freund mitversichert werden. ruf doch einfach mal bei dr KK an und frag nach, wer das von euch machen kann.

einwohnermeldeamt

das kind wurde bei uns automatisch vom standesamt angemeldet, nachdem wir die geburtsurkunden bekommen hatten.

hoffentlich hilft dir das ein wenig weiter ;)

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jen

gemeinsames sorgerecht geht auch schon vor der geburt deswegen waren wri auch beim JA und ahebn das sorgerecht und die anerkennung gleich auf einmal machen lassen. hat uns ne halbe stunde zeit gekostet und zwei unterschriften sonst nichts.

und wegen der KK. komisch sag ich da nur, wahrscheinlich ist es von kk zur kk verschieden aber ich wohne mit meiner mutter auch nicht im selben haushalt, ja nicht mal im gleichen bundesland und da ich aber bei ihr mit familienversichert war, konnte der kleien auch bei ihr familienversichert werden. inzwischen bin ich durch das arbeitsamt verishcert uhnd mein sohn aber imer noch familienversichert mit der oma.

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das mit der 2. wohnung würde ich nicht machen, wenn die rauskriegen, dass er regelmäßig da schläft, gilt das als wohnsitz und dann kanns echt ärger geben.

das ist Betrug :mad: da hoffe ich nur das die Arbeitsagentur dann streng kontrolliert, wenn es der Fall sein sollte bzw. wird :P für sowas hab ich kein Verständnis :(

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Gast bianca81

man kann auch zu dem kindergeld,kindergeldzuschlag beantragen.allerings ist das nur für gering verdiener...aber wenn du arbeitslos bist kannste es ja versuchen.den antrag gibts auch,so wie den kindergeldantrag bei der familienkasse des arbeitsamtes.

lg

und den kinderzuschlag kannst du nur benatragen, wenn du vorher schon beim wohngeldamt nen antrag gestellt hast, egal ob positiv oder negativ. :)

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Gast bianca81
jen

gemeinsames sorgerecht geht auch schon vor der geburt deswegen waren wri auch beim JA und ahebn das sorgerecht und die anerkennung gleich auf einmal machen lassen. hat uns ne halbe stunde zeit gekostet und zwei unterschriften sonst nichts.

neid! wir mussten 2x hinlaufen, da die dame ja 4 wochen benötigt um diese poppligen 2 urkunden auszustellen und dann noch im schneckentempo verliest....:mad:

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neid! wir mussten 2x hinlaufen, da die dame ja 4 wochen benötigt um diese poppligen 2 urkunden auszustellen und dann noch im schneckentempo verliest....:mad:

:eek: sauerei!!!!

wir haben beim JA damals nur vorher angerufen, nen termin ausgemacht und dann einfach hingefahren und inner halben stunde war schatzi offiziell der papa und wir hatten gleich das gemeinsame sorgerecht.:)

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bei der heutigen gesellschaft hat man aber leider keine andere möglichkeit als ein wenig, ich nenns mal "zu schummeln"...bin auch nicht stolz drauf...aber uns steht keine größere wohnung zu da unser kleiner im ersten jahr nicht als person gerechnet wird...(ist auch überall anders - aber bei uns ist es nun mal so...) also haben wir beschlossen, dieses jahr noch zu warten mit dem zusammenziehen...weil ich weder kraft noch energie habe in einem jahr 2 mal umzuziehen... ;):(

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Gast bianca81

jupp und für den wohngeldantrag, sollte einer student sein, der benötigt einen bafögbescheid, widerrum egal ob positiv oder negativ....

und das bafögamt benötigt das formblatt 5 von der uni.

so hängt das alles zusammen und ich warte seit märz auf meine bafögzahlungen und wohngeldzahlungen....:mad:

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