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Insemination

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Geschrieben

Hallo ihr Fachkundigen,

wer hat Kenntnisse über Kiwu Behandlung im Ausland ? Da ich weder verheiratet bin, und z.Z. auch nicht KV (da jetzt freiberuflich und voriges Angestelltenverh.nur 9 Monate lief,daher nicht gestzl.berechtigt), muß ich mich mich quasi selbt behandeln bzw. die Behandlung fortführen, die die Kiwuklinik begonnen hatte,zumindest bis zu der Zeit,bis ich wieder angestellt bin. Leider drängt die Zeit aufgrund biolog.Prozesse :rolleyes: werde nun sozusagen als überbrückende Maßnahme Östrogen und Progesteronpräparat nehmen, entsprechndes Eisprungmedikament fehlt mir noch. Bin hier im Forum auf die Idee der Insemination getroffen, aber ist ja dann hier in Deutschland ohen Eheschein nicht möglich. Weiß jemand von euch was über Kiwu Behandlung im Ausland ? Einem Bericht aus dem Spiegeljournal entnahm ich eine erfolgreich Behandlung in Polen,aber leider ohne Angabe des Kliniknamens.

Und dann: wie lange sollte man das Progesteronpräparat in der 2.Hälte des Z. (man soll wohl ab 2.Tag nach ES beginnen) einnehmen?

Geschrieben

Hallo Bine!

Leider kann ich persönlich Dir da nicht weiterhelfen.:( Aber ich wollt Dir trotzdem antworten, damit Du Dich nicht überlesen fühlst. Bestimmt fällt einigen anderen Mädels was dazu ein. Bin ich mir sicher. Wart noch ein paar Stündchen, ja?!

Aber ich möcht Dir von hier aus schon mal viiiiel Glück und alles Gute wünschen!!!

Geschrieben

Hi,

ich hab schon 2 Inseminationen gemacht und bin auch nicht verheiratet. In Berlin ist auch die künstl. Befruchtung ohne Trauschein möglich. Kosten bei der Inse beliefen sich mit Medis auf ca. 170 Euro pro Behandlung.

Wenn du nähreres wissen willst kannst du dich ja nochmal bei mir melden!

Gruss Himmel

Geschrieben

Hi Mini,

habe die Nachrichten letzte Woche vom Bundesverfassungsgericht natürlich auch gehört. Es wurde ja nur das bestehende Gesetz noch einmal bestätigt, also gehe ich davon aus, das alles so bleibt wie bisher. Werde mich demnächst auch wieder in Berlin melden müssen, um den Behandlungsplan abzusprechen, da werd ich es ja dann schwarz auf weiß hören. Melde mich dann noch mal, was sie mir gesagt haben.

Gruss Himmel

Geschrieben

Hi,

habe nochmal nachgelesen beim Bundesverfassungsgericht: So wie da geschrieben steht, muss man für eine künstliche Befruchtung nur verheiratet sein, wenn die KK sich an den Kosten beteiligen soll. Unverheiratete Paare müssen die Kosten in voller Höhe zwar selbst tragen, sind aber nur weil sie nicht verheiratet sind, deshalb von einer KB nicht ausgeschlossen.

Steht gleich im esten Absatz.

gruss Himmel

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