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Gewerbe anmelden + Elterngeld (Mutterschaftsgeld)

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Geschrieben

So nun brauche ich auch mal Hilfe.

Ich habe schon bei der zuständigen Elterngeldstelle nachgefragt, aber die konnten mir leider so gar nicht weiterhelfen :cold:

Ich habe folgendes vor.

Ich bekomme im Oktober mein 2. Baby. und werde danach 2 Monate Mutterschaftsgeld + Zuschuss vom Arbeitgeber und danach 10 Monate Elterngeld erhalten.

Ich hatte eigentlich vor, demnächst neben meinem normalen Job einen Internetshop zu eröffnen. Dies wäre auch alles unproblematisch, wenn ich nicht demnächst Elterngeld bekommen würde :aredface:

Ich bekomme dann mehr als den Sockelbetrag und da liegt dann ja der Knackpunkt, nämlich, dass der Gewinn aus dem Shop ja auf mein Elterngeld angerechnet würde.

Hier habe ich die Elterngeldstelle schon befragt, aber das Problem ist eben, dass die nichts genaues sagen können - :arolleyes: :arolleyes: :arolleyes:

Vielleicht weiß es ja jemand von euch.

zB.

1.

Ich erhalte November - Dezember Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss = 900 Euro

Durch den Internetshop verdiene ich 400 Euro, wovon aber ca. 250 Euro Materialkosten waren. Nettogewinn also 150 Euro.

Wie wird es angerechnet?

Esrt mit Steuererklärung aufgrund des Progressionsvorbehaltes?

2.

Ich erhalte von Januar - Oktober Elterngeld = 600 Euro

Durch den Internetshop verdiene ich 400 Euro, wovon aber ca. 250 Euro Materialkosten waren. Nettogewinn also 150 Euro.

Wie wird es angerechnet?

Weiß jemand Rat? :unsure:

Geschrieben

Huhu Venus,

ganz genau kann ich dir das nicht sagen. Hatte ja selbst bei Lotta ein Gewerbe angemeldet, da mußte ich nur unterschreiben das ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeite. (hab aber bei Lotta auch nur 300.- Euro bekommen, also den mindestsatz).

Bei Lilly bekomme ich auch den Mindestsatz von 375.- Euro EG und hab aber ja nen 400.- Euro Job momentan.

Geschrieben

Danke Süße! :)

Ja, da liegt ja leider der Knackpunkt, da ich mehr als den Sockelbetrag erhalte. Sonst wäre es unproblematisch.

Interessant ist für mich einfach, ob es sich lohnt, was ist, wenn ich zB einen Monat weniger verdiene, wie es dann beim Elterngeld angerechnet wird.

Die Elterngeldstelle war etwas überfordert, weil es dafür wohl zuviele Konstellationen geben würde, aber einfach so, will ich es ja auch nicht machen *hmpf*

Geschrieben
Und wenn du das Gewerbe auf deinen Mann laufen lässt?

Die Idee hatte ich auch schon, aber ich weiß nicht, ob das der Arbeitgeber meines Mannes so gerne sieht.

Da braucht er ja die Erlaubnis für...

Geschrieben

Das solltet ihr dann aber besser nicht öffentlich besprechen :awink:

Ich denke, da kann wirklich nur die Elterngeldstelle verlässlich etwas dazu sagen :aredface: Eigentlich werden alle Einkünfte mit angerechnet und vom Elterngeld abgezogen....spätestens wenn am Ende die "Abrechnung" folgt.

Geschrieben

Wegen der Zeit, in der Du Mutterschaftsgeld bekommst, würd ich vielleicht auch mal bei der Krankenkasse nachfragen. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind keine Sozialleistungen wie das Elterngeld, oder? Mir ist jedenfalls so.

Wegen Elterngeld-Zeit: Also angerechnet werden Deine Einkünfte bestimmt, die Frage ist halt, ob Umsatz oder steuerlicher Gewinn. Vielleicht doch mal nen Steuerberater fragen?

Geschrieben

Das Gewerbe auf meinen Mann anzumelden, würde ich auch ungerne, weil es schon "mein" Shop werden soll :)

Habe ja auch gar nix gegen, wenn sie eben den "Gewinn" abziehen, nur wenn sie den kompletten Umsatz nehmen würden, wäre es ja blödsinn es zu machen, denn dann mache ich ja Minus, weil ich die Kosten für Material etc. trage.

Vielleicht bleibt der Gang zum Steuerberater nicht aus. Hätte ja sein können, dass hier jemand Erfahrung hat :)

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