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Zählen die Kalerndermonate mit Beschäftigungsverbot?

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Geschrieben

Ich weiß jetzt nicht genau, wie ich den Titel richtig benennen soll. Aber grad hab ich den Elterngeldantrag für´s zweite Kind ausgedruckt und im Merkblatt gelesen, dass Kalendermonate, in denen zB ein Beschäftigungsverbot bestand, nicht in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Ist das wirklich immer so? Denn wenn das wirklich der Fall ist, dann sehe ich finanziell sehr alt aus. Denn bei mir würde dann das Elterngeld nach meinem damaligen Azubigehalt berechnet werden und dann käme ich finaziell gar nicht über die Runden, da sich meine Fixkosten ja danach richten, wie ich aktuell verdiene. Ich habe während des Beschäftigungsverbotes auch nicht schlechter verdient, als ob ich noch arbeiten gegangen wäre. Lediglich die Schichtzulagen sind weggefallen.

Kann mir da jemand Klarheit geben? Ich hab jetzt richtig Panik, dass ich meine laufenden Kosten in den nächsten Monaten nicht decken kann. ZB Autokredit etc.

HILLLLLLLLLLLLLLFFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEEEEEE *aaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhh* :aredface:

Geschrieben

Ich weiß jetzt nicht genau, wie ich den Titel richtig benennen soll. Aber grad hab ich den Elterngeldantrag für´s zweite Kind ausgedruckt und im Merkblatt gelesen, dass Kalendermonate, in denen zB ein Beschäftigungsverbot bestand, nicht in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Ist das wirklich immer so? Denn wenn das wirklich der Fall ist, dann sehe ich finanziell sehr alt aus. Denn bei mir würde dann das Elterngeld nach meinem damaligen Azubigehalt berechnet werden und dann käme ich finaziell gar nicht über die Runden, da sich meine Fixkosten ja danach richten, wie ich aktuell verdiene. Ich habe während des Beschäftigungsverbotes auch nicht schlechter verdient, als ob ich noch arbeiten gegangen wäre. Lediglich die Schichtzulagen sind weggefallen.

Kann mir da jemand Klarheit geben? Ich hab jetzt richtig Panik, dass ich meine laufenden Kosten in den nächsten Monaten nicht decken kann. ZB Autokredit etc.

HILLLLLLLLLLLLLLFFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEEEEEE *aaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhh* :aredface:

Geschrieben

Ich habe sofort als ich von der ersten Schwangerschaft erfahren hab ein Beschäftigungsverbot bekommen und habe für die Monate ganz normales Gehalt bekommen und auch diese Abrechnungen bei der EG Stelle abgegeben, danach wurde es dann auch berechnet.

Geschrieben

Ich habe sofort als ich von der ersten Schwangerschaft erfahren hab ein Beschäftigungsverbot bekommen und habe für die Monate ganz normales Gehalt bekommen und auch diese Abrechnungen bei der EG Stelle abgegeben, danach wurde es dann auch berechnet.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde den Gesetzestext leider auch nur so verstehen, dass die Monate in denen du ein Beschäftigungsverbot hattest und nachweislich wegen der Schwangerschaft krank geschrieben warst bei der Berechnung außen vor sind. :aredface:

Edit: Was ich aber aus eigener Erfahrung weiß... Ist auch immer ne Frage, wie oft ein solcher Fall schon vorgekommen ist. Ich mußte sowohl meinem Arbeitgeber als auch der Elterngeldstelle meinen Fall genau erklären. *gg*

Bearbeitet von Kobold
Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde den Gesetzestext leider auch nur so verstehen, dass die Monate in denen du ein Beschäftigungsverbot hattest und nachweislich wegen der Schwangerschaft krank geschrieben warst bei der Berechnung außen vor sind. :aredface:

Edit: Was ich aber aus eigener Erfahrung weiß... Ist auch immer ne Frage, wie oft ein solcher Fall schon vorgekommen ist. Ich mußte sowohl meinem Arbeitgeber als auch der Elterngeldstelle meinen Fall genau erklären. *gg*

Bearbeitet von Kobold
Geschrieben

Soweit ich weiß ist das ist Fallabhängig. Hast du das BV wegen der Arbeit an sich weil sie eben keinen Job für dich haben der MuSchuh Gesetz konform ist oder weil du durch Vorzeitige Wehen etc nicht arbeiten konntest. Verstehst du? Ne Arbeitskollegin hatte Aufgrund ihrer SS bedingten Migräne ein BV bekommen. Sie musste die Lohnzettel der von vor der SS angeben. Ne Freundin arbeitet im Ambulanten Pflegedienst sie konnte dort nicht eingesetzt werden und musste nur die Lohnstreifen während der SS abgeben. Steht bei dir auf der Abrechnung was drauf von wegen BV?

Geschrieben

Soweit ich weiß ist das ist Fallabhängig. Hast du das BV wegen der Arbeit an sich weil sie eben keinen Job für dich haben der MuSchuh Gesetz konform ist oder weil du durch Vorzeitige Wehen etc nicht arbeiten konntest. Verstehst du? Ne Arbeitskollegin hatte Aufgrund ihrer SS bedingten Migräne ein BV bekommen. Sie musste die Lohnzettel der von vor der SS angeben. Ne Freundin arbeitet im Ambulanten Pflegedienst sie konnte dort nicht eingesetzt werden und musste nur die Lohnstreifen während der SS abgeben. Steht bei dir auf der Abrechnung was drauf von wegen BV?

Geschrieben

Danke erstmal für eure Hilfe.

Ich habe schon selbst versucht zu rechercieren, aber eben auch nur widersprüchliche Aussagen gefunden und deswegen schon angenommen, dass es fallabhängig ist.

@ carolin: Sowohl als auch, würde ich jetzt mal sagen. Mein Gyn hat das BV damit begründet, weil ich schon 2 Fehlgeburten hatte. Und auf der Arbeit hatte ich ein BV für meinen Bereich, da ich auf der geschlossenen Jugendpsychiatrie gearbeitet habe.

Auf meinen Lohnzetteln steht nichts von BV. Jedenfalls ist mir nichts dergleichen aufgefallen. Aber ich werd nochmal draufgucken. Zumal auf dem Elterngeldantrag steht, dass man das BV nachweisen muss. Also brauch ich ne Bescheinigung vom Gyn darüber oder wie?

Oh man, ist das alles kompliziert. Letzte Nacht konnte ich kaum schlafen, weil ich echt Angst habe, dass ich meine laufenden Kosten nicht decken kann. Berücksichtigen die das bei der Elterngeldstelle eigentlich?

Geschrieben

Danke erstmal für eure Hilfe.

Ich habe schon selbst versucht zu rechercieren, aber eben auch nur widersprüchliche Aussagen gefunden und deswegen schon angenommen, dass es fallabhängig ist.

@ carolin: Sowohl als auch, würde ich jetzt mal sagen. Mein Gyn hat das BV damit begründet, weil ich schon 2 Fehlgeburten hatte. Und auf der Arbeit hatte ich ein BV für meinen Bereich, da ich auf der geschlossenen Jugendpsychiatrie gearbeitet habe.

Auf meinen Lohnzetteln steht nichts von BV. Jedenfalls ist mir nichts dergleichen aufgefallen. Aber ich werd nochmal draufgucken. Zumal auf dem Elterngeldantrag steht, dass man das BV nachweisen muss. Also brauch ich ne Bescheinigung vom Gyn darüber oder wie?

Oh man, ist das alles kompliziert. Letzte Nacht konnte ich kaum schlafen, weil ich echt Angst habe, dass ich meine laufenden Kosten nicht decken kann. Berücksichtigen die das bei der Elterngeldstelle eigentlich?

Geschrieben

Naja nü wenn du im Antrag nix schreibst von wegen BV und auf den Lohnzetteln nichts steht. Würd ich glaub keinen Wind um die Sache machen. Verstehste?!

Ich bekomme auf Intensiv Bzw allegemein im KH eine MuSchu Ausgleichszahlung so ist das bei mir aufm Lohnzettel vermerkt. Anstatt der Wechselschichtzulage da ich ja keine Nachtdienste mehr mache. Ansonst arbeite ich komplett so weiter. War damals bei Nils auch so. Ich mußte ja Lohnstreifen einreichen von vor der SS und damit war ersichtlich das diese Muschu Ausgleichszahlung nur ist wegen der Wechselschicht. Deswegen hatten sie uns damals aber auch angerufen um noch mal nachzufragen. Ich würd das einfach verschweigen.

Geschrieben

Naja nü wenn du im Antrag nix schreibst von wegen BV und auf den Lohnzetteln nichts steht. Würd ich glaub keinen Wind um die Sache machen. Verstehste?!

Ich bekomme auf Intensiv Bzw allegemein im KH eine MuSchu Ausgleichszahlung so ist das bei mir aufm Lohnzettel vermerkt. Anstatt der Wechselschichtzulage da ich ja keine Nachtdienste mehr mache. Ansonst arbeite ich komplett so weiter. War damals bei Nils auch so. Ich mußte ja Lohnstreifen einreichen von vor der SS und damit war ersichtlich das diese Muschu Ausgleichszahlung nur ist wegen der Wechselschicht. Deswegen hatten sie uns damals aber auch angerufen um noch mal nachzufragen. Ich würd das einfach verschweigen.

Geschrieben

ich denke mal, dass die Regelung die Mütter schützen soll, denn normalerweise bekommt man ja während des BV eher weniger als mehr Geld als vorher z.B. wegen Schichtzulagen usw.

Von daher ich würde auch einfach keinen Wind drum machen und dann sehen was passiert.

VG Juni

Geschrieben

ich denke mal, dass die Regelung die Mütter schützen soll, denn normalerweise bekommt man ja während des BV eher weniger als mehr Geld als vorher z.B. wegen Schichtzulagen usw.

Von daher ich würde auch einfach keinen Wind drum machen und dann sehen was passiert.

VG Juni

Geschrieben

Warum werden die nicht angerechnet??

Bei mir wurden sie alle angerechnet! Ich hab schließlich die Komplette Ausgleichszahlung erhalten. Als mein Kollege in EZ ging wurden ihm seine ganzen Zuschläge inkl der Nachtdienste auch mit angerechnet.

Geschrieben

Warum werden die nicht angerechnet??

Bei mir wurden sie alle angerechnet! Ich hab schließlich die Komplette Ausgleichszahlung erhalten. Als mein Kollege in EZ ging wurden ihm seine ganzen Zuschläge inkl der Nachtdienste auch mit angerechnet.

Geschrieben

Du meinst doch ein BV aufgrund der ss oder?

Da gibt es doch garkeine Frage, die Zahlungen, die dir da zufließen werden als Nettoeinkommen gesehen und alle Nettoeinkommen werden zur Berechnung herangezogen.

Das ist ein Gesetzestext §2 BEEG...irgendwie versteh ich nicht, wieso dieser Satz darin steht...Kann es damit ein BV das nicht aufgrund der ss ausgestellt wurde gemeint sein??

Geschrieben

Du meinst doch ein BV aufgrund der ss oder?

Da gibt es doch garkeine Frage, die Zahlungen, die dir da zufließen werden als Nettoeinkommen gesehen und alle Nettoeinkommen werden zur Berechnung herangezogen.

Das ist ein Gesetzestext §2 BEEG...irgendwie versteh ich nicht, wieso dieser Satz darin steht...Kann es damit ein BV das nicht aufgrund der ss ausgestellt wurde gemeint sein??

Geschrieben

ich hab nicht alles nachgelesen....ABER ich hatte ein BV aufgrund der SS und hab die Monate komplett angerechnet bekommen...ist ja das gleiche wie normales Einkommen....

ich war jedoch vor der SS krank und bin ins Krankengeld gerutscht. Diese Monate wurden mit 0 €berechnet, das war bitter...

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