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ALG I -MuSchGe- Elterngeld - AlgI?

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Geschrieben

Hi,

ich hoffe einfach mal, dass sich jemand Zeit nimmt und auf ein bisschen Hilfe um bei meinen Angelegenheiten überhaupt durchblicken zu können. :aredface:

Ich war als Friseurin tätig, diese hab ich nach der Elternzeit meiner 1. Tochter verloren, wurde zum Härtefall beim Arbeitsamt etc.pp und bekam dann ab dem 23. März 2009 Alg I... ich wurde dann wieder Schwanger mit meiner 2. Tochter und erhielt Mutterschaftsgeld vom 1. 10. 2009 - 1.11.2009 und dann nochmal vom 12.11.2009 - 07.01.2010.

Elterngeld habe ich bei halftigen Beträgen für die doppelte Laufzeit gewählt.

Das die erstn Monate also vom 6. 11. 2009 bis 5.1.2010 kein Elterngeld gezahlt wird aufgrund des Mutterschaftsgeldes ist mir klar.

Was ich nicht verstehe ist, dass die monatlichen Leistungen nur bis zum Datum:

06.08.2011 - 05.09.2011 ausgezahlt werden. Warum nicht noch Monat September, Oktober und November?

Und wie mache ich das mit dem Alg I? Ich habe das vor dem Mutterschaftsgeld für März (anteilig vom 23. 3. - 31.3.2009) erhalten und die letzte Zahlung war am 30.09.2009 (für den Zeitraum vom 01.09.2009 - 30.09.2009).

Wie lang steht mir noch AlgI zu nach der Elternzeit? Und vor allem wie mache ich das? Muss ich da einen neuen Antrag stellen oder geht das automatisch?

Ich hoffe hier steigt überhaupt jemand durch, ich nämlich nicht *schäm*

LG

und vielen Dank für Hilfe

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Keks...ich probier's mal:

Wie lange warst Du als Friseurin tätig?

Die Dauer der Leistung hängt davon ab, wie lange Du vorher einen versicherungspflichten Job hattest.

Ich fasse mal für mich zum Verständnis zusammen:

23.03.2009 - 30.09.2009 = Alg I

01.10.2009 - 07.01.2010 = Mutterschaftsgeld

Elterngeld Laufzeit 20 Monate mit halbem Betrag

...jetzt muss ich mal rechnen *kanndauern*

Bearbeitet von heissi
Geschrieben

Also gearbeitet hab ich dort vom 01.10.2005 bis 22.03.2009 einschließlich Elternzeit 2 Jahre 22.03.2007 2 Jahre.

Im Bescheid des AlgI steht das ich in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte und das für die Bemessung ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wurde.

Ich habe eine Ausbildung als Wirtschaftsassistentin und als Friseurin erfolgreich abgeschlossen was wohl bei der Berechnung eine Rolle spielt.

Geschrieben

hm - WARUM das so ist weiß ich auch nicht, aber ich habe mir das elterngeld auch auf 2 jahre auszahlen lassen, meine kleine ist im juli geboren und ich hab im april die letzte auszahlung bekommen...

theoretisch werden ja obwohl es heißt 12 monate.. nur 10 monte EG ausgezahlt, weil der mutterschutz angerechnet wird... wieso sie das dann bei 2jahren auszahlung SO verrechnen hab ich aber auch keinen plan..

Geschrieben

Also das mit der Zahlungsdauer des Elterngeldes muss ich mal in Ruhe nachvollziehen.

Wann hast Du die erste Elterngeldzahlung erhalten? Wenn ich mich nicht ganz verrechnet hab (ich bin müüüde und nicht ganz zurechnungsfähig :lol:), ist die Auszahlungsdauer des Elterngeldes korrekt.

Alg I hast Du somit 6,5 Monate erhalten...wieviel da noch auszahlungsfähig wäre, hängt halt von der Beschäftigungsdauer in Deinem Beruf ab. Da gibt es eine Staffelung

12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit = 6 Monate Anspruch

16 = 8

20 = 10

24 = 12 ...also immer Dauer durch 2 ergibt die maximale Bezugsdauer von Alg I

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

bezügl fiktives Arbeitslosengeld kann ich dir evtl helfen.

Mir wurde nach der Elternzeit auch nur ein fiktives Arbeitslosengeld gezahlt.

Ich habe eine abgeschl. Ausbildung und in diesem Beruf auch von 1994-2005 Vollzeit gearbeitet. Dann habe ich 3 jahre Elternzeit genommen und in dieser Zeit auch nicht gearbeitet.2008 habe ich mich arbeitslos gemeldet, da mein Sohn noch keinen Kita Platz hatte und meine alte Stelle ca 300 km vom jetzigen Wohnort entfernt lag.

Ich dachte dann, das ich 60 bzw 63 % Arbeitslosengeld bekämme, aber denken soll man dann wohl nicht!

Da ich in den letzten 2 Jahren, wohlgemerkt während der Elternzeit ,nicht 150 Tage gearbeitet habe, wurde ich in so eine fiktive Tabelle eingeteilt.

Da gibt es wohl 4Stufen:

4 .ungelernte Kräfte

3 gelernte Kräfte mit Ausbildung / Fachkräfte ( dazu gehörte ich = gelernter Pflegeberuf)

2 mit Fachschulabschluss

1 mit Hochschulausbildung!

In dieser Stufe 3 bei mir und wohl auch bei dir, habe ich damals etwa 400 Euro bekommen - müßte nachschauen wegen den genauen Betrag. Daher habe ich vor der Elternzeit so gut verdient!

für mich heißt das, ich hätte während meiner Elternzeit irgendwie 150 tage arbbeiten müssen.

Lg

Weihnachtskind

Bearbeitet von weihnachtskind
was wiichtiges vergessen
Geschrieben

Aber Zehn Monate werden ja gezahlt, weil die ersten beiden Monate schon wegen des MuSchGeldes entfallen- ich versteh das nicht, dass es hinten dran fehlt. :aredface:

Mein 1. Elterngeld wurde am 07.01.2010 ausgezahlt. November und Dezember entfallen wegen gezahltem MuSchGe. Vanessa ist am 06.11.2009 geboren.

Also wegen ALG I am besten Mal beim Arbeitsamt nachfragen ne? Ist also nicht mal 100% gesagt, dass ich das bekomme. *völlig überfragt bin*

In dem Betrieb wo ich gearbeitet hab, hab ich gelernt, auf Nebentätigkeit gearbeitet und wurde dann vollzeit eingestellt.

Wegen diesem fiktiven Arbeitsentgeld. Da steht was von Qualifikationsstufe 3. Es wird sowohl mein 1. erlernter Beruf einbezogen, wie auch mein 2.

heissi, und wie wird dann wegen Beschäftigungsverbot und Elternzeit verfahren?

Ich hab dort also direkt nur 1 Jahr voll gearbeitet. Wurde ja auch glaub im Mai war das 2006 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bis zur Entbindung und dann ging ich März 2007 2 Jahre in Elternzeit und verlor die Arbeit anschließend.

Wäre ja dann nach deiner Rechnung nur 6 Monate Anspruch. Auf dem Bewilligungsbescheid steht, dass das ALGI gewährt wird vom 23.03.2009 bis 21.03.2010- und dann kam ja aufgrund des MuSchGe mein Aufhebungsbescheid Arbeitsamt zum 01.10.2009.

Ist es also nur am Ruhen, weil der Bewilligungszeitraum aufgrund MuSchGe aufgebhoben wurde oder komplett gestrichen?:aconfused:

Geschrieben

Kerstin... du hättest Anspruch auf 10 Monate Elterngeldauszahlung wenn du ein Jahr lang Elterngeld beziehst, wenn du dann die Verlängerungsoption auf "2" Jahre wählst halbiert sich der Betrag und die Monate verdoppeln sich... würdest du volle "2" Jahre das Elterngeld bekommen hättest du ja 2 volle Monatsbeträge mehr als jemand dem nur ein Jahr ausgezahlt wird

verständlich erklärt?

und Alg 1 ab dem Mutterschutz RUHT der Anspruch, er lebt mit der erneuten Arbeitslosmeldung wieder auf !

Geschrieben

Ah ja mensch, das klingt einleuchtend. Danke Süße :asmile:

Ich muss mich dann also wieder arbeitslos melden, die Frage ist, wann? Ist es dann so, dass ich das im September machen muss? :aconfused:

Hab ich dann auch "nur" Elternzeit bis September?

Die letzte Zahlung des Elterngeldes ist im Zeitraum: 06.08.2011 - 05.09.2011.

Geschrieben

dann musst du dich zum 06.09.11 arbeitslos melden gehen um nahtlos Geld zu bekommen ;)

Elternzeit selber könntest du theoretisch bis zum 3. Geburtstag von Vanessa nehmen bekommst aber dann kein Arbeitslosengeld. Beachte aber, dass du die Kinderbetreuung sicherstellen musst um dich arbeitslos melden zu können, weil die Arbeitslosmeldung ja voraussetzt das du alles tust um in Arbeit zu kommen ;)

Geschrieben

Vanessa geht ab Mai in die KiTa, weil erfahrungsgemäß die ersten Monate all möglichen Krankheiten nach Haus gebracht werden. :lol:

Ok, mensch ich dank euch sehr für eure Hilfe!!! *allemalknuddel* :aredface:

Geschrieben

aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus ja, nach dem Mutterschutz/Erziehungszeit sind die 3 Monate vorher nicht zwingend bindend, wohingegen je früher die Meldung desto besser... weil das Arbeitsamt ab dem Zeitpunkt aktiv werden kann

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Ich war nun gestern bei der Agentur für Arbeit um mich ab September arbeitsuchend zu melden.

Jetzt hab ich da mal eine Frage.

Also ich werde auf jeden Fall die 175 Tage (waren es 175- keine Ahnung) Restauszahlung ALGI erhalten, das ist schonmal erfreulich. Nun sagte mir die Sachbearbeiterin dort, dass es auch möglich sein könnte , dass ich einen komplett neuen anspruch auf ALGI habe und somit nicht nur die 175 Tage Anspruch auf ALGI hätte. Es kommt wohl darauf an, ob das Elterngeld als versicherungspflichtiges Einkommen zählt :aconfused:

Jetzt musste ich heut erstmal bei der Elterngeldstelle anrufen und um ein Schreiben bitten, dass ich Elterngeld wirklich beziehe, der Bewilligungsschrieb reicht nicht aus, da hab ich die Frau gleich mal gefragt aber sie meinte wohl, es zählt wie ALG nicht als Einkommen.

Ich hab keine Ahnung.:noidea:

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