Zum Inhalt springen

Hochzeit, Alg2, Kindergeld, Wohngeld ect... Wie anstellen??

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo so bräuchte auch mal Rat, erstmal zur Situation.

Ich bin noch alleinerziehend und bekomme noch Alg2, mein Freund hat seine eigene Wohnung und arbeitet.

Eigentlich wollten wir ja erstmal nur zusammen ziehen aber dann kommen wir nicht aus Alg2 raus da die ersten 3 kids nicht von ihm sind und der Vater kein Unterhalt zahlt.

Also wäre eine Heirat auch finanziell gesehen besser.

Aber wie stelle ich das nun an?

Rufe ich einfach bei der Arge an und sag denen das wir nächsten Monat Heiraten wollen?

Kann er wenn wir verheiratet sind das Kindergeld beantragen, auch für seine nicht leiblichen Kinder? Kann er alle Kids mit auf die Lohnsteuerkarte bekommen.

Greift Alg2 solang bis alle Anträge durch sind, oder stehen wir dann aufeinmal nur mit seinem Verdienst da? Er muss ja auch noch seine laufenden Kosten wie Wohnung,Strom, Gas, Auto, Gez... zahlen.

Grins... immer diese Spontan entschlüsse...:arolleyes:

Lg Sandra

  • 1 Monat später...
Geschrieben

achsooooooooo... ich hab gerade mal in meine Unterlagen geschaut - da meine Zeit in der Familienkasse auch schon etwas länger zurückliegt

aber im aktuellen Merkblatt steht: das auch Kinder des Ehegatten berücksichtigt werden, die der Antragsteller in den Haushalt aufgenommen hat

kurz gesagt, also kann er Kindergeld für die Kinder beantragen

Geschrieben

Ich antworte mal so gut ich kann in Deinem Beitrag

Hallo so bräuchte auch mal Rat, erstmal zur Situation.

Ich bin noch alleinerziehend und bekomme noch Alg2, mein Freund hat seine eigene Wohnung und arbeitet.

Eigentlich wollten wir ja erstmal nur zusammen ziehen aber dann kommen wir nicht aus Alg2 raus da die ersten 3 kids nicht von ihm sind und der Vater kein Unterhalt zahlt.

Also wäre eine Heirat auch finanziell gesehen besser.

Aber wie stelle ich das nun an?

Das Heiraten? :lol: Standesamt - Termin vereinbaren - hingehen - "Ja"-Sagen :lol:

Nein, im Ernst. Ich würde einen Termin bei meiner Arge machen und überhaupt mal mit ihnen sprechen...am Besten mit Deinem Freund zusammen.

Rufe ich einfach bei der Arge an und sag denen das wir nächsten Monat Heiraten wollen?

Kann er wenn wir verheiratet sind das Kindergeld beantragen, auch für seine nicht leiblichen Kinder?

Kindergeld kann auch für nicht leibliche Kinder beantragt werden. Voraussetzung ist, dass ihr beide verheiratet seid. Du schreibst, dass ihr auch als Haushaltsgemeinschaft nicht aus Alg2 rauskommt.

Achtung: Kindergeld wird auf Alg2 angerechnet.

Kann er alle Kids mit auf die Lohnsteuerkarte bekommen.

Wenn ich §32 EStG richtig gelesen habe, ist das grundsätzlich möglich. Ich kann allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es da nicht der Zustimmung des leiblichen Vaters bedarf...denkbar wäre es

Greift Alg2 solang bis alle Anträge durch sind, oder stehen wir dann aufeinmal nur mit seinem Verdienst da? Er muss ja auch noch seine laufenden Kosten wie Wohnung,Strom, Gas, Auto, Gez... zahlen.

Wenn ihr zusammenzieht, wird sein Einkommen mit angerechnet, genauso wie das KiGeld. Was das im Einzelfall für Euch bedeutet, solltet ihr auf jeden Fall vor Euren spontanen Entschlüssen klären...besser is das :awink:

Grins... immer diese Spontan entschlüsse...:arolleyes:

Lg Sandra

Geschrieben

:asmile: @hessi, danke aber soweit hättest gar nicht mehr ausholen müssen... haben ja inzwischen geheiratet..

kann jetzt erst antworten da da ich in der zwischenzeit unseren sohn geboren habe und ich irgendwie keine zeit finde :awink:

also nett das ihr alle antwortet, das problem ist aber nicht die frage ob er kann das wissen wir inzwischen (ER KANN).

unser problem ist der januar und sein arbeitgeber,und familienkasse.. hotline sagt irgenwie immer was anderes...:afrown:

so ich schilder mal den fall, kann länger dauern...:abiggrin:

mein mann arbeitet beim diakonischen werk, die zahlen noch eine kindergeldzuschlag für jedes kind von ca. 96 euro pro kind. (wir haben inzwischen 5)

aber nur wenn er kindergeldberechtigt ist.

familienkasse sagt berechtigt ist er eh wegen heirat.

das werk sagt, ne das reicht nicht er muss vorangig berechtigt sein, also antragsteller.

soweit kein problem haben mir einen änderungsbogen wegen heirat zugeschickt wo wir einfach die namen wechseln solln. (sagte zumindest eine dame)

Die nächste sagt ne, da müssen sie einen neuen antrag und alle papiere neu einreichen..

wäre schon mal frage eins,

Änderungsantrag oder neuantrag.

kindergeldkasse sagt es geht erst ab februar da sie ja januar schon an mich gezahlt haben.

habe gefragt ob ich es nicht einfach zurückbuchen kann, damit mein mann dann ab januar vorrangig berechtigt ist.

der nette mann sagte zwar rein theoretisch können eine rückforderung oder wie das hieß einleiten allerdings haben sie ja keine begründung.

ich sagte ja doch ich möchte das mein mann ab januar der berechtigte ist weil er sonst den zuschlag nicht bekommt.

also meine frage, gibt es irgendeine möglichkeit es hinzubekommen das mein mann noch für diesen monat berechtigt wird?

die bräuchten ja net mal zurückfordern,sondern nur den berechtigeten ändern da das geld eh weiterhin auf mein konto geht.

so ich warte erstmal auf antwort bevor ich weiterschreibe und niemand mehr was versteht.:awink:

lg sandra

Geschrieben

nein und so einfach ist das eben nicht Sandra, wenn die Berechtigung geändert wird muss eine Aufhebung erfolgen, erfolgt sie für Januar muss das Geld für Januar erst komplett von euch an die Familienkasse zurückgezahlt werden - auch wenn sie im gleichen Atemzug mit einer erneuten Überweisung das Geld wieder an euch überweisen würde. Da keine rechtliche Grundlage gibt für eure Änderung sondern lediglich euren Wunsch seit ihr da auf die Zusammenarbeit mit dem für euch zuständigen Sachbearbeiter angewiesen.

was ich aber nicht verstehe ist - das Diakonische Werk gehört in den Sektor "öffentl. Dienst" - Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld eh vom Arbeitgeber und nicht mehr über die Familienkasse - d.h. in dem Moment wo ihr deinen Mann zum Berechtigten erklärt müsste der Arbeitgeber die Kindergeldzahlung übernehmen und die verrechnen dass dann mit der zuständigen Stelle

Geschrieben

Danke Jana :nod:...besser hätte ich es nicht beschreiben können :atop:

Das Diakonische Werk hat soweit mir bekannt die Rechtform eines eingetragenen Vereins...ich kann mir kaum vorstellen, dass sie Kindergeld selbst auszahlen *amKopfkratz*

Geschrieben

Ich hab mal Onkel google bemüht und meine Vermutung scheint zu stimmen - wenn ich mich nicht verguckt hab: Laut der Satzung der Diakonie lautet die richtige Bezeichnung "Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V."

Interessant...ich habs nur mal gehört, aber noch nie ernsthaft rechechiert...

Geschrieben (bearbeitet)

Sach ich ja *trotzdemstaun* Ich bin beeindruckt - tatsächlich ein Verein....Onkel Google und wiki lügen nicht (also meistens nicht) :lol:

~~~~~~

Nachtrag: Dann wird das KiGeld der Diakoniemitarbeiter auch über die Familienkassen ausgezahlt *wiederwasdazugelernt* Würde bedeuten, dass sie wirklich auf das Wohl und Wehe der SB angewiesen ist. Nen rechtlichen Grund zur Aufhebung und Rückzahlung gibt's nicht...abgesehen vom nachvollziehbaren, persönlichen Wunsch.

Ich denke, es ist hilfreich solche Dinge vorher mal zu durchdenken...niemand möchte verständlicherweise gerne Geld verschenken :nod:

Bearbeitet von heissi
Geschrieben

hessi vorher durchdenken , haben wir ja...

das problem ist der 30.12.

wir konnten vorher nix machen ohne eheurkunde, und am 31 hatten alle ämter zu bei uns... also keine chance vorm 1.1.

ausserdem wusste die diakonie gehaltsdame ja selber nicht so genau was sie nun braucht.

ich kann in der satzung nur finden das mein mann kg berechtigt sein muss, nicht aber das er es bekommen muss.

kasse sagt er wäre berechtigt mit heirat das würden sie auch bescheinigen.

vielleicht gibts hier ja noch ein diakon der aufklähren kann... :)

jana gibt es denn so nette bearbeiter?

könnte mich ja heulend wochenbettdepressiv da vorstellen... kleinerscherzamrande

lg sandra

Geschrieben

Sandra ja ab und zu hab ich so ein paar nette Kollegen :)

naja so eine Bescheinigung braucht die nette Dame der Diakonie ja nichtmal, weil es eindeutig aus der gesetzlichen Grundlage hervorgeht wer Kindergeld berechtigt ist/sein kann, dass könnte sie selber nachlesen... oder du druckst dir das aktuelle Merkblatt des Kindergeldes aus und makierst ihr unter Punkt 7 das dein Mann durch die Heirat berechtigt ist - vorrangige Berechtigung ist eigentlich noch ein "alter" Begriff aus dem öffentl. Dienst: zur Erklärung Kindergeld können beide Elternteile beziehen ist allerdings ein Elternteil im öffentlichen Dienst ist dieser vorrangig berechtigt, da die Kindergeldzahlung dann über die Gehaltsstelle läuft

Geschrieben

ach das macht mich nervlich doch fix und alle... der ganze papierkram...

nix klappt auf anhieb, die ganze woche waren wir unterwegs und irgendwie fehlt immer irgendwas...

denke wir werden morgen direkt zur kg kasse fahren und hoffen das wir unseren sachbearbeiter auch dort zur gesicht bekommen.

die hotline macht mich ganz irre..

jannis konnten wir heute erst anmelden..

krankenkasse kommt net aus den puschen weil die erst noch den überwiegenden unterhalt eines kindes berechnen müssen... und und und... kotz

die dame von der diakonie sagt es muss über seinen namen laufen.. und das es auf den monat ankommt.. abwann er es bekommt..

naja mal abwarten, es ist mir inzwischen schon fast egal weil es einfach nur noch nervt...

Geschrieben

Oh je...das klingt wirklich ziemlich genervt. Abseits von den sachlichen Inhalten, kann ich nur empfehlen den direkten, persönlichen Kontakt zum Sachbearbeiter zu suchen und freundlich und unvoreingenommen mit ihm/ihr zu sprechen und Eure Unsicherheiten darzulegen - auch wenns schwer fällt :nod:

Ein Tipp, der sicher ganz hilfreich ist: Auch wenn ihr ganz arg genervt seid von dem Hin und Her - ich kenns aus eigener Erfahrung mit Publikum - wenn sich jemand über die Behörde auslässt wieso dies oder jenes wieder nicht klappt, dann schalten viele Kollegen auf stur (nicht alle, nur falls ihr an einen solchen geratet).

Geschrieben

Zur Diakonie kann ich vielleicht noch was beisteuern. Die Caritas (der Kath. Verein) hat Zettel die jedes Jahr aufs neue augefüllt werden müssen wer das Kindergeld erhält. Zwecks der Zulage und die brauchen nur einmal ab der Heirat quasi die Geburtsurkunden und eure Heiratsurkunde in Kopie. Dann bezahlen sie die Zulage auch rückwirkend ab der Hochzeit.

Geschrieben

@ carolin zettel müssen wir gar nicht ausfüllen, die wollen nur den kindergeldbescheid sehen wo raus hervor geht das mein mann der antragsteller ist.

Läuft das Kindergeld auf auf den Namen deines Mannes?

@hessi: Denke ich schließe mit dem Thema ab.

Wir waren heute morgen da, haben nett im Vorzimmer unser anliegen erklährt.

War ganz erstaunt weil ich den Mann kannte, hätte vorher wissen müssen das er da arbeitet dann hätte ich mal Privat mit ihm geredet.

Naja der schickte und dann in ein zimmer, und sagte der kann mal reinschauen bei euch..

wir also nett und höflich unseren fall erklährt und er erzählte uns nur einen von gesetzten, man merkte ziemlich schnell das bei ihm nix zu machen ist.

mein mann versuchte noch mal zu fragen ob man da nicht kullanzmäßig was machen kann, aber er bestand nur auf seine gesetztesgrundlage.

das war genau die art sachbearbeiter die man sich nicht wünscht..

Geschrieben

naja Sandra - so blöd es in eurem Fall wirklich ist - aber vllt. mal erklärt das es ein "Nichtverwaltungsmensch" auch versteht - wenn du in einer Supermarktkette einkaufen gehst und dir fehlt 1 Euro um einen bestimmten Artikel zu erwerben haben in 99 % aller Fälle die Verkäufer auch nicht den Handlungsspielraum dir den 1 Euro zu erlassen.

Es gibt Sachbearbeiter die nehmen es auf die eigene Kappe und kommen den Kunden entgegen und erfüllen z.B. euren Wunsch - kommt diese spezielle Akte allerdings in eine Prüfung bekommt der Sachbearbeiter einen auf den Deckel - im schlimmstenfall käme es zu einem Haftungsverfahren. Es ist ja nicht so, dass wir die Gesetze machen - wir führen sie auch nur aus.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist wirklich blöd gelaufen, aber nun nicht mehr zu ändern :sado: Bleibt nur, die Geschichte als Lehrgeld abzuhaken.

Jana hat das Prinzip gut erklärt *zustimm* Ich denke auch wenn Du "privat" mit ihm geredet hättest, hätte er nicht anders gehandelt. Die "freundliche Variante", die ich beschrieben hatte (so nenne ich es einfach mal) hätte vielleicht Eure Chance erhöht, dass derjenige es auf die eigene Kappe nimmt, wenn die Revision und sein Chef ihm den Vorgang um die Ohren haut. Aber dafür gibt es leider keine Garantie. Wie eingangs schon mal angedeutet: Rein rechtlich gesehen gibt es keinen Grund den Bescheid aufzuheben, da er ja rechtmäßig ist.

Letztlich setzen die Mitarbeiter im ÖD die Gesetze und Verordnungen um, die die gewählten Volksvertreter erlassen...auch wenn das im Einzelfall nicht erfreulich scheint und es Gesetzesteile und -auslegungen gibt, die nicht so sind wie man sie sich als Betroffener wünscht.:aredface:

Ich wünsch Euch alles Gute und hoffe, dass ihr die Geschichte für die zukünftigen Zahlungen gut habt regeln können.

Bearbeitet von heissi
Geschrieben

öhm hessi, wir waren total freundlich...

mein mann ist im sozialen bereich und weiß schon wie er nett was erreichen kann...

lehrgeld ist gut, wir hatten ja kaum eine chance es anders zu machen da wir erst am 30. geheiratet haben und alle auf die eheurkunde bestanden haben.

und wer fährt nachdem standesamt schon zur kiga stelle...

ich hoffe das es auch bis zum februar klappt, der mann sagte ab februar wäre das umgestellt.. sein wort in gottes ohr...

jana ist schon klar gesetz ist gesetz... ich bin aber immer froh das ich meist auf beamte mit herz getroffen bin... ;)

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.