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Kindergeld im Ausland weiter beziehen wer kann helfen

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Ihr, einige werden mich noch kennen:D

Folgender Fall tritt ein . Frau bekommt neuen Job für ein Jahr in Spanien(Madrid) dann ziehen wir wieder zurück nach Deutschland und übernehmen für die Spanische Firma einen Posten..Ist, aber ein Spanischer Arbeistvertrag.Würde ab Oktober losgehen..

und dann Oktober 2011 zurück. Wo liegt dann der LebensschwerPunkt ???

So, darf und kann ich/Wir meinen ErstWohnsitz in Deutschland beibehalten, da wir das Haus behalten.Oder soll sich nur Frau abmelden, ich das Kindergeld dann auf mich laufen lassen ???

Bin ich, Wir berechtigt das Kindergeld mit nach Spanien zu nehmen ???:confused:???

Wir würden uns freuen wenn uns einer weiter helfen könnte weil ich im Moment bei den Behörden vorallen Dingen KindergeldKasse Verschlumpfe :cool: keiner will helfen oder keine kann

Liebe Grüße Thomas Michelle and Liam

Bearbeitet von CrazyIrish
Geschrieben

solange du dein haus in deutschland behältst, hast du auch in deutschland einen wohnsitz (aus steuerrechtlicher sicht), bist damit in deutschland steuerpflichtig und hast demnach auch anspruch auf kindergeld. und zwar unabhängig von solchen sachen wie "dauernder aufenthalt", "lebensmittelpunkt" u.ä.

auf die schnelle hab ich auch ein rechtskräftiges aktuelles urteil gefunden, was in etwa zu deinem problem passt:

finanzgericht münchen vom 11.1.2010:

Leitsatz

1. Eine einjährige Auslandstätigkeit steht der Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes nicht entgegen, wenn dem Steuerpflichtigen während des Auslandsaufenthaltes im Inland zum dauerhaften Wohnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestanden haben, er auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Objekt beibehalten hat und sich aus den Umständen ergibt, dass der Auslandsaufenthalt von vorneherein nur vorübergehender Natur war.

...

soweit euch in spanien kindergeldähnliche leistungen zustehen, wird der inländische kindergeldanspruch insoweit gekürzt.

Geschrieben

Hallo!

Wir waren letztes Jahr für ein Vierteljahr in Spanien (auch Madrid - ich beneide euch, es ist so eine tolle Stadt! Wo zieht ihr da hin?), Kindergeld lief ganz normal weiter. Mein Mann ist bei einer amerikanischen Firma angestellt & wurde damals an eine britische Firma "verliehen", die ihn für ein Projekt in Spanien brauchte. Da aber unser Haus weiterhin in Deutschland existiert hat, war er hier weiterhin steuerpflichtig. Die Steuerpflichtigkeit erlangt man im Ausland ja soweit ich weiss nach drei Monaten, zumindest ist das bei uns immer so, wird in dem Fall aber über seinen Arbeitgeber geregelt und er zahlt normal in Deutschland weiter. Das Kindergeld jedenfalls (!) lief die ganze Zeit normal weiter, auf mein deutsches Konto.

Geschrieben (bearbeitet)

Wir werden außerhalb von Madrid ziehen ich muss mal meine Frau fragen wie die Gegend heißt...Ich, habe das Kindergeld erstmal auf mich , umgestellt.....Das Problem, ist das meine Frau in Madrid angemeldet wird auch Steuerpflichtig.

Ich werde aber jetzt gemeldet bleiben in Deutschland und ich beziehe ja auch kein Einkommen aus Spanien.

Kivi, wenn Du noch ein paar Tipps hast sag bescheid würde mich freuen

P.S wir werden Richtung Boadilla del Monte ziehen die Firma wird uns ein haus suchen worauf sollte man achten ???

Bearbeitet von CrazyIrish
Geschrieben

ich wiederhole mich gern noch mal: solange ihr in deutschland einen wohnsitz (euer haus) habt, seid ihr unabhängig vom melderecht, gewöhnlichem aufenthalt etc. in deutschland steuerpflichtig ;) wie dann die ausländischen einkünfte versteuert werden, klärt ein doppelbesteuerungsabkommen... in der regel ist es so, dass der ausländische arbeitslohn dort versteuert wird, und hier bei der deutschen besteuerung dann dem progressionsvorbehalt unterliegt.

Geschrieben
ich wiederhole mich gern noch mal: solange ihr in deutschland einen wohnsitz (euer haus) habt, seid ihr unabhängig vom melderecht, gewöhnlichem aufenthalt etc. in deutschland steuerpflichtig ;) wie dann die ausländischen einkünfte versteuert werden, klärt ein doppelbesteuerungsabkommen... in der regel ist es so, dass der ausländische arbeitslohn dort versteuert wird, und hier bei der deutschen besteuerung dann dem progressionsvorbehalt unterliegt.

danke, so sehe ich das auch nun kommt aber die Kinderkasse damit das meine Frau Irin ist bla bla um jetzt jeden Ärger zuvermeiden , läuft das Kindergeld auf meinen Namen....:D

So können Liam und ich sowieso mehr ausgeben :jester:

Geschrieben
aber das läuft doch eh auf deinem Namen - ich denk du bist Berufssoldat und damit ein Öffi *grübel

seit dem 31.12.2009 nicht mehr, ich hatte mein Beamten Verhältnis aufgelöst, weil ich sonst meiner Frau Beruflich im Wege gestanden hätte.Wir haben uns bewusst so entschieden, und siehe da das hätte sonst mit Madrid nicht geklappt:D

Geschrieben
huhu thomas...lebst ja auch noch -auf rückenklopf- dachte schon lässt dich garnich mehr blicken! hoffe euch gehts gut!!!

groß is liam geworden -staun-

ja das macht das Bier was Liam immer zu sich nimmt :-) Naja wir sind aus dem Gröbsten raus ..... Ich lese noch ab und zu hier mit wenn ich mich unsicher fühle und was wissen will, dann klappt das hier immer noch am besten, weil hier sind ja die Welt besten Mütter der Welt (und Väter)

Uns geht es ziemlich gut, alle Gesund und Munter....

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