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Umzug mit Zustimmung

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Geschrieben

hallo an euch alle,

ich poste hier für meine Nachbarin, sie hat zwei kinder, ronja ist 4 und Felix ist 8 Jahre alt, sie ist seit Februar 2008 geschieden und sie haben zusammen das Sorgerecht und bei Ihr liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der vater der beiden nimmt die kinder alle 14 Tage am WE. Sie hat einen Mann kennengelernt der 160km weg wohnt und möchte gerne zu Ihm ziehen, kann der Kindsvater das verbieten das sie mit den Kinder dort hin zieht???

Vllt kennt Sich ja jemand damit aus und könnte mir weiter helfen?

danke schon mal für zahlreiche antworten

Seid alle lieb gegrüßt

Geschrieben

Warum hat sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen? Es müssen oft ja triftige Gründe vorliegen das das nicht -wie das Sorgerecht- geteilt wird.

Aber zur Frage so weit ich weiß ist es so das wenn sie das alleinige hat (ich hoffe für sie das das schriftlich festgehalten ist) kann sie innerhalb Deutschlands ohne Einverständnis umziehen. Moralisch ist das aber meist sehr fies wie ich finde. Wenn von Seitens des Kindsvater z.B keine Mittel vorhanden sind dann seine Kinder nicht regelmäßig zu sehen usw.

Nur wenn ein gemeinsames besteht muss der Vater sein Einverständnis geben oder auch nicht, dann muss ein Gericht darüber entscheiden.

Geschrieben

gebe dir da vollkommen Recht Carolin!

ein Kind hat Mutter UND Vater, egal ob die zwei noch zusammen sind oder nicht. Und dann sollte ich als Elternteil diese Verantwortung übernehmen und mein Leben solange Kinder da sind auch zu ihrem Besten gestalten.

Ich weiss nicht warum manche meinen ihr Leben einfach über alle hinweg entscheiden zu können. Moralisch finde ich sowas auch sehr verwerflich.

Es sei denn der Vater zeigt kein Interesse an den Kindern (oder auch die Mutter, es gibt ja auch diese Fälle)

Soll er doch zu ihr ziehen... wäre viel einfacher...

hat sie wirklich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann sie mit den Kindern auch nach Kanada ziehen wenn sie meint ihre Kinder so von dem Vater trennen zu müssen.

Geschrieben (bearbeitet)

danke euch für die antworten, tanja ist grad da, sie sagt das sie ja eh alle zwei wochen ihre eltern besuchen will und dann gehen die kinder wie die letzten jahre auch am we zu ihrem vater und ihr Lebenspartner kann nicht umziehen er hat eine kanzlei dort.

Unter der Woche sind die kinder so und so nie bei Ihrem Vater und am WE auch nur wenn er nicht gerade mal absagt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei Ihr auch wenn sie sich das Sorgerecht teilen!!! und somit war die Frage nur ob er gerichtlich Ihr das verbieten könnte!

Bearbeitet von **Manuela**
Geschrieben

er kann bei Gericht trotzdem ein Antrag stellen in dem er der Meinung ist das das Kindeswohl durch den Umzug gefährdet sieht u.U. wie Schulischer Leistungsknick, etc. Und somit ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen die Chancen dafür stehen zur Zeit sehr gut. Da die meisten OLGs für ausreichenden Vaterkontakt sind.;)

Was passiert z.B wenn der große in einer Schule angemeldet werden muss? Da muss rein rechtlich da gemeinsames Sorgerecht er mit unterschreiben. Nicht nur die Mutter über die Schiene wenn dazu nicht alles in Ruhe und Frieden geklärt ist kann er ein großes Fass aufmachen, und nicht unterschreiben und dann???

Was denken die Kinder darüber. Vor Gericht werden sie in diesem Alter noch nicht gehört, aber sie haben ja oft doch schon selbst ne Meinung;)

Geschrieben (bearbeitet)

hallo caro

meine klene heisst auch caro :-) ich bin auch dafür das kinder mit ihrem leiblichen vater nen guten kontakt haben und das sich das nicht verwehrt wird, tanja ist von ihrem neuen partner schwanger und ich versteh sie total das sie gern umziehen möchte, zur not auch ohne zustimmung des kindsvaters von ronja und Felix und solang das Besuchsrecht beibehalten wird glaub ich kann auch niemand was sagen!!!!

Die kinder möchten auch gern mit umziehen, ich krieg das auch immer mit das sie ihn sehr gern mögen. Ich hab ihr geraten das zu machen ganz ehrlich, und ich bin mir nicht sicher wenn der Richter hört das sie ss ist und gern eine neue Familie gründen möchte auch wenn es 160km sind, das hat man in einer Autostd zurück gelegt, das er da zum wohl der größeren Kinder entscheidet, weil das neue kind hat auch anrecht auf sein Vater und von diesem kann nicht verlangt werden das er eine ganze Kanzlei umzieht und sich unter umständen in nen finanziellen Engpass stürzt.

Ich bin mir auf jeden Fall sicher das die Kinder weiter zum Kindsvater dürfen und sie auch mitwirkt, so kenn ich sie :-))

Bearbeitet von **Manuela**
Geschrieben

Ich kann sie sehr gut verstehen, ich wollte auch bei meinem neuen Partner leben. Gerade wenn ich ein Kind von ihm bekomme.

Ich denke halt immer im Interesse der Kinder. Und das beinhaltet das man offen und ehrlich über diese Dinge spricht. Sprich deine Freundin mit dem Kindsvater. Ihm auch gleich darlegt das sich wohl an den Papawochenenden nix ändert da man bei der Familie ist alle 14Tage usw. Für die Ferien eine gute Lösung findet etc. Dann kann unter Umständen alles ohne Gericht geklärt werden. Wenn der Vater überhaupt Interesse hat das die Kinder in seiner nähe bleiben- gibt es ja leider auch:(

Ich bin damals die 100km umgezogen um zu meinem Mann zu ziehen. Für ihn wäre es undenkbar von hier weg zu gehen wegen seiner Kinder aus erster Ehe. Aber das ist eine andere Konstellation;)

Aber zur Gerichtssache nochmal. Ich hab von ner OLG Entscheidung gelesen, die es den Kindern aus erster Ehe verboten hat mit der schwangeren Mutter zum neuen Lebensgefährten zu ziehen. Mit der Begründung das dann das Kindeswohl durch einen Schulwechsel gefährdet wäre. Also auf die Begründung sie ist halt schwanger würde ich mich wenn er es drauf ankommen lassen würde vor Gericht zu gehen nicht verlassen;)

Geschrieben
und somit war die Frage nur ob er gerichtlich Ihr das verbieten könnte!

Wenn er vor Gericht zieht, dann könnte das Gericht sehr wohl zu seinen Gunsten entscheiden.

Nicht zu vergessen: Sie haben das GEMEINSAME Sorgerecht.

D. h. das sie ihn bei allem was die Kinder angeht mit einbeziehen muss. Auch wenn sie 200 km auseinander wohnen!

Wie will sie denn immer seine Unterschrift bekommen? ZB wenn es in der Schule um bestimmte Dinge geht?

(Ich weiß, einige Schulen achten nicht darauf, da reicht meistens eine Unterschrift -was aber bei einem GEMEINSAMEN Sorgerecht nicht korrekt ist)!

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