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Wann genau Steuerklassen wechseln?

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Venus

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Hi Mädels,

habe mal gesucht - aber hier nicht das gefunden was ich gesucht habe - falls ich es doch übersehen habe *SORRY*

Also ich habe jetzt gestern 2 Std. das Internet durchstöbert, bei unserer Personalabteilung angerufen und mit dem Finanzsamt telefoniert (wobei die immer nur zurückrufen wollten und es nicht getan haben)!

Also meine Frage:

Mein Mann und ich haben Lohnsteuerklassen IV / IV und wollen natürlich auf III / V wechseln, wenn ich in Elternzeit gehe.

Soweit so gut.

ABER, wann GENAU wechseln wir???

Vor dem Mutterschutz oder erst wenn ich Elterngeld bekomme???

Im Internet steht überall was anderes.

Einige Seiten sagen, wechseln beim Mutterschutz, da das Mutterschaftsgeld + der Zuschuss vom Arbeitgeber versteuert werden, wie VOR dem Mutterschutz (also nach IV- auch wenn man auf V wechselt) oder andere Seiten sagen - nein erst ab Elterngeld umstellen, da das Mutterschaftsgeld + der Zuschuss vom Arbeitgeber sonst noch V besteuert werden...

Könnt ihr mir helfen??

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Hi Mädels,

habe mal gesucht - aber hier nicht das gefunden was ich gesucht habe - falls ich es doch übersehen habe *SORRY*

Also ich habe jetzt gestern 2 Std. das Internet durchstöbert, bei unserer Personalabteilung angerufen und mit dem Finanzsamt telefoniert (wobei die immer nur zurückrufen wollten und es nicht getan haben)!

Also meine Frage:

Mein Mann und ich haben Lohnsteuerklassen IV / IV und wollen natürlich auf III / V wechseln, wenn ich in Elternzeit gehe.

Soweit so gut.

ABER, wann GENAU wechseln wir???

Vor dem Mutterschutz oder erst wenn ich Elterngeld bekomme???

Im Internet steht überall was anderes.

Einige Seiten sagen, wechseln beim Mutterschutz, da das Mutterschaftsgeld + der Zuschuss vom Arbeitgeber versteuert werden, wie VOR dem Mutterschutz (also nach IV- auch wenn man auf V wechselt) oder andere Seiten sagen - nein erst ab Elterngeld umstellen, da das Mutterschaftsgeld + der Zuschuss vom Arbeitgeber sonst noch V besteuert ( berechnet)werden...

Könnt ihr mir helfen??

Mein Mann ist Steuerfachangestellter und habe ihn mal eben gefragt.....nehme das Dickgedruckte ....alles andere macht keinen Sinn

Wichtig ist das du das Elterngeld noch mit Kl. IV berechnen lässt, nicht mit V

wenn du sonst noch fragen hast helfen wir gerne weiter ;)

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Also es gibt hier noch nen thread wo MamaMoni einige Tipps auch gab.

Also am absolut geschicktesten ist es nach dem 1. Geburtstag des Kindes (vorausgesetzt du fängst dann nicht gleich an zu arbeiten).

Begründung: 1. Dein Muschu Geld wird nach dem aktuellen Gehalt berechnet und du musst nicht unter Umständen mit ner Nachzahlung rechnen. 2. Dein Elterngeld fällt höher aus, da Muschu Geld höher.

3. (wie ich finde das wichtigste) das Elterngeld fällt ja unter die Progressionseinkünfte. Wie das MuschuGeld. Und wird dann ja beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einberechnet. Uu kommt dann das Dicke erwachen mit ner dicken Nachzahlung an den Fiskus. Wenn dein Mann aber bei der vier bleibt zahlt er ausreichend Steuern um das gut abzufangen. Bei drei definitiv nicht. Es sei den du kriegst nur den Mindestsatz. Was ja bei dir nicht der Fall sein wird.

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Also es gibt hier noch nen thread wo MamaMoni einige Tipps auch gab.

Also am absolut geschicktesten ist es nach dem 1. Geburtstag des Kindes (vorausgesetzt du fängst dann nicht gleich an zu arbeiten).

Begründung: 1. Dein Muschu Geld wird nach dem aktuellen Gehalt berechnet und du musst nicht unter Umständen mit ner Nachzahlung rechnen. 2. Dein Elterngeld fällt höher aus, da Muschu Geld höher.

3. (wie ich finde das wichtigste) das Elterngeld fällt ja unter die Progressionseinkünfte. Wie das MuschuGeld. Und wird dann ja beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einberechnet. Uu kommt dann das Dicke erwachen mit ner dicken Nachzahlung an den Fiskus. Wenn dein Mann aber bei der vier bleibt zahlt er ausreichend Steuern um das gut abzufangen. Bei drei definitiv nicht. Es sei den du kriegst nur den Mindestsatz. Was ja bei dir nicht der Fall sein wird.

ja genau das hat mein Menne mir auch grad erklärt nachdem ich schon geantwortet hatte.....:D

Für mich als Zahntechnikerin bömische Wälder :eek:

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wie ich sehe, habt ihr ja hier alles gut im griff, auch ohne mich :D falls noch fragen sind, immer her damit ;)

wann es am günstigsten ist zu wechseln, hängt natürlich auch vom geburtstermin ab... ob du im jahr der geburt schon genug steuern auf steuerklasse 4 bezahlt hast oder eben nicht. in deinem fall, venus, wirst du ja nächstes jahr nur muschu-geld und elterngeld bekommen. also wenn dein mann dann nur ganz wenig steuer in steuerklasse 3 bezahlt hat, müsst ihr mit ner ordentlichen nachzahlung rechnen, von der größenordnung her ganz ungefäääääähr ein monat elterngeld. also entweder nachzahlung einplanen, oder erst etwa mitte nächsten jahres wechseln, oder noch bei IV/IV bleiben und ne schöne erstattung kassieren ;)

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:D Ok, super - das war schon mal hilfreich.

Ich habe jetzt jahrelang auf IV gearbeitet, da mein Mann und ich nicht unterschiedlich genug verdienen (als III / V hätte sich nie gelohnt).

Ich schätze ich werde dann nach dem Mutterschaftsurlaub wechseln, auf III / V und ggf. damit rechnen, dass wir was zurückzahlen müssen.

Aber wir können immer sehr viel absetzen... - mal schauen!

*DANKE*

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  • 5 Wochen später...

das Wort Nachzahlung macht mir Angst! ;) hab da auch ne Frage zu: mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet, somit beide in St.Kl. 1, danach wird auch mein Elterngeld berechnet. Wir heiraten im Mai 2010, ein halbes Jahr nach der Geburt, er geht dann in Kl. 3, ich in 5, ändert sich dann mein Elterngeld oder muss ich was nachzahlen.... ? hilfe....

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das Wort Nachzahlung macht mir Angst! ;) hab da auch ne Frage zu: mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet, somit beide in St.Kl. 1, danach wird auch mein Elterngeld berechnet. Wir heiraten im Mai 2010, ein halbes Jahr nach der Geburt, er geht dann in Kl. 3, ich in 5, ändert sich dann mein Elterngeld oder muss ich was nachzahlen.... ? hilfe....

Hallo Vren,

nein ich denke nicht, da das Elterngeld ja abhängig ist von dem Gehalt 12 Monate vor der Geburt.

Man kann ja sogar, wenn man paln ss zu werden die Steuerklasse ändern also die Frau 3 und der Mann 5, damit die Frau dann mehr bekommt und sobald das Kind dann da ist kann der MAnn wieder auf 3 wechseln.

Das einzige was sich eventuell neg. auswirken kann, ist dass das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen gerechnet wird. Ihr zahlt zwar keine Steuern dafür, aber Am ende des Jahres ist der Betrag den ihr hättet versteuern müsen höher, als der tatsächliche versteuerte Betrag, also kann es sein, dass ihr nachzahlen müsst - da ihr zu wenig gezahlt habt.

Da ihr aber auch noch heiratet, könnte sich das alles wieder anders auswirken.

Denn ihr werdet/ könnt zusammenveranlagt werden, und damit verringert sich die Steuerschuld bei euch zusammen.

ich weiß nicht ob ich das jetzt so schlau erklärt habe, ichhoffe du hast es trotzdem verstanden :o

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Danke Lady, ich hab es so einigermaßen verstanden ;) also einfach mal abwarten! Ich hasse solchen Papier/Finanzkram!

das kann dir aber das Finanzamt nochmal genau erklären.

Die müssen einen informieren - mesitens haben die ja auch Beratungssprechzeiten.

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Mir gehts genauso! Ich werde nur den Mindestsatz bekommen und will den dann auf 2 Jahre 150 € strecken, bei so wenig ist doch nicht mit ner Nachzahlung zu rechnen, oder?

das hängt wie gesagt davon ab wieviel dein Mann an Steuern gezahlt hat.

wenn ihr durch das Elterngeld in eine höhere Berechnungsklasse kommt- sorry ich weiß nicht wie ich das beschreiben soll- dann müßt ihr wahrscheinlich nachzahlen, da insgesamt gesehen zu wenig steuern bezahlt wurde.

das elterngeld wird auf das komplette einkommen angerechnet und auf die gesamtsumme werden die steuern berechnet.

ich hab nicht soviel ahnung vom elterngeld, aber ein bissl von den steuern.

mein mann und ich haben im dezember 2005 geheiratet, und konnten ds komplette jahr 2005 zusammen veranlage. wir haben damals ein bißchen mehr als 2000 euro wieder bekommen.

ich war noch in der ausbildung und das war der vorteil.

2006 hatten wir dann die steuerklassen gewechselt, da wir monatlich mehr hatten, wenn er 3 und ich 5 hatte. aber insgesamt haben wir 1200 euro nachzahlen müssen. ich erkläre mir das so:

es gibt einen bestimmten betrag den man an stuern zahlen muß - egal wie.

dadurch, dass ich noch in der ausbildung war, war der prozentuale anteil den ich mehr an steuern gezahlt habe viel geringer, als dass was mein mann monatlich mehr bekommen hat. damit hatten wir ein steuerdefizit. am ende des jahres wird dannn das gesamteinkommen von mann und frau zusammen gerechnet und nachgeschaut was hätte bei summe X gezahlt werden müssen und was wurde tatsächlich bezahlt.

entweder kommt dann ein Plus oder ein minus raus.

bei uns war es ein minus, leider :o

und genauso, also meine Ansicht, wird das mit dem Elterngeld gemacht. summe X kommt am jahresende raus, und ans steuern hätte summe Y gezahlt werden müssen.

da das elterngeld, auf das einkommen draufgerechnet wird, ist es meistens so, das man nachzahlt. weil man vorallem bei steuerklassse 3 sehr viel weniger steuern zahlt als bei 4.

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Hi!

Also pauschal kann man das ja wirklich nie sagen.

Aber wenn du dir die Arbeit mal machen willst - mach mal eine Steuererklärung auf Probe (zum Beispiel mit El*ster).

Du kriegt natürlich nicht 100 % tig das raus, was am Ende wirklich rauskommt - aber hast schon mal einen Überblick!

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Danke für eure Antworten!

Oh je, ist das kompliziert. Ich hab noch nie irgendwas mit Steuern zu tun gehabt, weil ich noch nie steuerpflichtiges Einkommen hatte.

Mein (jetzt noch) Freund hat bis jetzt immer ne Nachzahlung bekommen, aber wenn er dann in Klasse 3 ist...

Ich hoffe, dass wir ein paar Sachen wegen meinem Studium absetzen können und es dann nicht so schlimm wird.

1200 € nachzahlen ist ja zum Beispiel ein ziemlicher Brocken!

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  • 2 Wochen später...

ich möchte hier grad noch mal darauf hinweisen, dass es derzeit strittig ist, ob der grundbetrag des elterngeldes von 300 € überhaupt bei der steuerberechnung eingerechnet werden muss oder nicht, da diesen betrag ja jeder bekommt, unabhängig davon, ob er vorher gearbeitet hat oder nicht, also in dem sinne keine "lohnersatzleistung". muss man halt mal abwarten, was die gerichte dazu sagen und ggf. einspruch gegen den steuerbescheid einlegen.

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ich möchte hier grad noch mal darauf hinweisen, dass es derzeit strittig ist, ob der grundbetrag des elterngeldes von 300 € überhaupt bei der steuerberechnung eingerechnet werden muss oder nicht, da diesen betrag ja jeder bekommt, unabhängig davon, ob er vorher gearbeitet hat oder nicht, also in dem sinne keine "lohnersatzleistung". muss man halt mal abwarten, was die gerichte dazu sagen und ggf. einspruch gegen den steuerbescheid einlegen.

na das wäre ja mal wieder was ganz tolles und vor allem wäre es gerecht :)

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ich möchte hier grad noch mal darauf hinweisen, dass es derzeit strittig ist, ob der grundbetrag des elterngeldes von 300 € überhaupt bei der steuerberechnung eingerechnet werden muss oder nicht, da diesen betrag ja jeder bekommt, unabhängig davon, ob er vorher gearbeitet hat oder nicht, also in dem sinne keine "lohnersatzleistung". muss man halt mal abwarten, was die gerichte dazu sagen und ggf. einspruch gegen den steuerbescheid einlegen.

Danke für den Hinweis Moni!

Für mich wäre das natürlich super :rolleyes:

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