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Ausschluss von der Klassenfahrt

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ihr Lieben,

es geht um den Sohn einer Freundin bei dem vor kurzen ADHS diagnostiziert wurde.

Der Kleine ist in der 2.Klasse und ziemlich schwierig zu händeln, neben einigen anderen Stänkereien gab es vor kurzem das Problem das er mit drei anderen Jungs dabei erwischt wurde wie er Kieselsteine vom Schulhof aus auf eine benachbarte BAustelle geworfen hat. Das hat so grosse Ausmaße angenommen das die Bauarbeiten eingestellt werden mussten.

Die Jungs die mit von der Partie waren dürfen an der Fahrt teilnehmen und der Sohn meiner Freundin nicht, da, so die Begründung der Klassenleiterin und Rektorin, er schon mehrfach aufgefallen ist.

An sich kein Problem, wenn er was anstellt muss er das auch ausbaden, das sieht auch die Mama des Kindes so aber er soll während dieser 5Tage die die Fahrt dauert, eben nicht in eine Paralelklasse sondern komplett vom Unterricht ausgeschlossen werden.:eek: !!!

Ich würde mich freuen wenn mir bzw. der Mama des Kindes einen Tip geben kann wie sie vermeiden kann das ihr Sohn doppelt bestraft wird. Es geht schliesslich um ne Menge Schulstoff.

Er ist nicht suspendiert worden und die Frage ist jetzt, ist das rechtens??

Kann mir jemand helfen?

Bearbeitet von DiBa
Geschrieben

hmmm...ob das alles rechtens ist, weiß ich nicht! allerdings würde ich es als kind, glaube ich, als größere strafe empfinden, wenn ich statt auf klassenfahrt zu fahren in eine paralelklasse müßte ;) die anderen amüsieren sich und haben frei und ich darf nicht mit und dann soll ich auch noch zur schule gehen?

nur mal so am rande. des weiteren finde ich es nicht fair, dass die anderen kinder mit dürfen! selbst wenn der sohn deiner freundin häufiger auffällt als andere, hat das wahrscheinlich auch mit seiner krankheit zu tun. ich finde, man sollte das berücksichtigen und ihn nicht einfach ausschließen. das klingt für mich einfach nur nach angst von seiten der schule, dass sie nicht mit ihm fertig werden könnten

Geschrieben

Also, grundsätzlich der Ausschluss von einer Klassenfahrt ne normal Sanktion und in den meisten Fällen sicher auch berechtigt. Bei uns ist dann jedoch auch eher üblich dass der betroffene Schüler in der Zeit in der Parallelklasse beschult wird! Dass hier ein Schulausschluss verhängt wurde, ist schon ne drastische Maßnahme und ich denke, das sollte hinterfragt werden. Denn ein Schulausschluss muss, jedenfalls hier in Bayern, schon mehrere dokumentierte Vergehen vor sich haben.

Das Argument bzgl. des versäumten Stoffes zieht in meinen Augen nicht wirklich, da die Klasse ja in den Tagen auch nicht wirklich Unterricht machen wird, oder?

Das mit der Angst von Seiten der Schule sehe ich auch etwas anders: Denn man hat eben nicht nur den einen Schüler, mit dem man "fertig werden muss", sondern man hat auch die Verantwortung für den Rest der Klasse und wenn deren Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss reagiert werden!

Geschrieben

Das mit der Angst von Seiten der Schule sehe ich auch etwas anders: Denn man hat eben nicht nur den einen Schüler, mit dem man "fertig werden muss", sondern man hat auch die Verantwortung für den Rest der Klasse und wenn deren Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss reagiert werden!

Naja, das schon, aber ist der schutz der anderen kinder wirklich gefährdet? die anderen beiden steinwerfer dürfen ja auch mit und könnten auf der klassenfahrt noch mal so nen mist bauen!

ich hab auch täglich die verantwortung für 25 kinder in meiner gruppe bzw. 117 in der einrichtung. da kann ich auf nem ausflug auch nicht eins zuhause lassen, sondern muss mich halt um eine 1: 1 betreuung für das kind bemühen...

Geschrieben

@muckelmausnati, grundsätzlich gebe ich dir Recht, ich denke auch entweder alle werden bestraft oder keiner.

Aber die Frage ist hier nicht, ist der Ausschluss von der Fahrt gerechtfertigt (dagegen sagt auch die Mutter nichts, wie gesagt der Kleine hat ne nette Vorgeschichte:o)), sondern die Frage ist, ist der Ausschluss vom Unterricht rechtens. Sicher hast du Recht wenn du sagst das es ne Strafe wäre wenn er in die Schule müsste, und ja, er hat Mist gebaut und muss sehen das es so nicht geht, das auf eine Aktion immer auch ein Reaktion folgt, und demensprechend hält auch die Mutter des Jungen es für durchaus richtiger ihn für die Zeit in die Paralelklasse zu geben. :)

@SmillaEmilia, ich hab mal im Schulgesetz nachgelesen aber nichts gefunden was in diesem Fall unterstreicht was die Schule hier vorhat aber eben auch nicht verbietet. ICh hab gelesen das in solchen Fällen den Eltern immer die Möglichkeit gegeben werden muss Stellung zu nehmen. Das war aber nicht der Fall.

Am besten wäre es natürlich wenn man sagen könnte " ihr müsst den Jungen in die Schule nehmen, denn aufgrund von Paragraph soundso blablabla....

Für Tips oder Links diesbezüglich an meine Pn wäre ich euch sehr dankbar

Geschrieben

Also, du müsstest dazu was in der Volksschulordnung von Berlin finden!

Ich schau mal in der Volksschulordnung bzw. im Schulleiter-ABC von Bayern nach und schick dir das. Aber da das Ländersache ist, muss das in Berlin nicht 1-zu-1 so zutreffen!

Geschrieben
Also, du müsstest dazu was in der Volksschulordnung von Berlin finden!

Ich schau mal in der Volksschulordnung bzw. im Schulleiter-ABC von Bayern nach und schick dir das. Aber da das Ländersache ist, muss das in Berlin nicht 1-zu-1 so zutreffen!

Das wäre nett, danke dir schon mal im vorraus:)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hi,

sollten alle "Übeltäter" mit einem Eintrag "bedacht" worden sein, könnte dies unterschiedliche Auswirkungen gehabt haben, speziell wenn der besagte Junge bereits 2 Einträge hatte und nun ein Dritter hinzukam. Dann könnte die logische Konsequenz ein Schulausschluss sein. Stoff wird er nicht verpassen, seine Klasse hat ja keinen Unterricht. So eine Woche zur Strafe daheim ist als Zweitklässler (und für die Eltern) sicherlich ziemlich verschärft. Da gibt es absolut Redebedarf mit Kind, Schule, Psychologen und natürlich auch Arzt (der ADHS diagnostiziert hat).

Könnte mir auch ganz gut vorstellen, dass der Lehrer der Paraklasse sich geweigert hat so ein Kind eine Woche aufzunehmen...

Grüße

Tom

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo! Ich habe ein riesiges Problem.Meine Tochter besucht zur Zeit eine Schule für Erziehungshilfe,wird gleichzeitig rückbeschult auf eine Grundschule.Jetzt mein Problem.Auf dieser Schule für Erziehungshilfe findet vom 29.01.2012-3.02.2012 eine skifreizeit statt( Schweiz).Das ist ausserhalb der Ferien.Jetzt soll sie aber ausgeschlossen werden,weil sie ja in dem Zeitraum in der Grundschule zuviel Stoff verpassen würde.Ich als Mutter habe angeboten,das wir den Stoff vorab schon erarbeiten.Aber es wird nicht darauf eingegangen.Meine Tochter ist am Boden zerstört und total traurig.Kann mir bitte jemand helfen und sagen,was ich noch machen soll.Es eilt.Diese Fahrt wäre auch gleich die Abschlussfahrt für meine Tochter.Da der Bewilligungszeitraum am 10.2.2012 endet.Es ist schlimm genug das sie schon ihre ganzen Freunde verliert.grüßle

Geschrieben

Also erst mal finde ich es merkwürdig, mit ner Grundschulklasse ins Ausland auf Skifreizeit zu fahren... aber mal davon abgesehen antworte ich jetzt trotzdem mal...

Vom sozialen Aspekt her ist das Problem für deine Tochter und dich schon nachvollziehbar. Aber ganz ehrlich ... wenn sie wieder auf die Grundschule wechseln soll, dann ist es doch besonders wichtig, dass sie da nicht gleich den Einstieg verpasst. Das wäre doch ein denkbar schlechter Start, wenn sie schon zu Beginn hinterherhinken würde. Den Stoff vorzuarbeiten macht auch nicht allzuviel Sinn. Sie muss ja auch das verstehen und einüben, was gerade gemacht wird und dann noch Zusatzpensum. Das wäre wohl nicht das Wahre.

Vielleicht könnte ja ihre alte Klasse einen anderen Abschied mit ihr haben. Ein kleines Fest oder so. Red doch mal mit der Lehrerin, ob da nicht was geht.

Geschrieben
@muckelmausnati, grundsätzlich gebe ich dir Recht, ich denke auch entweder alle werden bestraft oder keiner.

Aber die Frage ist hier nicht, ist der Ausschluss von der Fahrt gerechtfertigt (dagegen sagt auch die Mutter nichts, wie gesagt der Kleine hat ne nette Vorgeschichte:o)), sondern die Frage ist, ist der Ausschluss vom Unterricht rechtens. Sicher hast du Recht wenn du sagst das es ne Strafe wäre wenn er in die Schule müsste, und ja, er hat Mist gebaut und muss sehen das es so nicht geht, das auf eine Aktion immer auch ein Reaktion folgt, und demensprechend hält auch die Mutter des Jungen es für durchaus richtiger ihn für die Zeit in die Paralelklasse zu geben. :)

@SmillaEmilia, ich hab mal im Schulgesetz nachgelesen aber nichts gefunden was in diesem Fall unterstreicht was die Schule hier vorhat aber eben auch nicht verbietet. ICh hab gelesen das in solchen Fällen den Eltern immer die Möglichkeit gegeben werden muss Stellung zu nehmen. Das war aber nicht der Fall.

Am besten wäre es natürlich wenn man sagen könnte " ihr müsst den Jungen in die Schule nehmen, denn aufgrund von Paragraph soundso blablabla....

Für Tips oder Links diesbezüglich an meine Pn wäre ich euch sehr dankbar

ich frag mich gerade, ob es böse gedacht der Mutter nicht vielleicht darauf ankommt, dass ihr Kind in der Woche betreut ist.

Und auch böse gedacht, vielleicht ist es von der Schule auch durchaus beabsichtigt das Kind mit seinem Verhalten nicht noch einer anderen Klasse zuzumuten, was ich aber ehrlich gesagt berechtigt finde.

Das Schulgesetzt erlaubt übrigens als Ordnungsmassnahme durchaus einen Schulaussschluss wobei ich sagen muss, dass dieser an unserer Schule auch so gehandhabt wird, dass die Schüler in der Regel einer Parallelklasse bzw. meist sogar einer höheren Klasse zugeordnet werden und eventuell spezielle Aufgaben bekommen.

VG Juni

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