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testament, wohin die kinder wenn sie zu waisen werden?

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nele77

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hallo!

ich habe gestern einen interessanten bericht gesehen. es ging darum wo kinder bleiben wenn die eltern plötzlich tot sind. ich bin davon ausgegangen, daß die kinder dann zur verwandtschaft kommen (großeltern, patentante). dieser BEricht hat mich geschockt. die kinder kommen ins heim, wenn im testament nichts steht wo diese hin sollen. ohne testamt ist es ein schwerer weg für die angehörigen das sorgerecht zu bekommen. selbst wenn mann im testamt die großeltern angibt, dann müssen begründungen drin stehen! wenn es die weitere verwandtschaft ist, wie z.b. patentante müssen die begründungen noch ausführlicher sein.

wir haben uns darüber noch keinerlei gedanken gemacht. aber da eine heimunterbringung doch sehr heftig ist, werden wir uns die tage gedanken über ein testamt machen. wir wollen nicht davon ausgehen, daß uns wirklich mal was passiert...aber man weiß ja nie....manchmal kommt der tod eben plötzlich und unerwartet. und dann möchte ich wissen dass es unserem sohn gut geht!!!!

nur als gedankenanstoß für euch.

lg

nele

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hä? ist ja merkwürdig, das würde ja schon dem § 1621 BGB, glaub ich, widersprechen in dem ausdrücklich kontakt zu großeltern/ verwandten dem kind zustehen.

wo kam denn der bericht?

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Mmmh, und wenn man vom Mann getrennt ist und selbst verstirbt. Hat er dann automatisch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder muss ich mit 25 n Testament verfassen, um sicherzugehen, dass meine Mutter mein Kind großzieht?!

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bianca: kann ich dir nicht mehr sagen, wo oder auch um wieviel uhr der bericht lief. es ging sich nicht ums besuchsrecht..... sondern wo die kinder leben werden

itzie: wenn man vom partner getrennt lebt und man stirb, kommt das kind zum vater, auch wenn man es absolut nicht möchte. in solch einem fall soll der vater an erster stelle stehen.

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Will jetzt nicht stressig wirken, aber wie sieht´s aus, wenn er es nicht will. Muss es dann ins Heim obwohl die Oma es nehmen würde. Mann, das ist ein **** - über was man sich alles Gedanken machen muss. Kann der Dussel sich nicht endlich mal melden, gibt so viel zu klären :(:mad:

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Sandra, noch ein bisschen Geduld.

Wir haben alles schriftlich geregelt, so kann niemand mit den Kindern machen, was er will. Ich halte es für sinnvoll, obwohl hier in der Schweiz als erstes in der direkten Verwandschaft geschaut wird, ob man die Kinder da unterbringen kann.

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Ach Ulli, meine Stimme der Vernunft. Hmpf, jaaa, ich warte. Werd ja nicht einen Tag nach der Geburt versterben - hoff ich. Und dann frag ich mal n Anwalt, wie ich es schriftlich festhalten kann. Aber ne Runde ärgern muss drin sein - über so viel Sturheit :P

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nele: war vielleicht ein wenig um die ecke ;) : ich meinte der staat kann nicht auf der einen seite kontakt fördern und dann bei sowas gravierendem wie dem tod, die kinder zunächst ins heim zu stecken, als zu den großeltern zu geben.

verstehste was ich meinte? hab mich ein wenig nackig ausgedrückt - bin ja aber auch ss :).

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  • 11 Monate später...

Hallo,

seid ihr sicher das dem so ist (Kinder automatisch ins Heim kommen).

Ich meine, ich habe mich darum nie gekümmert oder mich informiert aber im Ernst, warum sollte der Staat auf seine Kosten ein Kind in ein Heim stecken, wenn Familie (oder Paten) da sind, die das Kind gerne nehmen und damit die Kosten dem Staat ersparen.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Britta

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hm, vermutlich weil einer einmal verantwortung übernehmen muss. Dann hast du oft 2 x Großeltern und alle wollen die Kinder, und wenn der Staat da pfuscht und nicht klärt das die Kinder dort gut aufgehoben sind gibt es wieder Skandal. Ich will hier nicht sagen dass ich das gut finde das die armen Mäuse ins Heim gehen. Da hilft nur eines. Wirklich alles festlegen. Mit deutschem Recht kenn ich mich nicht so aus, aber meines Wissens nach reicht ein Handschriftliches unterschriebenes, mit Zeugen natürlich immer besser usw....also Mädels...wer googelt los? Gab's in dem Bericht den auch tipps wie man das alles regelt? wir sind vor ein -2 Tagen im Organspendethread schon auf das Thema gekommen...tja....dnann mal los Infos sammeln!

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Danke für den Hinweis, ich werde mich da auch mal schlau machen.

In der Praxis wird das aber wohl anders gehandhabt gottseidank, diese Frage kam auch in einem Anwaltsforum auf:

"Hallo!

Mich würde interessieren, was mit einem minderjährigen Kind

passiert dessen Eltern gestorben sind und die kein Testament

oder eine sonstige Verfügung hinterlassen haben aus dem

hervorgeht, wer die Vormundschaft des Kindes übernehmen soll

bzw. wo das Kind dann wohnen soll. Was passiert in so einem

Fall? Wie ist in so einem Fall das übliche Vorgehen des Amtes

(Jugendamtes??)? Kommt das Kind zu den nächsten Verwandten?

Wenn ja, wer sind die nächsten Verwandten???"

Antwort:

"Hallo Ilse,

rein rechtlich gesehen bekommt das Jugendamt automatisch zunächst die Vormundschaft, auch wenn die Eltern etwas anderes bestimmt hätten.

Sollte dann jemand die Vormundschaft für das Kind haben wollen, muss sich derjenige an das Vormundschaftsgericht wenden und die Vormundschaft beantragen. Der Richter entscheidet dann über diesen Antrag.

im wirklichen Leben läuft´s so ab dass das Jugendamt resp. einer der SozialPädagogen sich sofort (z. B. auch nachts, sollte Gefahr in Verzug sein z. B. nach einem Schweren Verkehrsunfall) um die zunächst kurzfristige Unterbringung des Kindes kümmert, wobei natürlich Personen bevorzugt werden, die das Kind kennt, z. B. Oma oder Tante, wie weit die Verwandschaft geht ist eigentlich egal, es könnte z. B. auch die Tagesmutter sein, hauptsache dem Kind gehts dort zunächst gut. Da ist man in der Regel recht pragmatisch, Die Jugendamtsmitarbeiter sind ja auch keine Unterheuer. Ist da keiner geht´s natürlich ins Heim, wobei ich aus meiner Praxis keinen solchen Fall kenne bei dem das Kind jemals ins Heim kam. Meistens kommen Verwandte (allein schon wg. des Todesfalls der Eltern ) und holen die Kinder natürlich. Dann wird seitens des Jugendamts geprüft ob diese Verwandten oder die von den Eltern gewünschten Personen auch auf lange Sicht zur Pflege des Kindes geeignet sind um z. B. zu verhindern das das Kind bei einer 95-jährigen Oma mit Parkinson aufwächst, oder bei einer Tante mit schweren Alkoholproblem. Sollte da aber alles in Ordnung sein, können z. B. die Grosseltern oder die von den Eltern bestimmten Personen die Pflege für das Kind übernehmen. Die Pflegeeltern können dann auch beim Vormundschaftsgericht die Vormundschaft beantragen. Wollen die das nicht, bleibt die Vormundschaft beim Jugendamt."

Grüße, Linda

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Bedingt durch den Stress den ich mit dem Kindsvater hatte, hab ich kurz nach der Geburt eine Notariell Beglaubigtes Schriftstück aufgesetzt, in dem festgelegt wurde, dass wenn ich aus irgendeinem Grund (egal ob Tod, Krankheit oder aufgrund der MEinung vom Jugendamt) nicht mehr in der Lage bin, mein Kind selbst zu erziehen, dass meine Eltern das Sorge- und AUfenthaltsbestimmungsrecht erhalten.

Das ganze hat die Wirksamkeit eines Testaments und müsste selbst vom Amt erst angefochten werden.

Hat mich 75,- Euro gekostet und würde ich sofort wieder machen!

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Bist du da einfach zum Notar und hast das mal schnell machen lassen? Was war dafür notwendig?

Wie ist das mit Frauen die bereits geschieden sind, kommt das Kind im Todesfall dann auch zum Vater. Meine Schwester ist geschieden und würde in keinem Fall wollen, dass ihr Sohn zum Kindsvater kommt.

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ein Privates Testament reicht, muß datiert sein, eine Ortsangabe enthalten, unterschrieben und komplett handschirftlich abgefaßt sein, aber die 75 € waren in deinem Fall sicher eine sehr gute Investition...

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@sue

ich bin zum Familienanwalt/Notar und hab ihm die Situation erklärt und gesagt was ich will. Er hat mir die Möglichkeiten genannt. Das einzige: Deine Auserwählten müssen unterschreiben dass sie einverstanden sind. Das Schriftstück existiert dann dreimal. Bei Dir, bei denen die die Kinder dann nehmen, und beim Notar/Anwalt.

Der Anwalt gilt zusätzlich als Zeuge, und kann bestätigen dass es alles aus freien Stücken kam. Und das dieses Schriftstück volle Rechtsgültigkeit hat.

Deine Schwester soll sich einfach mal bei einem erkundigen :)

Ich kann es nur empfehlen!

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