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Wie weit darf eine Kindergartenleiterin gehen

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mitoma

Empfohlene Beiträge

Zuerst einmal Hallo an alle,

bin zum ersten mal hier in der Hoffnung Hilfe bzw. Tipps zu bekommen.

Nun zu unser Problem

Unser Sohn 5 Jahre besucht regelmässig ein Kindergarten.

Im Oktober 07 ist er unerwartet im Kindergarten nachdem er sich beim Apfel schneiden geschitten hat, Bewusstlos geworden aber wieder eine Minute später wieder zu sich gekommen.

Wir wurden informiert und eilten auch sofort zum Kindergarten. Wir sind schnell zum Arzt gefahren der aber nichts feststellen konnte. Er fragte halt nur warum kein Notarzt gerufen wurde, was wir auch verwunderlich fanden.

Einige Tage später ist unser Sohn wieder in den Kindergarten gegangen und wir haben die Leiterin gefragt warumkein Notart gerufen wurde. Die Antwort ihrerseits, das kostet Geld welches die Einrichtung nicht hätte und beriet wäre zu zahlen. Ok wir bestanden darauf in Zukunft ein Notarzt zu rufen.

Zudem haben wir einige Beoachtungphasen besprochen um festzustellen woran es nun genau liegen könnte.

Dann im Februar 08 wurde im Kindergarten Karneval gefeiert. Da ist unser Sohn wieder Bewusstlos umgefallen. Es wurde der Notarzt gerufen der auchmit dem Hubschrauber gelandet ist. Zudem hat an uns Informiert und kammen auch hin. Unser Sohn war wieder wach aber benebelt, so das er vorsorglich mit mir in die Klinik geflogen wurde. Dort wurde er von Kopf bis Fuss untersucht. Es ist aber nichts festzustellen was der auslöser ist. Einige Tage später beim Kinder Kardiologen wurde auch nichts festgestellt und er sagte wir sollten weiterhin ganz Normal mit unserem Sohn umgehen und brauchen nicht vorsichtig sein er sei Kerngesund.

Unser Sohn besuchte einige Tage wieder den Kindergarten und wir bespprachen ebenfalls als Vorischtmassnahme das unser Kind vorerst nicht allein gelassen wird und weiter beoachtet wird um die Ursache beim Nächsten mal herrausfinden zu können.

Im Sommer 08 haben wir uns wieder zu einem Gespräch im Kindergarten gefunden und weil bis da nichts mehr passiert ist alle Vorsichtmassnahmen zurück genommen. Unser Sohn konnte von da an wieder wie alle anderen alleine spielen etc. Ich muss erwähnen das er bei uns Zuhause derartige Anfälle noch nie gehabt hatte. Dies wurde bis jetzt auch so gemacht.

Gestern hatte der Kindergarten wieder Karneval gefeiert und die Leiterin hatte uns einen Tag zuvor zu einem Gespräch geladen. Dort hatte Sie uns gesagt das unser Sohn alleine nicht mit teilnehmen darf sondern nur mit einem Elternteil ansonsten gehe er in eine andere Gruppe. Wir sind damit nicht einverstanden und erklärten das dies nicht nötig sei da er Kerngesung ist und wir es erlauben das er teilnehmen darf. Die Leiterin meinte das man keine 1 zu 1 betreuung leisten könne. Wir erwiederten das dies auch nicht nötig sei. Im Gespräch stellte sich schliesslich raus das es eher aus Personellen Gründen liegt, dies ist aber schon immer so gewesen. Die Leiterin beharrte drauf und ich habe Ihr dann erklärt das es in der Elternliche Verantwortung liegt zu entscheiden was er darf und was nicht, man merkte schnell das es nicht um das Wohl des Kindes geht wie sie es zuerst meinte sondern das es vielmehr um das wenige Personal geht. Unser Sohn hatte sich schon sehr auf den Karneval gefreut insbesonders deswegen weil Wochen zuvor einiges gebastelt wurde. Die Leiterin wurde Lauter und erklärte halt entweder Eltern dabei oder in dei Gruppe. Ok, ich habe dann ihr gesagt das ich dann mit einem Anwalt das für die Zukunft Gerichtlich feststellen lassen werde wer dazu das Recht hat. Sie ist dann förmlich ausgerastet und schlug auf den Tisch und meinte Sie alleine hätte das Hausrecht und es wird das gemacht was Sie sage. Das war dann letztendlich zuviel für uns und reichen nun eine Beschwerde bei der Zuständigen Behörde, dem Kirchenvorstand ein.

Unser Sohn durfte tatsächlich nicht am Karneval teilnehmen und wurde in eine andere Gruppe gelassen. Wir haben zuvor mit unserer Hausärztin gesprochen und aus Ihrer Sicht sprach auch nichts dagegen das er daran teilnehmen darf.

Seit einiger Zeit ist bei uns im Kindergarten der Personallstand sehr dürftig, was man auch an der Kindergarten Qualität allgemein merkt. Seit dem die Leiterin dort ist gibt es nur Probleme (ca. 6 Jahre), es ist deutlich zu spüren das auch die Betreuer darunter leiden. Wir haben des öfteren mitbekommen das die Leiterin richtig Dominant auf alle einwirkt und einschüchtert. Zudem kann sie wohl andere Meinungen und Entscheidungen nicht verarbeiten und akzeptieren.

Wir sind der Meinung das Sie uns in der Elternlichen Verantwortung bevormundet hat und sich über unseren Kopf hinweggesetzt hat. Allein daraus zu entscheiden es könnte was passieren, sorry aber dann könnte man ein normales Leben nie fortführen. Zudem und das ist verwunderlich im Oktober 07 wurde kein Notarzt gerufen (unterlasende hilfeleistung) mit der Begründung die Kosten müsste von der Einrichtung getragen werden und dann die vermeintlich angegebene Bedenken an der Teilnahme zum Karneval und der seit geraumer zeit schon Personellen Engpasses.

Wie weit darf eine Leiterin eines Kindergarten derart gehen?

Wie würdet Ihr handeln?

Wer hat ähnliches erlebt?

mfg

mitoma

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Puh, also zum Glück haben wir solche Erfahrungen (noch) nicht gemacht.

Erstmal find ich die erste Aktion mit dem Notarzt seltsam: wieso sollte er Kindergarten bzw. dessen Träger den Einsatz zahlen sollen? Der Einsatz ist doch für ein Kind, welches einen Notfall erlitten hat. Ist ja nicht so, dass sich das jemand ausgedacht hätte... Damit müsste das doch die Krankenkasse des Kindes bzw. seiner Eltern zahlen!? Vielleicht hab ich aber auch einfach keine Ahnung... Kann es mir aber anders nicht vorstellen.

Unterlassene Hilfeleistung dürfte es nicht sein, denn ich gehe mal davon aus, dass sie sich um ihn gekümmert haben und er ja dann auch wieder bei Bewusstsein war. Strafrechtlich wird man niemanden dafür belangen können.

Die Geschichte mit Karneval... Also, wenn sie sich auf ihr Hausrecht beruft, stimmt das irgendwie auch nicht so ganz - ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Hausordnung steht, dass Kinder einfach so in andere Gruppen gesteckt werden dürfen. Ich würde mir mal den Betreuungvertrag durchlesen, was dazu drinsteht. Und mich auf jeden Fall an das zuständige Pfarratm wenden - irgendwie klingt das alles sehr merkwürdig...

Vor allem: wenn sie meint, der Personalmangel lasse es nicht zu, auf jedes einzelne Kind zu achten und damit sagt sie ja, es hätte unter Umständen niemand mitbekommenoder helfen können, wäre Euer Sohn ohnmächtig geworden, dann gibt sie ja zu, dass in diesem Kindergarten die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann - es kann doch auch jede Menge anderes passieren.

Das kann einfach nicht sein!

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Im Oktober 07 ist er unerwartet im Kindergarten nachdem er sich beim Apfel schneiden geschitten hat, Bewusstlos geworden aber wieder eine Minute später wieder zu sich gekommen.

Wir wurden informiert und eilten auch sofort zum Kindergarten. Wir sind schnell zum Arzt gefahren der aber nichts feststellen konnte. Er fragte halt nur warum kein Notarzt gerufen wurde, was wir auch verwunderlich fanden.

Einige Tage später ist unser Sohn wieder in den Kindergarten gegangen und wir haben die Leiterin gefragt warumkein Notart gerufen wurde. Die Antwort ihrerseits, das kostet Geld welches die Einrichtung nicht hätte und beriet wäre zu zahlen. Ok wir bestanden darauf in Zukunft ein Notarzt zu rufen.

Zudem haben wir einige Beoachtungphasen besprochen um festzustellen woran es nun genau liegen könnte.

Dann im Februar 08 wurde im Kindergarten Karneval gefeiert. Da ist unser Sohn wieder Bewusstlos umgefallen. Es wurde der Notarzt gerufen der auchmit dem Hubschrauber gelandet ist. Zudem hat an uns Informiert und kammen auch hin. Unser Sohn war wieder wach aber benebelt, so das er vorsorglich mit mir in die Klinik geflogen wurde. Dort wurde er von Kopf bis Fuss untersucht. Es ist aber nichts festzustellen was der auslöser ist. Einige Tage später beim Kinder Kardiologen wurde auch nichts festgestellt und er sagte wir sollten weiterhin ganz Normal mit unserem Sohn umgehen und brauchen nicht vorsichtig sein er sei Kerngesund.

Unser Sohn besuchte einige Tage wieder den Kindergarten und wir bespprachen ebenfalls als Vorischtmassnahme das unser Kind vorerst nicht allein gelassen wird und weiter beoachtet wird um die Ursache beim Nächsten mal herrausfinden zu können.

Im Sommer 08 haben wir uns wieder zu einem Gespräch im Kindergarten gefunden und weil bis da nichts mehr passiert ist alle Vorsichtmassnahmen zurück genommen. Unser Sohn konnte von da an wieder wie alle anderen alleine spielen etc. Ich muss erwähnen das er bei uns Zuhause derartige Anfälle noch nie gehabt hatte. Dies wurde bis jetzt auch so gemacht.

Gestern hatte der Kindergarten wieder Karneval gefeiert und die Leiterin hatte uns einen Tag zuvor zu einem Gespräch geladen. Dort hatte Sie uns gesagt das unser Sohn alleine nicht mit teilnehmen darf sondern nur mit einem Elternteil ansonsten gehe er in eine andere Gruppe. Wir sind damit nicht einverstanden und erklärten das dies nicht nötig sei da er Kerngesung ist und wir es erlauben das er teilnehmen darf. Die Leiterin meinte das man keine 1 zu 1 betreuung leisten könne. Wir erwiederten das dies auch nicht nötig sei. Im Gespräch stellte sich schliesslich raus das es eher aus Personellen Gründen liegt, dies ist aber schon immer so gewesen. Die Leiterin beharrte drauf und ich habe Ihr dann erklärt das es in der Elternliche Verantwortung liegt zu entscheiden was er darf und was nicht, man merkte schnell das es nicht um das Wohl des Kindes geht wie sie es zuerst meinte sondern das es vielmehr um das wenige Personal geht. Unser Sohn hatte sich schon sehr auf den Karneval gefreut insbesonders deswegen weil Wochen zuvor einiges gebastelt wurde. Die Leiterin wurde Lauter und erklärte halt entweder Eltern dabei oder in dei Gruppe. Ok, ich habe dann ihr gesagt das ich dann mit einem Anwalt das für die Zukunft Gerichtlich feststellen lassen werde wer dazu das Recht hat. Sie ist dann förmlich ausgerastet und schlug auf den Tisch und meinte Sie alleine hätte das Hausrecht und es wird das gemacht was Sie sage. Das war dann letztendlich zuviel für uns und reichen nun eine Beschwerde bei der Zuständigen Behörde, dem Kirchenvorstand ein.

Unser Sohn durfte tatsächlich nicht am Karneval teilnehmen und wurde in eine andere Gruppe gelassen. Wir haben zuvor mit unserer Hausärztin gesprochen und aus Ihrer Sicht sprach auch nichts dagegen das er daran teilnehmen darf.

Seit einiger Zeit ist bei uns im Kindergarten der Personallstand sehr dürftig, was man auch an der Kindergarten Qualität allgemein merkt. Seit dem die Leiterin dort ist gibt es nur Probleme (ca. 6 Jahre), es ist deutlich zu spüren das auch die Betreuer darunter leiden. Wir haben des öfteren mitbekommen das die Leiterin richtig Dominant auf alle einwirkt und einschüchtert. Zudem kann sie wohl andere Meinungen und Entscheidungen nicht verarbeiten und akzeptieren.

Wir sind der Meinung das Sie uns in der Elternlichen Verantwortung bevormundet hat und sich über unseren Kopf hinweggesetzt hat. Allein daraus zu entscheiden es könnte was passieren, sorry aber dann könnte man ein normales Leben nie fortführen. Zudem und das ist verwunderlich im Oktober 07 wurde kein Notarzt gerufen (unterlasende hilfeleistung) mit der Begründung die Kosten müsste von der Einrichtung getragen werden und dann die vermeintlich angegebene Bedenken an der Teilnahme zum Karneval und der seit geraumer zeit schon Personellen Engpasses.

Wie weit darf eine Leiterin eines Kindergarten derart gehen?

Wie würdet Ihr handeln?

Wer hat ähnliches erlebt?

mfg

mitoma

Sorry,

da muss ich dich berichtigen.

Die Leiterin des Kindergartens hat nämlich im Kindergarten sehr wohl das Hausrecht und kann entscheiden wer an welchen Aktivitäten teilnehmen darf und wer eben aus Sicherheitsgründen nicht.

Dein Kind ist schon 2 oder 3mal bei besonderen Kindergartenveranstaltungen kollabiert und musste mit erheblichem Aufwand behandelt werden.

Wie du schreibst ist es bei sonstigen nicht so turbulenten Veranstaltungen bzw. zu Hause noch nicht passiert, da liegt der Verdacht doch nahe, dass es der Trubel einer solchen Veranstaltung ist, der diese Ohnmachtsanfälle hervorruft.

Da ist es doch nur vorsichtig und vorsorglich, dass die Leiterin nicht auf eine Wiederholung bzw. ähnliche Situation erpicht ist.

Und logischerweise kann niemand eine eins zu eins Betreuung und Beaufsichtigung deines Kindes gewährleisten.

Du wärst doch bestimmt auch alles andere als erfreut, wenn sich das wiederholen würde, und er eben nicht sofort gefunden würde, oder?

So etwas zu verhindern und gegebenenfalls Auflagen für die Teilnahme deines Kindes bei Sonderveranstaltungen zu machen ist das Recht der Leiterin.

VG Juni

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die leitung hat dazu ganz klar keine befugnis. da kein ärztliches attest vorliegt und ihr alle vorsichtsmaßnahmen zurückgenommen habt, war der ausschluss ganz klar ein unding.auch für ihren personellen engpass könnt ihr nichts. ich an eurer stelle hätte auch beschwerde eingereicht, kindswohl ist in diesem zusammenhang wohl ein fremdwort. natürlich hat sich das kind auf die feier gefreut, ein ausschluss war bei der sachlage einfach nicht vertretbar!

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die leiterin hat vorrangig auch dafür zu sorgen, dass genügend personal anwesend ist (das ist sowohl im betreuungsvertrag, als auch im kitagesetz oder wie das bei euch heißt geregelt, - woanders wird der anwalt kaum ansetzen können) es hört sich an, dass dieses schon länger der fall ist und somit kann sie ohne weiteres aus dem amt geschmissen werden. sollte sie es jedoch schaffen darzulegen, dass es sich nur um ein enmaliges ereigniss handelte habt ihr schlechte karten.

mit den notfallkosten das ist reiner quatsch den sie da erzählte.

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Hallo,

eine 4 Seitige beschwerde habe ich nun vorbereitet und geht am Dienstag raus zum Kreisjugendamt bei uns die dafür zuständig sind, eine Kopie davon an die Pfarrgemeinde.

Wir als Eltern waren in dem moment überrumpelt von Ihrer entscheidung und sind der Meinung das die Leiterin zuweit gegangen ist.

Klar sind wir froh wenn es unserem Sohn gut geht und es nicht nochmal sowas passiert, jedoch ist es nicht mehr vorgefallen und haben ja deshalb im Sommer 08 alle Vorsichtmassnahmen zurückgezogen. Unter anderem deshalb weil ja zu dem Zeitpunkt ja schon erwähnt wurde das es sehr aufwändig ist in extra zu behandeln. Weil halt nichts mehr aufgetreten ist haben wir dann auch uns weiter keine Sorgen gemacht.

Uns als Eltern ist auch bewusst das wenn es nochmal passiert jederzeit ja auch vom Kika einer da ist der einschreiten kann. Das ändert ja aber nichts ihn deshalb von dieser Feier auszuschliessen. Uns da zu einem Gespräch zu laden um mit uns darüber erst zu sprechen und als sie merkte sie kommt nicht weit dann die Massnahme quasi androhen und auch durchzusetzen ohne unseren Einverständiss, finden wir einfach dreist, vorallem auch der Ausraster am besagten Tag. Wir haben halt aus dem Gespräch herauss auch schnell gemerkt das es sich hierbei nicht zum Wohle unseren Sohnes ging sondern einfach die Personelle Besetzung damit gemeint war (die aber genauso ist wie jeden Tag). Wir haben ja versucht der Leiterin zu erklären das er keine einzelbetreung brauch und wir uns bewusst sind das es evtl. nochmal vorkommen kann das alles aber reine Spekulation sei. Der Witz dabei ist das in der Gruppe wo er nun letztendlich war, sind an dem Tag 15 Kinder gewesen aber nur eine Betreuerin. Am KArnevalfest ein Raum weiter jedoch 4 Betreuer und 38 Kinder. Also da sieht man doch das da was nicht Stimmen kann.

In der Vergangenheit hat es schon öfteren Konflikte mit der Leiterin und Eltern gegeben mit der Konsequentz das die Kinder schiesslich abgemeldet wurden. Auch wirken einige Betreuer sobald die Leiterin anwesend ist sehr zurückhaltend. Wir haben schon mal mitbekommen als eine Betreuerin mit Eltern was besprochen hat und die Leiterin war dabei, als es ihr nicht passte wie was gesagt wurde da hat die die Betreuerin zur sau gemacht.

Ich denke eher das sie das nun aus trotz gemacht hat. Klar, habe ich ihr am Ende des gespräches und aus Wut doch gesagt, wenn sie das macht gibt es zwei möglichkeiten für sie. Entweder sie räumt ihr Stuhl oder ich führe sie später an der Leine per Gerichtsbeschluss. Nunja nachdem wir einige Tage das mal alles sacken lassen haben, denken wir es ist das beste sorge dafür zu tragen das diese Person als Leiterin abgesetzt wird. Und aufgegeben habe ich noch nie. Scheint halt eine Leiterin von Person zu sein die halt gerne Dominat ist und Kritik sowie gegenwind nicht vertragen kann.

Wir haben mittlerweile auch mit einen Anwalt sprechen können, das Sie den NAim Ok. 07 nicht gerufen hat stellt doch eine Unterlassende Hilfeleistng dar, insbesonders wegen Ihrer aussage.

Schade das es soweit kommen muss, aber zum Wohle der Kinder muss es anders laufen. Ist es nicht so das die Eltern das letzte Wort haben?

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Scheint halt eine Leiterin von Person zu sein die halt gerne Dominat ist und Kritik sowie gegenwind nicht vertragen kann.

:laugh2: das sind ja super voraussetzungen für eine führungsperson... ich wünsch euch viel erfolg! halt uns auf dem laufenden! mich interessiert, was am ende nun herauskommt :):

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Also ganz ehrlich, wegen einer Karnevalsfeier vor Gericht zu ziehen, finde ich total überzogen! Die Gerichte haben sicher Wichtigeres zu tun, als sich mit so etwas zu befassen! Ich kann auch deine ganze Aufregung nicht verstehen, warum ist denn nicht einfach ein Elternteil zur Sicherheit mit zu der Feier gegangen, so wie das die Leiterin vorgeschlagen hat?

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Also ganz ehrlich, wegen einer Karnevalsfeier vor Gericht zu ziehen, finde ich total überzogen! Die Gerichte haben sicher Wichtigeres zu tun, als sich mit so etwas zu befassen! Ich kann auch deine ganze Aufregung nicht verstehen, warum ist denn nicht einfach ein Elternteil zur Sicherheit mit zu der Feier gegangen, so wie das die Leiterin vorgeschlagen hat?

weil wir beide Arbeiten müssen und es viel zu spät angekündigt wurde. Sicher wären wir gekommen hätten wir Zeit gehabt. Aber mal Ehrlich sollen wir die Missstände ersetzen und die Personelle Situation so unterstützen?

Zudem ist unser Sohn ja auch Kerngesund.

Vor Gericht werden wir deshalb nun ziehen, weil wir der Leiterin die Konsequenzen unsererseits genannt haben nachdem sie uns in unserer Elterlichen Verantwortung Quasi bevormundet hat und uns mit dem Rücken an die Wand gestellt hat. Um in Zukunft das zu unterbinden wollen wir das damit Klarstellen.

Ich habe ihr versprochen entweder Räumt die ihren Stuhl oder sie wird in Zukunft an die Leine geführt. Irgenwann muss schluss sein mit sowas. Vor allem weil es ja nicht nur das war. Auslöser ist eher der Ausraster ihrerseits. Ruhig waren wir im gespräch. Man hat halt versucht auf uns einzuwirken. Aber als Eltern sind wir uns schon bewusst was richtig ist und was nicht. Glaubt mir wir hätten nichts getan was unseren Sohn gefährden würde, haben ja vorsorglich mit unserer Ärztin gesprochen die hat ebenfalls Grünes Licht gegeben.

Nunja wir haben die Sache etwas entschärft, unser Anwalt wird erst von ihr eine Entschuldigung sowie eine Unterlassung in der Hinsicht versuchen ihr zu bekommen. Wenn das nicht hilft dann gehts vor Gericht. Es liegt also an der Leiterin was nun weiter passiert.

Gerne werde ich den weiteren Verlauf hier berichten.

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Kurzer zwischenstand

die Schreiben sind beim Jugendamt sowie beim Kirchenträger angekommen und scheinen schon zu fruchten.

Seit heute ist die Leiterin vorläufig beurlaubt worden. Habe zudem erfahren das noch einige Eltern Bescherden eingereicht haben. Allein heute wieder zwei beschwerden.

Da scheint doch mehr passiert zu sein als wir wissen.

Nungut es tut sich was im Kindergarten und das zum Wohle der Kinder.

mfg

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So habe gerade mit dem Jugendamt gesprochen, diese haben in Absprache mit dem Kirchenträger veranlasst die Leiterin sofort zu beurlauben.

Folgende Punkte sind dazu der Auslöser.

1.) Unterlassende Hilfeleistung im Oktober 2007

Dazu die Begründung des Amtes. (will ich euch nicht vorenthalten um verschiedene Denkensweisen richtig aufzuklären)

Laut Gesetzgebung ist man verpflichtet zumindest einen Notruf abzusetzen um Fachlich geeignete Personen zur Hilfe zu ziehen, in dem Fall wäre es der Notarzt gewesen. Allein nur die Ersthilfe vor Ort reicht dazu nicht aus da die Fachliche Ausbildung und Berechtigung dazu fehlt um die Situation beurteilen zu können (nur ein Arzt hat die Berechtigung dazu und ist Gesetzlich verpflichtet).

Also wenn man egal welche Situation (Unfall auf Strasse etc.) auf sowas trifft, ist man zur Hilfeleistung verpflichtet (man muss unterscheiden zwischen Ersthilfe am Ort und Hilfeleistung), sprich man muss Hilfe herbeirufen über einen Notruf. Man hat dann die Wahl ob man als Ersthelfer vor Ort entsprechend helfen kann, sprich wenn es einem nicht möglich ist (aus Angst etc.) brauch man es nicht, man hat aber schon Hilfe in dem Sinne geleistet in dem man einen Notruf abgesetzt hat. Wenn man aber mit der Ersthilfe einmal angefangen hat, muss man das solange durchführen bis Hilfe die man über den Notruf gerufen hat vor Ort ist und übernimmt.

Hilfeleistung = Gesetzliche Pflicht = Notruf absetzten und Hilfe herbei holen, tut man das nicht ist das eine Unterlassende Hilfeleistung

Ersthilfe= Persönliche Entscheidung die verschiedene Kriterien unterliegen, wie eigene Sicherheit, sich in der Lage fühlen Ersthilfe leisten zu können etc. = man brauch Ersthilfe nicht unbedingt leisten, wenn man diese aber einmal anfängt zu leisten muss man dies bis zum eintreffen des Arztes weiter durchführen.

Dies war hier nicht der Fall.

2.) Eigenmächtige Handlungen zum Nachteil des Kindeswohl

Gemäss Erziehungsgesetz hat die Leiterin sich gegen Elterliche Entscheidungen wiedersetzt und eigenmächtig gehandelt was nicht im Sinne des Kindes entsprach. Sie hat es zu verantworten das das Kind eine Entwicklung von sich trägt die so nicht gewollt war. In dem Fall war es, dass die Leiterin (bzw. die Erzieherinen) einfach unser Kind was beigebracht haben (er kann nicht an veranstaltungen nicht teilnehmen weil er sonst wieder umkippt und schlecht wird) was in keinster weise gewollt war um die Entwicklung des Kindes nicht zu gefährden. Leider ist es nun doch so und unser Sohn hat nun Angst wenn im Schlecht wird. Zumindest hat sie nicht für Abhilfe gesorgt, sprich es unterbunden. In dem Fall wird nun auch überprüft inwiefern die Erzieherinen mit zur Verantwortung gezogen werden.

3.) Der Ausraster ihrerseits (Leiterin)

Als Leiterin eines Kindergartens ist man einer besonderen Stellung verpflichtet und muss Fachlich Kompotenz in allen Sachbelangen entsprechend handeln. Aufgrund des Ausrasters ihrerseits ist sie nicht in der Lage die Position als Leiterin auszufüllen.

Das waren die Hauptpunkte.

Wie ich erfahren habe sind auch andere Eltern nachdem diese erfahren haben das wir Beschwerde einreichen nun auch vorgegangen. In einem Fall wissen wir bereits das sogar ein Kind ein Bein gebrochen hatte und ken Notarzt gerufen wurde sowie die Eltern erst bei Kikaschluss informiert wurden. In dem Fall soll sogar schon die Staatsanwaltschaft tätig sein.:eek:

Wir sind ebenfalls überrascht von dem Ausmass des ganzen. Wir haben nächste Woche sogar schon ein Elterntag worüber dann wohl gesprochen wird was nun weiter passiert.

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boah bein gebrochen und kein arzt! hammer, dass die erzieherinnen da nicht eingeschritten sind.

dann hoff ich, dass die neue leiterin die kita verantwortungsvoll und im sinne der eltern und zum wohl der kinder führt und organisiert.

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das finde ich jetzt schon krass! auch wenn die leitung ne vollmeise hatte, so versteh ich das team dahinter auch nicht, dass in solchen fällen keinen arzt ruft. auch wenn die wahrscheinlich nicht viel zu melden hatten und angst vor ihrer chefin hatten, so kann man solche sachen doch nicht unter den teppich kehen?! meiner meinung nach, sollten die definitiv mit zur verantwortung gezogen werden!:eek:

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