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Elterngeld reduziert über 24 Monate möglich?

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Geschrieben

Hallihallo!

Kennt sich jemand damit aus, wie das ist, reduziertes Elterngeld für einen längeren Zeitraum als die 12 Monate zu bekommen? Ich würde das Elterngeld gern über 24 Monate strecken.

Hintergrund: Ich würde gern bis das Baby 2 Jahre alt ist nur halbtags+reduziertes Elterngeld arbeiten gehen.

Ist das möglich und praktiziert das schon jemand?

Viele Grüße

augustmama2009

Geschrieben

Guten Morgen,

was ist denn reduziertes Elterngeld?

ich hatte mein Elterngeld auf 24 Monate gestreckt, ist auch besser für die steuern. So werde ich es jetzt wieder halten. Klar geht das, steht so im gesetz :D

Geschrieben

Ok, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. :o Ich meine natürlich auch gestreckt! :o

Ich habe gestern mal gerechnet...

Mein ET ist am 04.08.2009

Ich bekomme nach dem ET noch 8 Wochen mein reguläres Geld. Dann hänge ich noch meinen kompletten 2009er Urlaub dran und würde voraussichtlich erstmals im November 2009 Elterngeld beziehen.

Ab März2010 würde ich, wenn soweit alles ok ist, gern wieder halbtags arbeiten gehen. Nun habe ich mir ausgerechnet, dass mir eine Menge Elterngeld gekürzt würde, wenn ich halbtags arbeiten ginge und das Elterngeld nur 12 Monate gezahlt werden würde. Der Verlust wäre geringer, wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate strecke. Hätte für mich sogar noch den Vorteil, dass ich sogar bis August2011 halbtags gehen könnte.

Liege ich damit Richtig oder bin ich auf dem Holzweg?

Geschrieben

Also wie das mit dem Halbtagsarbeiten ist bei gestecktem EG weiß ich nicht. ABER! Für diese Urlaubszeit da verzichtest du quasi auf EG du kannst nur EG wenn du nicht Alleinerziehende bist entweder die 12 oder 24 oder weniger. Du kannst aber so hab ich das verstanden nur ab Geburt beantragen.

Mutterschutzzeit wird dann einfach nicht bewilligt da du zu viel Verdienst hast.

Somit sind es bei Müttern die in einem Arbeitsverhältnis stehen/standen eh keine vollen 12Monate. Sondern rein rechnerisch nur 10.

Bescheuert ist aber so.

Urlaub darf bedingt durch eine SS, Mutterschutz oder Elternzeit nicht verfallen.

Er muss unter Umständen nach 3Jahren Elternzeit noch vorhanden sein;)

Geschrieben
Ok, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. :o Ich meine natürlich auch gestreckt! :o

Ich habe gestern mal gerechnet...

Mein ET ist am 04.08.2009

Ich bekomme nach dem ET noch 8 Wochen mein reguläres Geld. Dann hänge ich noch meinen kompletten 2009er Urlaub dran und würde voraussichtlich erstmals im November 2009 Elterngeld beziehen.

Ab März2010 würde ich, wenn soweit alles ok ist, gern wieder halbtags arbeiten gehen. Nun habe ich mir ausgerechnet, dass mir eine Menge Elterngeld gekürzt würde, wenn ich halbtags arbeiten ginge und das Elterngeld nur 12 Monate gezahlt werden würde. Der Verlust wäre geringer, wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate strecke. Hätte für mich sogar noch den Vorteil, dass ich sogar bis August2011 halbtags gehen könnte.

Liege ich damit Richtig oder bin ich auf dem Holzweg?

Deinen Urlaub musst du vor ET nehmen, außer du nimmst keine Elternzeit, die elternzeit schließt eigentlich an den Mutterschutz an.

du kannst bis 30 Stunden/ Woche arbeiten gehen in der Elternzeit, ich bin auch arbeiten gegangen und das hatte auch den vorteil dass ich in dem 2. Jahr elterngeld wieder mehr arbeiten gegangen bin und mir kein EG gekürzt wurde, weil das noch alter anspruch war und ich ja quasi die zweite hälfte noch bekommen habe.

Urlaub darf der Arbeitgeber durchaus kürzen in seinem Ermessen, wusste ich damals auch nicht, war ne kleine passage im gesetz. er darf für jeden monat den man elternzeit nimmt urlaub streichen.

Geschrieben

Urlaub darf der Arbeitgeber durchaus kürzen in seinem Ermessen, wusste ich damals auch nicht, war ne kleine passage im gesetz. er darf für jeden monat den man elternzeit nimmt urlaub streichen.

Ja aber der Urlaub aus 2009 den man ja eh nur bis zum beginn des EZ bekommt. Muss aufgehoben werden bis nach der Elternzeit. So läuft das auf jeden Fall bei nem Kirchlichen AG Wenn man nach der EZ kündigt bekommt man den sogar komplett ausgezahlt.:confused:

Geschrieben

Ich glaube ich brauch erstmal mal eine Begriffserklärung:

Mutterschutz: ???

Elternzeit: ???

Ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2008. Der muss bis zum Sommer weg, was aber auch kein Problem ist, den nehme ich noch vor den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt. Das ich den 2009er Urlaub nur anteilig bekomme, weiss ich.

Ich weiss auch, dass das Elterngeld bei Müttern die im Arbeitsverhältnis stehen faktisch nur 10 Monate gezahlt wird.

Das ich mit dem Urlaub2009 nach der Geburt nochmal einen Monat Elterngeld einbüße weiss ich, aber da ich Festgehalt kriege, bringt mir der Urlaubsmonat letztlich mehr Geld als das reine Elterngeld.

Das von Darklady angesprochene Problem, kein Urlaub während der Elternzeit müsste man nochmal genau beleuchten. Wann beginnt denn die Elternzeit? Kann die nicht nach dem 2009er Urlaub, also erstmals im November2009 beginnen, also dann, wenn ich erstmals Elterngeld kriege?

Das ist alles noch voll neu und kompliziert für mich! :o

Dankeschön für Antworten!

Geschrieben

Das von Darklady angesprochene Problem, kein Urlaub während der Elternzeit müsste man nochmal genau beleuchten. Wann beginnt denn die Elternzeit? Kann die nicht nach dem 2009er Urlaub, also erstmals im November2009 beginnen, also dann, wenn ich erstmals Elterngeld kriege?

Das ist alles noch voll neu und kompliziert für mich! :o

Dankeschön für Antworten!

Also die Elternzeit kann nur im Direkten Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Da du ja wenn du Urlaub hast in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.

Ich kann dazu nur sagen. Wir haben das mit dem Urlaub auch versucht bei mir sind es noch 20 Tage von 2008 gewesen die dann quasi nach dem Mutterschutz genommen werden wollten. Und mein Mann dann quasi Elterngeld bezieht.

Darauf ließ sich das JA (die Elterngeldstelle) nicht ein. Ich solle den Urlaub nach meiner Elternzeit, also ab Juli 2009 nehmen.

Geschrieben
Also die Elternzeit kann nur im Direkten Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Da du ja wenn du Urlaub hast in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.

Achso!!! Hmm...leuchtet ja auch irgendwie ein.

Ich habe den Begriff Elternzeit aber immer noch nicht richtig verstanden. :confused:

Welche Vorteile hat man damit? Hat das was mit dem Elterngeld zu tun?

Und noch eine Frage:

Schatzi würde auch gern seine 2 Papimonate nehmen. Wenn ich mein Elterngeld auf 24 Monate ausdehne, wann kann er dann seine Monate nehmen?

Oh und noch eine Frage:

Wer zahlt das Elterngeld? Wo kann man sich beraten lassen?

Geschrieben

die papamonate müssen aneinander sein, diese dürfen nicht gesplittet werden. geht auch zwischendrin, leider ist das formular dafür nicht vorgesehen, aber es geht. wichtig ist nur, dass die zusammenhängend sind.

mit dem urlaub kenn ich auch so, dass der nach der elternzeit genommen wird. den darf der ag nicht verfallen lassen so wie sonst ;).

entweder richtig die elterngeldstelle oder jugendamt findest du die stelle die für das elterngeld zuständig ist.

Geschrieben

Ich finde das mit dem Urlaub eher widersprüchlich, §17 BEEG.

Mein Urlaub wäre weg gewesen und ich arbeite bei keinem kleinen krauter der ggf. das mal nicht so genau nimmt ;)

Warum nimmst Du den urlaub nicht einfach vor dem Mutterschutz? das ist doch eigentlich das gängigste.

Geschrieben

@The Darklady

Das mit dem 2009er Urlaub habe ich mir noch nicht überlegt. Ich habe gerade mal gerechnet, dass wären 27 Tage. Habe noch 17 Tage aus 2008 also insgesamt 44 Tage, die vor dem Mutterschutz zu nehmen wären. heisst für mich, dass ich bereits Mitte/Ende April zu Hause wäre. :eek:

(Bitte nicht wundern, warum ich soviel anteiligen Urlaub 2009 habe, ich bin schwerbehindert und da hat man regulär mehr Urlaubsanspruch)

Ich werde sehen, dass ich den 2009er Urlaub mit nach 2010 nehme und dann so nach und nach aufbrauche, wenn ich wieder halbtags arbeiten gehe.

Zum PapiUrlaub

Also, wenn er den zusammenhängend nehmen muss, könnte er ihn theoretisch auch gleich nach der Geburt nehmen, also dann, wenn ich im Mutterschutz bin? Wäre ja schön, dann wären wir zusammen zu Hause und finanziell ginge es auch, da ich ja noch 8 Wochen nach dem ET mein gehalt kriege.

Geschrieben
§ 17 BEEG Absatz 1 und 2:

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Der Absatz 1 besagt das der insgesamt zustehende Jahresurlaub um den Urlaubsanspruch in den Monaten in der Elternzeit genommen wird gekürzt werden kann für jeden vollen Kalendermonat.

Beispiel: Man hat Anspruch auf 30 Urlaubstage für ein Kalenderjahr. Jetzt beginnt Beispielsweise die Elternzeit am 17.09. eines Jahres - somit ist der Arbeitgeber berechtigt den Jahresurlaub um den Urlaubsanspruch aus den Monaten Oktober bis Dezember zu kürzen - so dass man statt 30 Tagen Urlaub nur noch 30 / 12 * 9 = 22,5 (Rundungsvorschriften gelten hier entsprechend bis 0,4 aufrunden, ab 0,5 aufrunden) somit 23 Urlaubstage für das Kalenderjahr hätte.

Der Absatz 2 sagt aus, dass der Arbeitgeber den Urlaub auch im nächsten Urlaubsjahr gewähren muss, wenn man ihn bis zum Mutterschutz bzw. Beginn der Elternzeit nicht nehmen konnte, er DARF nicht verfallen !

Geschrieben
Der Absatz 1 besagt das der insgesamt zustehende Jahresurlaub um den Urlaubsanspruch in den Monaten in der Elternzeit genommen wird gekürzt werden kann für jeden vollen Kalendermonat.

Beispiel: Man hat Anspruch auf 30 Urlaubstage für ein Kalenderjahr. Jetzt beginnt Beispielsweise die Elternzeit am 17.09. eines Jahres - somit ist der Arbeitgeber berechtigt den Jahresurlaub um den Urlaubsanspruch aus den Monaten Oktober bis Dezember zu kürzen - so dass man statt 30 Tagen Urlaub nur noch 30 / 12 * 9 = 22,5 (Rundungsvorschriften gelten hier entsprechend bis 0,4 aufrunden, ab 0,5 aufrunden) somit 23 Urlaubstage für das Kalenderjahr hätte.

Der Absatz 2 sagt aus, dass der Arbeitgeber den Urlaub auch im nächsten Urlaubsjahr gewähren muss, wenn man ihn bis zum Mutterschutz bzw. Beginn der Elternzeit nicht nehmen konnte, er DARF nicht verfallen !

ja- aber was ist KONNTE?

ich konnte meinen urlaub nehmen, also hab ich ihn genommen.

weißt du was ich meine? :o

ich denke du wirst froh sein ihn vor dem mutterschutz nehmen zu können :o:D

Geschrieben

Linda mit dem konnte... tja das ist immer Arbeitgeberauslegung... wenn er dir sagt aus betrieblichen Gründen (z.B. Einarbeitung deiner SS-Vertretung etc) kannst du deinen Urlaub nicht nehmen oder

z.B. bei mir war es so, ich hätte wenn ich den ganzen Urlaub am Stück mit Überstunden und Resturlaub genommen hätte ich ab dem 4. Monat zuhause gewesen wäre, wäre z.B. für den Arbeitgeber nicht vertretbar...

Gesundheitsbedingt brauchen wir nicht drüber reden... wenn ich ihn weil ich krankgeschrieben bin nicht nehmen kann, muss er mir im nachhinein gewährt werden...

alles andere - s.o. - hängt stark vom Arbeitgeber ab....

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