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Auslaufen des Arbeitsvertrages

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage, die mich beschäftigt. Habe hier zwar schon gestöbert aber leider nicht wirklich was Passendes gefunden.

Meine Situation:

Ich wohne mit meinem Freund zusammen, bin jetzt in der 15. SSW und vollzeit Beruftstätig. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06.2009 aus. Mein ET ist der 02.07.2009. Wie sieht es denn jetzt aus? Habe jetzt schon gehört, ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich ja dann in Elternzeit gehe. Ich wollte eig. nicht direkt nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder anfangen zu suchen, sondern erstmal daheim beim Krümelchen bleiben. Kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich Bewerbungen schreibe und wieder arbeiten gehe? Wirkt sich das auf mein Arbeitslosengeld aus? Ich habe noch nie Geld vom Arbeitsamt bekommen und kenne mich da überhaupt nicht aus. Mir wurde gesagt, dass ich, wenn ich nicht sofort wieder arbeiten gehe, ich meine Leistungen nicht bekomme. Geht das wirklich? Ich möchte nicht schmarotzerisch dastehen, aber ich wollte schon 1-1,5 Jahre daheim bleiben... dieser Text ist noch nicht ganz 100 prozentig richtig ausformuliert. Es klingt für mich, wenn ich das so selber lese, als würde ich vom Amt leben wollen oder so. Aber das will ich ja nicht. Ich möchte nicht, dass es rüberkommt als würde ich mir auf Kosten des Arbeitsamtes dann einen faulen Lenz machen wollen. Ich habe halt gehört, ich würde gar nichts bekommen, wenn mein Vertrag ausläuft und ich wieder arbeiten gehe. Wenn Fragen aufkommen oder irgendwas unklar ist, werde ich es in einem Antwortpost klarstellen. ;)

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

Jasmin/Dosenthunfisch

Geschrieben

Bei mir war es genauso. Mein Vertrag ist im Mutterschutz ausgelaufen. Ich hab ganz normal Mutterschutzgeld und dann Erlerngeld bezogen. Nach einem Jahr bin ich zurr Agentur für Arbeit. Da gibt es dann zwei Möglichkeiten:

Hartz 4, wenn Du keine Betreuung für deinen Zwerg hast oder halt ALG 1 wenn Du dem Arbeitsmarktzur Verfügung stehst

Geschrieben

Arbeitslosengeld kannst du nur beantragen wenn du dich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellst, d.h. du musst Bewerbungen schreiben arbeiten gehen etc...

im ersten Jahr bekommst du dann ja Elterngeld

und Arbeitslosengeld kannst du dann auch erst wirklich beantragen, wenn du wieder arbeiten gehen willst

Geschrieben

zu deiner eigentlich frage, bekommst du von jemand anderem eine antwort. aber da dein av kurz vor et endet kannst du bei der mutter-kind-stiftung die einmaligen 210euro beantragen ;). musst mal googeln.

Geschrieben
zu deiner eigentlich frage, bekommst du von jemand anderem eine antwort. aber da dein av kurz vor et endet kannst du bei der mutter-kind-stiftung die einmaligen 210euro beantragen ;). musst mal googeln.

die MuKiStiftung gibt es nicht in jedem Bundesland...

die einmaligen 210 Euro bekommt man in der Regel dann von der Krankenkasse

Geschrieben
Arbeitslosengeld kannst du nur beantragen wenn du dich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellst, d.h. du musst Bewerbungen schreiben arbeiten gehen etc...

im ersten Jahr bekommst du dann ja Elterngeld

und Arbeitslosengeld kannst du dann auch erst wirklich beantragen, wenn du wieder arbeiten gehen willst

Ich sagte ja, dass der Text noch nicht ausgereift ist... :D Das meinte ich. (Die Begriffe bring ich leider immer noch dauernd durcheinander). Dieses Elterngeld. Das setzt sich aus meinem Verdienst vor MuSchu zusammen oder hab ich das falsch im Kopf? Ich war verwirrt, da mir gesagt wurde, mir stünde GAR NICHTS zu. Arbietslosengeld war hier der falsche Begriff... :o Es leuchtet mir ja durchaus ein, dass ich kein AG bekomme, wenn ich gar nicht arbeiten möchte. Der Begriff Elterngeld ist mir aber da nicht eingefallen. Also bitte gedanklich Arbeitslosengeld durch Begriff Elterngeld ersetzen... :D

Geschrieben
die MuKiStiftung gibt es nicht in jedem Bundesland...

die einmaligen 210 Euro bekommt man in der Regel dann von der Krankenkasse

das ist eine bundesstiftung soweit ich weiß und nein das geld bekommt man nicht von der kk, von der kk muss man nur einreichen, ob man was von ihnen bekommt.

Geschrieben

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 in Bonn gegründet, ...

Geschrieben (bearbeitet)

ne die 210 kannst du selber beantragen, ist glaub sogar nur ein zweiseitiges a4 blatt ;).

so schimpft sich das genau: Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes

Bearbeitet von bianca81
Geschrieben (bearbeitet)

ah ich hatte noch die Infos von vor 2004... das einmalige Entbindungsgeld was ihr meint wird vom Bundesversicherungsamt gezahlt, allerdings nur unter best. Voraussetzungen

bei Dosenthunfisch könnte sogar noch ein Sonderfall eintreten, da sie beireits im MuSchu ist während Ihr Arbeitsverhältnis ausläuft...

da würde ich raten die Krankenkasse anzurufen, die können in dem Fall weiterhelfen

Zusatz wegen Mutter-Kind-Stiftung:

sollten Landesstiftungen existieren, greifen diese zuerst. Da kann eine der Beratungsstellen für Schwangere aber jederzeit Auskunft zu geben (Beispiel: in Bayern würde die zuerst die "Hilfe für Mutter und Kind"-Stiftung greifen)

Bearbeitet von ~*Jana*~
Geschrieben

nein jana das ist das mutterschaftsgeld für welche die in keinem arbeitsverhältnis stehen und deren av glaub 6 wo vor et. ausläuft - lies mal nach.

ich häts beinahe auch bekommen, mein av als studentische hilfkraft leif aber schon früher aus...

Geschrieben

Ich danke euch ganz herzlich für die vielen Auskünfte. Ihr habt mir doch ein großes Stück weitergeholfen!

Jetzt muss ich wenigstens keine Bange mehr haben, wenn der Krümel da ist am Hungertuch zu nagen (klar, mein Freund geht auch arbeiten, aber dennoch wäre es ein ziemlicher Unterschied, wenn ich bzw mein Geld völlig wegfallen würde).

Vielen lieben Dank!

Liebe Grüße

Jasmin/Dosenthunfisch

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