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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!!!

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MamaMoni

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*ggg

dann kann ich ja nun doch meine Steuern 2007 endlich machen :D

na das hättest du aber trotzdem schon vorher machen können, die bescheide sind doch alle vorläufig und müssen un von den finanzämtern geändert werden ;)

Das ist aber super, das freut mich! Allerdings steht es jan noch in den Sternen, wieviel sie denn jetzt nun für jeden Kilometer bezuschussen - 30 cent werden es auf alle Fälle nicht mehr werden - gehe mal von vielleicht 10- 15 cent aus. Aber immerhin - besser als nichts!

naja, erstmal muss der gesetzgeber ne neue regelung schaffen und bis zur bundestagswahl wird da wohl erstmal nichts passieren. und dann schaun wir mal...

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aber nur, wenn deine Steuern noch nicht abgegeben wurden oder du vorher einen Vorabwiderspruch eingelegt hast, in Bezug auf die Pendlerpauschale ;)

Du hattest ja 14 Tage Zeit nach Bescheid Einspruch zu erheben - wenn du es nicht gemacht hast warst du mit der Berechnung einverstanden, dann keine Chance - hab ich mal so gelesen :o

es gab dazu genug Tipss und Informationen im Netz - ob es jetzt auch so beschlossen wurde ganz aktuell heute, weiss ich nicht genau... zumindest war so der Stand als ich mich informierte...

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aber nur, wenn deine Steuern noch nicht abgegeben wurden oder du vorher einen Vorabwiderspruch eingelegt hast, in Bezug auf die Pendlerpauschale ;)

Du hattest ja 14 Tage Zeit nach Bescheid Einspruch zu erheben - wenn du es nicht gemacht hast warst du mit der Berechnung einverstanden, dann keine Chance - hab ich mal so gelesen :o

ne, das stimmt so nicht. die einkommensteuerbescheide sind hinsichtlich dieser regelung vorläufig und werden daher automatisch geändert, auch ohne dass man einspruch eingelegt hat (für den die frist übrigens 1 monat is ;))

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hab grad mal meinen bescheid rausgekramt...

da steht:

Erläuterungen

1. Erläuterung zur Vorläufigkeit

Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß ... vorläufig hinsichtlich

...

- der Anwendung des §9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 , Satz 3 letzter Halbsatz EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale)

...

wenn das drin steht (was eigentlich überall der fall sein sollte), geht alles automatisch ;)

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aber nur, wenn deine Steuern noch nicht abgegeben wurden oder du vorher einen Vorabwiderspruch eingelegt hast, in Bezug auf die Pendlerpauschale ;)

Du hattest ja 14 Tage Zeit nach Bescheid Einspruch zu erheben - wenn du es nicht gemacht hast warst du mit der Berechnung einverstanden, dann keine Chance - hab ich mal so gelesen :o

es gab dazu genug Tipss und Informationen im Netz - ob es jetzt auch so beschlossen wurde ganz aktuell heute, weiss ich nicht genau... zumindest war so der Stand als ich mich informierte...

Generell erstellst du deine Steuererklärung wie immer bzw. hast diese bereits beim Finanzamt abgegeben. Dort hat man selbstverständlich die vollen Kilometer eingetragen, die man hatte - eben die gekürzte Pauschale nicht angewendet. Demzufolge hat das Finanzamt im Bescheid dann deine Kilometer um 20 Kilometer gekürzt mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren. Oftmals steht bereits selbst im Bescheid drin (unten hinter den Erläuterungen), dass der Bescheid vorläufig ist hinsichtlich der Pendlerpauschale. Dann wird dieser von Amts wegen von Finanzamt geändert, sobald das Verfahren entscheiden ist. Steht dieser Satz da nicht drin, muss man gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch einlegen und zwar bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheides. Liegt der nicht vor und auch nicht der Vermerk von Finanzamt über die Vorläufigkeit, ist die Angelegenheit gegessen und man kann sich bisschen ärgern! Aber man musste jetzt nicht extra warten mit der Erstellung der Erklärung, das gibt unter Umständen nur Verspätungszuschläge jetzt!!!

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hab grad mal meinen bescheid rausgekramt...

da steht:

wenn das drin steht (was eigentlich überall der fall sein sollte), geht alles automatisch ;)

Ja das geht auch alles automatisch ausser du musst so noch in einspruchen gehen falls was falsch war. ich musste wegen irgendwas in einspruch gehen da haben 50 € gefehlt gehabt und das andere mit der pendlerpauschale geht wie du schon sagtest automatisch...

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nööö - dann hätte ich (auch mit Einwand) vorher zahlen müssen - jetzt bekomm ich aber gleich was wieder :D

nicht zwangsläufig... aber is ja nu auch egal ;)

Generell erstellst du deine Steuererklärung wie immer bzw. hast diese bereits beim Finanzamt abgegeben. Dort hat man selbstverständlich die vollen Kilometer eingetragen, die man hatte - eben die gekürzte Pauschale nicht angewendet. Demzufolge hat das Finanzamt im Bescheid dann deine Kilometer um 20 Kilometer gekürzt mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren. Oftmals steht bereits selbst im Bescheid drin (unten hinter den Erläuterungen), dass der Bescheid vorläufig ist hinsichtlich der Pendlerpauschale. Dann wird dieser von Amts wegen von Finanzamt geändert, sobald das Verfahren entscheiden ist. Steht dieser Satz da nicht drin, muss man gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch einlegen und zwar bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheides. Liegt der nicht vor und auch nicht der Vermerk von Finanzamt über die Vorläufigkeit, ist die Angelegenheit gegessen und man kann sich bisschen ärgern! Aber man musste jetzt nicht extra warten mit der Erstellung der Erklärung, das gibt unter Umständen nur Verspätungszuschläge jetzt!!!

*unterschreib*

da hat wohl noch jemand ahnung, was? :D

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Generell erstellst du deine Steuererklärung wie immer bzw. hast diese bereits beim Finanzamt abgegeben. Dort hat man selbstverständlich die vollen Kilometer eingetragen, die man hatte - eben die gekürzte Pauschale nicht angewendet. Demzufolge hat das Finanzamt im Bescheid dann deine Kilometer um 20 Kilometer gekürzt mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren. Oftmals steht bereits selbst im Bescheid drin (unten hinter den Erläuterungen), dass der Bescheid vorläufig ist hinsichtlich der Pendlerpauschale. Dann wird dieser von Amts wegen von Finanzamt geändert, sobald das Verfahren entscheiden ist. Steht dieser Satz da nicht drin, muss man gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch einlegen und zwar bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheides. Liegt der nicht vor und auch nicht der Vermerk von Finanzamt über die Vorläufigkeit, ist die Angelegenheit gegessen und man kann sich bisschen ärgern! Aber man musste jetzt nicht extra warten mit der Erstellung der Erklärung, das gibt unter Umständen nur Verspätungszuschläge jetzt!!!

ich hab nicht deshalb gewartet - und auch brav Antrag auf Fristverlängerung gestellt ;)

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Generell erstellst du deine Steuererklärung wie immer bzw. hast diese bereits beim Finanzamt abgegeben. Dort hat man selbstverständlich die vollen Kilometer eingetragen, die man hatte - eben die gekürzte Pauschale nicht angewendet. Demzufolge hat das Finanzamt im Bescheid dann deine Kilometer um 20 Kilometer gekürzt mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren. Oftmals steht bereits selbst im Bescheid drin (unten hinter den Erläuterungen), dass der Bescheid vorläufig ist hinsichtlich der Pendlerpauschale. Dann wird dieser von Amts wegen von Finanzamt geändert, sobald das Verfahren entscheiden ist. Steht dieser Satz da nicht drin, muss man gegen den Bescheid fristgerecht Einspruch einlegen und zwar bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheides. Liegt der nicht vor und auch nicht der Vermerk von Finanzamt über die Vorläufigkeit, ist die Angelegenheit gegessen und man kann sich bisschen ärgern! Aber man musste jetzt nicht extra warten mit der Erstellung der Erklärung, das gibt unter Umständen nur Verspätungszuschläge jetzt!!!

Wir habne unseren Bescheid aber schon im Sommer bekommen...Wie kann ich dann 1 (!!!) Monat danach Einspruch einlegen wenn das Urteil jetzt erst gefällt wurde :confused:

Ich habe damals gehört/gelesen, daß man zwar keinen Anspruch auf den ersten Km hat aber trotzdem drauf bestehen kann. ABER wenn das Urteil gegen die Pendler entschieden wird, dann muß man alles mit Zinseszins zurückzahlen.

Wird die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. Km eingeführt, so bekommt man automatisch das Geld zurück...

Was denn nu :confused:

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Boah, wenn ich das richtig verstehe, bekommen wir ne saftige Nachzahlung vom Finanzamt :D

naja, wie saftig die wird, hängt natürlich von verschiedenen faktoren ab ;)

Mit sowas muss ich mich leider täglich auf Arbeit rumquälen!

ich auch... naja, inzwischen nicht mehr täglich :rolleyes:

ich hab nicht deshalb gewartet - und auch brav Antrag auf Fristverlängerung gestellt ;)

das is aber clever von dir :xyxthumbs:

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Wir habne unseren Bescheid aber schon im Sommer bekommen...Wie kann ich dann 1 (!!!) Monat danach Einspruch einlegen wenn das Urteil jetzt erst gefällt wurde :confused:

Ich habe damals gehört/gelesen, daß man zwar keinen Anspruch auf den ersten Km hat aber trotzdem drauf bestehen kann. ABER wenn das Urteil gegen die Pendler entschieden wird, dann muß man alles mit Zinseszins zurückzahlen.

Wird die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. Km eingeführt, so bekommt man automatisch das Geld zurück...

Was denn nu :confused:

na wenn euer bescheid vorläufig hinsichtlich der pendlerpauschale is (was normalerweise so sein sollte), dann is alles in ordnung und ihr bekommt euer geld ;)

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