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Alg2, Zuschüsse, Miete usw.

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Wegen eurer Mietobergrenzen solltet ihr euch bei eurer ARGE erkundigen!

Seit 2007 wurden sie bestimmt mal erhöht.

Eigentlich kann die neue ARGE den Zuzug nicht ablehen, wenn die "alte" ARGE dem Umzug wg. einer Erforderlichkeit zugestimmt hat.

Aber euer erster Gang sollte euch zu eurer ARGE führen.

Normalerweise kann das Neugeborene bis zum ersten Lebensjahr im Elternschlafzimmer schlafen. Dafür reicht ja auch ein eigenes Bettchen aus.

Aber ob die Wohnverhältnisse das zulassen, wird eure ARGE sicherlich feststellen.

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hallo zusammen

wollt mal fragen wie das ist wenn man sich ALG 2 beantragt und angibt das man nur zu 3 wohnt anstatt zu viert....

weil n Freund der nicht vater der kinder ist der kann doch nicht unterhalts verpflichtet sein, aber wenn man ihn angibt dann bekommt man doch kein geld mehr wenn er zuviel Einkommen hat wie is n das??

lg und danke

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Das sind falsche Angaben und könnten sogar mit einem Strafverfahren (OWIG) enden.

Denn hier geht es nicht darum, ob er der Vater der Kinder ist.

Er bildet sicherlich mit seiner Freundin und damit auch mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft und da zählt sein Einkommen (wenn er übersteigendes Einkommen hat) auch für die Kinder - genauso wie für die Freundin.

Keine falschen Angaben beim Amt machen!

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Wenn er da wohnt, muss sie ihn angeben.

Wenn er nicht der Vater ist, muss sie sich halt um Unterhalt bemühen.

Was bringt es, wenn sie ihn abmeldet?

Wenn sie irgendwann wieder zusammenziehen wollen, ist doch es doch das Gleiche!

Sorry, aber das werde ich nie verstehen.

Mag ja sein, dass es auf der einen Seite doof ist, wenn er (nicht der Vater des Kindes) für die Kinder mit aufkommt.

Aber das ist doch in Familien, die keine ALG II bekommen auch so.

Auch da kommen Männer / Frauen für Kinder mit auf, obwohl sie nicht die leiblichen Eltern sind!

Naja, wenn sie lieber auf ein gemeinsames Leben mit ihm verzichtet, nur um Geld vom Staat zu erhalten ... :rolleyes:

Nachtrag:

Ich rede hier immer von "ihr und sie" :o - hast du für dich gefragt?

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was heißt denn hier "auf alg 2 verzichten"??? es steht ihr schlicht und ergreifend nicht zu! wenn er mit seiner freundin und ihren beiden kindern zusammenlebt, dann sind sie ne familie, auch wenn er nicht der biologische vater is (ich geh jetzt mal davon aus, dass er nicht nur mit ihr zusammenlebt und die kinder ihm egal sind). und da is es doch normal, dass der mann mit seinem geld frau und kinder mit versorgt, wenn er eben genug verdient.

sorry, ist nur meine meinung, aber diese einstellung regt mich immer auf!

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ja ich verstehe was du meinst, kann es aber in ihrer situation schon nachvollziehen, der freund von meiner Freundin hat viel schulden und viele zahlungen zu leisten und sie brauchen das ALG 2 zum überleben, ich hab mir gestern den Antrag mal angesehen oh man bin nur froh das mir sowas erspart bleibt und sowas beantragen muss.

ich denk es gibt so viele harz 4 betrüger da kommt es doch auf so 300 euro nicht an die sie dann bekommen könnte denk ich mir mal

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ja ich verstehe was du meinst, kann es aber in ihrer situation schon nachvollziehen, der freund von meiner Freundin hat viel schulden und viele zahlungen zu leisten und sie brauchen das ALG 2 zum überleben, ich hab mir gestern den Antrag mal angesehen oh man bin nur froh das mir sowas erspart bleibt und sowas beantragen muss.

ich denk es gibt so viele harz 4 betrüger da kommt es doch auf so 300 euro nicht an die sie dann bekommen könnte denk ich mir mal

und wer bezahlt mir meine evtl. Schulden?

sorry bei solchen Aussagen steigt mir die Galle hoch... und bevor ich "böse" werde sag ich hierzu gar nichts mehr...

bzw. doch als Moderator... wie im Thread über die gesuchten Quittungen - Betrug ist nach dem StGB strafbar und wird hier in Adeba nicht geduldet !!!

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:( ja was soll man seiner Freundin raten die heulend bei mir vor der tür steht und sagt sie können nicht überleben weil er sein geld hat und sie ihres und Ihr geld nicht zum leben reicht....

ich hab gesagt sie soll ihn abmelden und zum auszug bewegen damit sie ALG 2 beantragen kann, wiso steh ich jetz als der Buhmann hier??

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und wer bezahlt mir meine evtl. Schulden?

sorry bei solchen Aussagen steigt mir die Galle hoch... und bevor ich "böse" werde sag ich hierzu gar nichts mehr...

bzw. doch als Moderator... wie im Thread über die gesuchten Quittungen - Betrug ist nach dem StGB strafbar und wird hier in Adeba nicht geduldet !!!

was ist daran Betrug wenn ich Ihr sage, sie solle Ihn abmelden und raus befördern wenn er kein Geld raus rückt damit sie zum Arbeitsamt gehen kann um überleben zu können??

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wiso steh ich jetz als der Buhmann hier??

ähm, vielleicht wegen diesem satz?

ich denk es gibt so viele harz 4 betrüger da kommt es doch auf so 300 euro nicht an die sie dann bekommen könnte denk ich mir mal

ich kann ja verstehen, dass es sicher schwer ist, wenn man von hartz 4 irgendwie (über)leben muss. ich selbst war gsd noch nie in so einer situation. :o aber es geht mir einfach gegen den strich, wenn die leute meinen, dass es ein kavaliersdelikt ist, den staat zu beschei*en. und wir steuerzahler sollen dann dafür blechen.

und abgesehen davon ist es auch ein unterschied, ob sie ihren freund nur abmeldet (was du vorhin so geschrieben hast), oder ob er wirklich auszieht. aber wenn er auszieht, muss er auch miete bezahlen. also ist im endeffekt wohl nichts gewonnen dadurch, oder?

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ich denk es gibt so viele harz 4 betrüger da kommt es doch auf so 300 euro nicht an die sie dann bekommen könnte denk ich mir mal

genau wegen solcher aussagen stehen die alg ll empfänger als assoziales pack da...

nur weil es menschen gibt die lügen und betrügen muss man das ja nicht auch gleich machen...

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@mamamoni, ok geb ich dir recht, hab nur so ne reportage angesehen und da gibt es doch einige die den staat beschei... und richtig finde ich es auch nicht!!!!!!

Also für alle mal ein entschuldigung das ich mich vllt bischen falsch ausgedrückt habe, ich möchte nicht das sie den Staat ausnutzt sondern das sie überleben kann, weil er ein mistkerl ist in meinen augen und sie Ihn , wenn sie ihn vor die Tür gesetzt hat und abgemeldet hat dann vom Staat unterstützung bekommt was sie von Ihm nicht bekommt.

hoffe jetz sind die misverständnisse ausgeräumt :(

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und es ist sehr wohl "Betrug", weil sie in der Partnerschaft nicht Bedürftig im Sinne des SGB II ist...

die Bedürftigkeit wird durch eine "erfundene" Trennung mit Absicht herbei geführt, denn wenn sie ihn "liebt" wird die Partnerschaft ja wohl weiterhin bestehen...

wenn sie Ihn vor die tür setzt und er auszieht, besteht doch keine partnerschaft mehr!!! also ich glaub ich bin schon ganz besch... ich halt jetz einfach den mund is glaub ich besser, trotzdem danke für eure offenen worte.

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und es ist sehr wohl "Betrug", weil sie in der Partnerschaft nicht Bedürftig im Sinne des SGB II ist...

die Bedürftigkeit wird durch eine "erfundene" Trennung mit Absicht herbei geführt, denn wenn sie ihn "liebt" wird die Partnerschaft ja wohl weiterhin bestehen...

ich kenn mich mit diesem sozialkram ja nicht so wirklich aus, also frag ich mal ganz doof nach: ab wann wird denn bei einem pärchen eine bedarfsgemeinschaft angenommen?

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ach so... Geschlechtsverkehr und alles andere zu unternehmen, nur weil man sich angeblich getrennt hat um Geld zu bekommen wird dann nicht mehr als Partnerschaft gewertet? interessant... dann wären aber ganz viele Leute solo ...

Ich habe gesagt wenn sie Ihn vor die Tür setzt,sich trennt, den Kontakt abbricht kein GV mehr hat und kein Kontakt mehr hat ist sie doch solo... hoff das is jetz deutlich gewesen.

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gibt verschiedene Indizien...

zu 100% eine Bedarfsgemeinschaft wird angenommen bzw. ist anzunehmen wenn

a) Kontenvollmacht besteht bzw. über das Einkommen gemeinsam verfügt werden kann

B) man länger als 1 Jahr zusammenlebt

c) man ein gemeinsames Kind hat

d) kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt

ein weiteres Indiz ist die gemeinsame Bewirtschaftung, d.h. man teilt sich die Kosten... halt kein typisches WG-Leben

wenn sie z.B. ständig zusammen auf Ämtern vorsprechen etc. ist es sehr wohl ein Indiz für ein "gemeinsames" Einstehen...

liegt auch viel im Ermessen des Sachbearbeiters

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