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Wer kennt sich aus mit Namensrecht?

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Geschrieben

Hallo!

Ich würd gern wissen, ob jemand von euch ne Ahnung hat, wohin man sich in Namenfragen wenden kann. Welche Behörde oder Stelle kann Auskunft geben?

Es geht darum, dass mein Freund ne andere Nationalität hat und wir wissen wollen, was dann an Namen erlaubt ist, also ob auch die des anderen Landes gehen, wenn die hier unüblich sind.

Und wir haben gehört, dass man den Nachnamen des Mannes auch als letzten Vornamen des Kindes nehmen darf, da bei unverheirateten Paaren doppelte Nachnamen nicht erlaubt sind. Wollten mal hören, ob das stimmt.

Geschrieben

Ich habe letztens erst einen Bericht gesehn. Ob ein Name erlaubt wird oder nicht, hängt vom jeweiligen Beamten ab, bei dem ihr die Geburtsurkunde beantragt. Er entscheidet, ob er den Namen erlaubt oder nicht, aber grundsätzlich gibt es kein Gesetz das besagt, der Name geht und der Name geht nicht.

Geschrieben

... STANDESamt, oder?

Es gibt auch eine Gruppe der Uni Leipzig, die Namensgutachten erstellt, falls es Probleme mit der Anerkennung gibt.

LG Eva

Geschrieben

Also, ich hab eine vietnamesische Kollegin (ihr Mann ist auch Vietnamese), die durften jetzt (Kind ist 4 Wochen alt) ihrem Kleinen keinen rein vietnamesischen Namen geben, sondern mussten noch einen Namen eintragen lassen, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt. (Ist übrigens bei deutschen Namen wie Kim oder Sascha für Mädchen genau so)

Das mit dem Nachnamen als zweiten Vornamen, hab ich auch gelesen. Stand glaub in irgendeiner recht neuen Ausgabe der Eltern Zeitschrift!

Geht allerdings nicht bei so Nachnamen wie Müller, Maier, Schulz, usw.

Aber ums genau abzuklären würd ich mal beim Standesamt nachfragen ;)

Viel Glück!!!

Geschrieben

...wir haben auch unterschiedliche Nationalitäten und sind nicht verheiratet.

Ich habe beim jeweiligen Konsulat gefragt, die dir sagen was nach Namensrecht in dem jeweiligem Land erlaubt ist.

Geschrieben
da bei unverheirateten Paaren doppelte Nachnamen nicht erlaubt sind. Wollten mal hören, ob das stimmt.

Doppelte Nachnamen sind auch bei verheirateten Paaren nicht mehr erlaubt. Lediglich einer der Partner darf seinen alten Namen behalten und dieses weiter führen wenn er will. Die Kinder müssen dann aber EINEN Familiennamen haben.

Also wenn - ganz klassisch Frau Maier Herrn Müller heiratet, ihren Namen als Müller-Maier führt, dann können die Kinder trotzdem nur Müller heißen.

Aber ansonsten einfach beim Standesamt nachfragen.

Laßt euch aber nicht dreinreden. Mit dem nötigen NAchdruck bekommt man jeden Namen durch. Wir haben auch den ZWeitnamen unseres Sohnes selbst erfunden. Solange ein Name eindeutig männlich oder weiblich ist kann da niemand was dagegen sagen.

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