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Aufenthaltsbestimmungsrecht....

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Geschrieben

Hallo ihr lieben

Ich habe mal wieder ne frage an euch...

Bei getrennten eltern die beide das sorgerecht haben wer hat dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht???

Auch beide???

Wir waren nicht verheiratet...

Hoffe ihr könnt mir helfen...

Lg

Geschrieben

Also ich bin auch nicht mehr mit dem Vater meiner Tochter zusammen.

Wir haben beide das Sorgerecht und waren nicht verheiratet. Meine Tochter lebt bei mir und der vater holt seine Tochter in meinem Fall 2 mal in der Woche für cirka 4 Stunden am Tag.

Du kannst dich aber auch an das Jugendamt wenden die können dir da helfen und dir Informationen geben wie ihr das macht.

Geschrieben

Ich kann ja mal kurz erklären was ich meine...

Mein Ex-Freund (Vater) will den kleinen unbedingt mit zu seinem Vater und zu seiner stiefmutter nehmen das möchte ich aber nicht weil ich mich mit dennen nicht gut verstehe und wir uns nicht austehen können.

Und jetzt möchte ich einfach wissen ob ich das eifach so entscheiden kann.

Also das er unseren Sohn da nicht mit hinnehmen soll???

Naja....

hoffe ihr könnt mir helfen...

lg

Geschrieben

ne kannst du nix machen, die großeltern haben auch ne art umgangsrecht mit ihrem enkel und solange sie nicht psychisch gestört oder so sind ist dagegen nix einzuwenden.

und auch mal so: gefällt es denn dem kleinen bei den großeltern? darauf kommt es doch an ;). stell deinen grummel mal hinten an ;) - das schaffst du! :).

Geschrieben

naja nach dem was ich in deinen vorherigen beiträgen gelesen hab würde ich das nicht

zu lassen das prob is aber wenn der vater den kleinen hat kannst du ja nicht jeden schritt hinter her

sein und ja aufpassen das er es nicht macht! ich würde es probieren und wenn nochmal

so eine situation vorkommt wie es schon mal war dann würde ich den kleinen garnicht

mehr abgeben nicht das die mal abhauen mit dem kleinen (soll jetze nichts böses heißen

nicht das du denkst) würde trotzdem mal raten nochmal beim jugendamt nachzufragen

Geschrieben

Also nun muss ich auch mal was dazu sagen.

Das mit den Großeltern stimmt so nicht. Die haben kein Recht darauf, ihr Enkelkind zu sehen. Mein Kind, hat die Mutter von meinem Ex, dass letzte mal vor einem Jahr gesehen. Weil ich nicht wollte, dass sie in sieht....warum, dass ist ne lange Geschichte. Wo lebt dein Kind denn? Also wenn dein Sohn bei dir lebt (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann kannst du auch entscheiden, ob er zu der Oma geht. Bei mir ist das auch so. Aber wende dich auf jeden Fall an das JA. Viel Glück.

Geschrieben
Also nun muss ich auch mal was dazu sagen.

Das mit den Großeltern stimmt so nicht. Die haben kein Recht darauf, ihr Enkelkind zu sehen. Mein Kind, hat die Mutter von meinem Ex, dass letzte mal vor einem Jahr gesehen. Weil ich nicht wollte, dass sie in sieht....warum, dass ist ne lange Geschichte. Wo lebt dein Kind denn? Also wenn dein Sohn bei dir lebt (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann kannst du auch entscheiden, ob er zu der Oma geht. Bei mir ist das auch so. Aber wende dich auf jeden Fall an das JA. Viel Glück.

Da muss ich Dir leider widersprechen: das Umgangsrecht der Großeltern ist sogar gesetzlich geregelt. In § 1865 BGB ist der Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen geregelt. Verschiedene Urteile führen dazu aus, dass die Großeltern ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind haben, sofern dies dem Wohle des Kindes dient. Ein Kontakt kann nur aus dem am Kindswohl orientierten Gründen verweigert werden. Ein Konflikt zwischen Eltern und Großeltern reicht dafür nicht aus, da erwartet werden kann, dass das Kind aus dem Konflikt herausgehalten wird.

Kleiner Engel21: wenn die Oma vor Gericht geht, wird sie ein Umgangsrecht bekommen. Solange sie nicht klagt, hast Du Glück gehabt.

Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht: dieses kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden, wenn dies dem Kindswohl entspricht. Solange steht es beiden Sorgebrechtigten zu. Zudem wird es schwierig, aus diesem Recht ein "Umgangsrecht" zu machen, mit dem Du den Aufenthalt bei den Großeltern unterbindest. Das sind wie oben dargestellt zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich auch den Umgang zu bestimmten Personen verbieten kann, wirst Du im Falle der Großeltern aus oben genannten Gründen Probleme bekommen.

Ich kann Dich absolut verstehen und würde mich genauso fühle wie Du - aber in Sachen Kinder geht es immer nur um das Kindswohl und nicht um das ihrer Eltern. Meine Mutter hatte es nie leicht mit ihren Schwiegereltern und hat sie dennoch jedes Wochenende bei uns ertragen, damit wir sie regelmäßig sehen können (ist ne andere Situation, aber ich weiß, dass meine Mutter auch sehr darunter gelitten hat).

Geschrieben

"§ 1685

Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. "

BGB

Geschrieben

@mimi + didi:

das bezieht sich expliziet auf Bezugspersonen. Wenn die Großeltern das Kind über einen Zeitraum von z.B. einem Jahr schon nicht mehr gesehen haben, kann man aber nicht von einer Bezugsperson ausgehen. Somit hätte die Großmutter selbst im Fall einer Klage kaum Chancen.

Geschrieben

"Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, so insbesondere auch mit den Großeltern."

Dies ist aus einem Urteil, in dem es darum geht, dass die Kinder ihre Großmutter sehen sollen, die sie seit 2 Jahren aufgrund räumlicher Entfernung nicht mehr gesehen haben. Ich wäre mir nicht so sicher, dass Großeltern keinerlei Rechte haben, nur weil sie keinen engen Kontakt zu ihren Enkeln pflegen. Nur im vorliegenden Fall würd ich es an ihrer Stelle mal drauf ankommen lassen - sollen sie klagen. Das werden sie höchstwahrscheinlich sowieso nicht tun - dann ist es auch egal, ob sie recht bekämen oder nicht...

Geschrieben

Na ja, alles rechtliche mag ja so sein. Aber hier sind ja die Begleitumstände andere. Die Großeltern wollten das Kind nicht mehr herausgeben. Und dann sieht die Welt gleich schon ganz anders aus. Und ob die Oma dann noch mit einer Klage Erfolg hätte bezweifle ich stark.

Geschrieben

Naja ich denke Mimi ging es um grundsätzlich um kleiner engels Aussage:

Grosseltern haben kein Recht ihre Enkel zu sehen.

Und diese Aussage stimmt ja nunmal pauschal so nicht!

Kenne den Fall von babyben nicht, wenn die Grosseltern also das Kindswohl gefährden sollte sie sich wirklich ans Jugendamt wenden und das dort vortragen.

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