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Dicke-Mädels-Quasselthread

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Geschrieben
Muss man eigentlich Kopien von den Lohnbescheinigunge der letzten 12 Monate beilegen, oder sowas?

nee. da ist ein verdienstbescheinigungsformular drinne, daß der arbeitgeber ausfüllt, für die letzten 12 monate.

für schmusi zählt es ab geburt. für dich ja eigentlich auch. nur, daß die 8 wochen mutterschaftsgeld ja schon berücksichtigt werden.

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Veröffentlichte Bilder

Geschrieben
SOOOOOOOOO! Wieder da :D!

War das geil kann ich euch sagen! :)

Die Tuse hat zwar ein bisserl rumgemeckert wegen meinem Gewicht und wollte mir keine 3D-Bilder geben :(, weil die ihr nicht scharf genug wurden... aber ich hab jetzt 7 Bilder von Fredo (zwei von seinem Gemächt, das hat er von seinem Papa :D).

Und n Video, wo sie sagt, was "es" wird! Haben sie extra warten lassen, bis Enrico mit der Kamera rumgefummelt hat! Aber den Schniedel konnte man auch nicht übersehen :).

Ich stell das alles gleich mal rein!

na her damit!!! :D

Geschrieben

nee. da ist ein verdienstbescheinigungsformular drinne, daß der arbeitgeber ausfüllt, für die letzten 12 monate.

für schmusi zählt es ab geburt. für dich ja eigentlich auch. nur, daß die 8 wochen mutterschaftsgeld ja schon berücksichtigt werden.

Oh, ich raffs nicht. Ich hab also 2 Monat Mutterschaftsgeld, 10 Monate Elterngeld und Schmusi hat dann auch 2 Monate Elterngeld, oder?

Geschrieben

Oh, ich raffs nicht. Ich hab also 2 Monat Mutterschaftsgeld, 10 Monate Elterngeld und Schmusi hat dann auch 2 Monate Elterngeld, oder?

und im antrag kannst du genau ankreuzen, für welche zeiträume. ich möcht ja meine 10 monate halbiert auf 20 monate bekommen. aber schatzko soll seine 2 monate die vollen 67 % bekommen. und das kann man auch superdeutlich eintragen....

Geschrieben
Hey ich war schon schwer depri, da ich immer um ein paar Cent überboten wurde.

Naja und was ich jetzt habe das hab ich doch schon mal. Wir wollen halt jeden Monat ein bisschen was kaufen damit es am Schluss net mehr soviel ist!

Das kenn ich...so gehts mir grad immer mit der Milchpumpe. :o

Geschrieben
Ich glaub ich werd morgen mal aufs Arbeitsamt fahren, da ich ja noch vor dem Muterschutz dann Arbeitslos bin. Dann sollen die mir mal sagen wies dann weiter geht.

also lt. elterngeldantrag spielt arbeitslosigkeit keine rolle. da steht eine mutter drin, die 4 monate vorher arbeitslos war. da haben die dann den durchschnitt von den 8 monaten davor genommen.

und meine krankheit zählt ja zum beispiel auch nicht mit.... also da brauchst du keine angst haben.

Geschrieben
also lt. elterngeldantrag spielt arbeitslosigkeit keine rolle. da steht eine mutter drin, die 4 monate vorher arbeitslos war. da haben die dann den durchschnitt von den 8 monaten davor genommen.

und meine krankheit zählt ja zum beispiel auch nicht mit.... also da brauchst du keine angst haben.

Ja aber ich will auch Gern noch wissen, wie das dann mit dem Mutterschaftsgeld ist und so weiter weißte du.

Geschrieben
also lt. elterngeldantrag spielt arbeitslosigkeit keine rolle. da steht eine mutter drin, die 4 monate vorher arbeitslos war. da haben die dann den durchschnitt von den 8 monaten davor genommen.

und meine krankheit zählt ja zum beispiel auch nicht mit.... also da brauchst du keine angst haben.

Komisch, mir wurde gesagt, ich krieg Elterngeld nur die 67% solang ich in nem Arbeitsvertrag bin. Als offiziell Arbeitslose nur noch die 300 € Mindestsatz, ganz egal was ich die 12 Monate vorher verdient hab. Das heißt, wenn ich zum September nicht verbeamtet werde kriege ich nur bis Mitte September den vollen Satz, danach nur die 300€.

Geschrieben

und im antrag kannst du genau ankreuzen, für welche zeiträume. ich möcht ja meine 10 monate halbiert auf 20 monate bekommen. aber schatzko soll seine 2 monate die vollen 67 % bekommen. und das kann man auch superdeutlich eintragen....

Ich will ja auch splitten lassen, aber in den deinen Monaten wo Schmusi Elterngeld bekommt würde das Geld dann nicht reichen, bzw. da würd ich ja noch Erziehungsgeld bekommen - Wieviel ist das Erziehungsgeld eigentlich?

Geschrieben

ja genau. den schnitt der letzten 12 monate. so wär es normal. aber dieses fallbeispiel da mit der frau die vor geburt 4 monate arbeitslos war, wurden nur die 8 monate vor der arbeitlosigkeit herangezogen und der durchschnitt berechnet.... die 300 euro minimum tauchen da nirgendwo auf.

kathy, schatzko nimmt die zwei monate auch nicht auf einmal. da denke ich, wirds mit dem geld schon gehen, wenn wieder normale 10 lohnzahlungen dazwischen sind. ansonsten würds auch eng werden....

also laut diesem antrag hier, kann man pro elternteil entscheiden, ob man halbe beträge will, oder ganze. aber mehrfach geht laut dem dingens hier ned.

Geschrieben

mein gott, ist das süüüüüüüüüüüüüss!!! also hat es sich jetzt ausgezwuckelt??? jetzt ist fredo angesagt! :cool:

übrigens den schniepel kann ich ned so eindeutig erkennen.... :o aber ich stell mich bei den bildern eh immer so an. seh da überhaupt nie was, ausser im profil. :)

Geschrieben
Komisch, mir wurde gesagt, ich krieg Elterngeld nur die 67% solang ich in nem Arbeitsvertrag bin. Als offiziell Arbeitslose nur noch die 300 € Mindestsatz, ganz egal was ich die 12 Monate vorher verdient hab. Das heißt, wenn ich zum September nicht verbeamtet werde kriege ich nur bis Mitte September den vollen Satz, danach nur die 300€.

yvonne, du hast ja auch den gleichen antrag wie ich für zentrum bayern familie und soziales.

schau mal auf seite nummer 6, gaaaaaaaaaanz oben rechts unter Beispiel

Geschrieben

Kata, mir gehts genauso. Ich erkenn da nix :o

Die Tante von der Regierung hat mir das mit den 300€ gesagt. Die meinte nämlich, ich muss gucken dass ich nen Jahresvertrag mit wenigen Stunden kriege falls ich net verbeamtet werd. Sonst würde ich eben nur die 300€ kriegen... Deswegen mach ich mir ja schon die ganze Zeit solche Sorgen, weil ich net mit nem Kind von 2 Monaten wieder arbeiten gehen mag, das Geld sonst aber nicht reichen würde.

Geschrieben

da steht wortwörtlich:

nichtselbstständige arbeit:

grundlage für die berechnung des elterngeldes ist das durchschnittlich erzielte erwerbseinkommen im maßgeblichen zwölfmonatszeitraum. das gilt auch dann, wenn nicht in allen zwölf monaten erwerbseinkommen erzielt wurde. hat die berechtigte person im maßgeblichen 12mon.zeitraum z. b. acht monate erwerbseinkommen erzielt und vier monate arbeitslosengeld bezogen, wird die summe de sin diesen acht kalendermonaten erzielten erwerbseinkommens durch zwölf geteilt. das arbeitslosengeld bleibt unberücksichtigt.

klingt für mich eindeutig!

Geschrieben
Kata, mir gehts genauso. Ich erkenn da nix :o

Die Tante von der Regierung hat mir das mit den 300€ gesagt. Die meinte nämlich, ich muss gucken dass ich nen Jahresvertrag mit wenigen Stunden kriege falls ich net verbeamtet werd. Sonst würde ich eben nur die 300€ kriegen... Deswegen mach ich mir ja schon die ganze Zeit solche Sorgen, weil ich net mit nem Kind von 2 Monaten wieder arbeiten gehen mag, das Geld sonst aber nicht reichen würde.

aber wenn da steht, das arbeitlosengeld bleibt unberücksichtigt und es werden für die berechnung nur die normal gearbeiteten monate herangezogen? :confused:

Geschrieben
da steht wortwörtlich:

nichtselbstständige arbeit:

grundlage für die berechnung des elterngeldes ist das durchschnittlich erzielte erwerbseinkommen im maßgeblichen zwölfmonatszeitraum. das gilt auch dann, wenn nicht in allen zwölf monaten erwerbseinkommen erzielt wurde. hat die berechtigte person im maßgeblichen 12mon.zeitraum z. b. acht monate erwerbseinkommen erzielt und vier monate arbeitslosengeld bezogen, wird die summe de sin diesen acht kalendermonaten erzielten erwerbseinkommens durch zwölf geteilt. das arbeitslosengeld bleibt unberücksichtigt.

klingt für mich eindeutig!

moment, die nehmen laut diesem text den verdienst x die acht monate und teilen den durch zwölf!!! :eek:

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