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Dicke-Mädels-Quasselthread

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SusiSanne

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na ständig!

Bei beiden, ja? So hatte ich es erst auch! :confused: OK!

Sagt mal, ich kann mich nciht entscheiden in welcher Frage ich den Himmel und das Netschen kaufen soll!

Das Zimmer wird hellgelb, und an der Wand wo das Bett steht kommt n Mustertapete mit Bauernhoftieren in hellblau, hellrosa und gelb.

Der Gelbe Himmel gefällt mir von der Farbe her am besten, aber da ist die Bettwäsche zu langweilig karriert, der Weiße Himmel hat auch nur weiße Bettwäsche und der rosane ist als rosa, da weiß ich nicht genau!

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Also ich hab ja nen Gelben Himmel da sind Bärchen drauf. Bettwäsche und NEstchen sind genau im selben Muster.

Ich hab jetzt bei Ikea aber so ein tolles Grünes Himmel gesehen und vieleicht kauf ich den noch, denn weil die Wand ja jetzt auch gelb ist ist mir das zuviel gelb.

Ich glaub bei deiner Auswahl würd ich den weißen nehmen. bettwäsche kannste ja immer noch andere drauf machen!

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sag mal unter 12 das ist ja saublöd! die wollen da vom monat der geburt die abrechnung vom AG haben! die gibts ja erst irgendwann anfang oktober mal! :mad: und solang kann man den ******* ned abschicken! :mad:

Was genau meinst du? Du kannst es ja eh erst abschicken wenn du das Geburtsdatum weiß und der Monat in dem das Kind geboren wird wird nicht mit eingerechnet, also reicht doch ne Bescheinigung beis August, oder? Über das Muschu-Geld gibts doch eh keine bescheinigung, oder?

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Was genau meinst du? Du kannst es ja eh erst abschicken wenn du das Geburtsdatum weiß und der Monat in dem das Kind geboren wird wird nicht mit eingerechnet, also reicht doch ne Bescheinigung beis August, oder? Über das Muschu-Geld gibts doch eh keine bescheinigung, oder?

nee, nee! du brauchst lt. zwölftens

Nachweis über Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen. Das heißt: Lohnzettel im Mutterschutz. und da steht eindeutig Gehalts- und Lohnabrechnung für den Monat der Geburt. Heißt: Septemberabrechnung! Und erst wenn die vom Chef da ist, kann der Antrag raus!

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1-24 hab ich garnicht.

Ich hab 1-12 angekreuzt, bei Andreas 1-2 und unter 6. kann ich die Auszahlungsvariante angeben, bei mir halber Monatsbetrag, bei Andreas ganzer!

na ich kann 1-12 ankreuzen oder andere bezugszeiträume. und die füll ich dann selber aus!

bei schatzko hab ich 1. - 1. und 12. - 12.

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1-24 hab ich garnicht.

Ich hab 1-12 angekreuzt, bei Andreas 1-2 und unter 6. kann ich die Auszahlungsvariante angeben, bei mir halber Monatsbetrag, bei Andreas ganzer!

Genau so hat der mir das grad am telefon erklärt ich hab da nämlich gerade mal angerufen um wegen den Unterlagen die ich mitschicken muss nachzufragen.

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Das ist aus der Erklärung:

Für die Berechnung des Elterngeldes sind die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit aus insgesamt 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgebend. Monate mit Bezug von Mutter-schaftsgeld und Elterngeld werden nicht mitgezählt. Sie werden ersetzt durch eine entsprechende Anzahl an unmittelbaren Vor-monaten. Das gleiche gilt für die Monate, in denen durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, bzw. durch Ableisten von Wehr- oder Zivildienst das Einkommen geringer ist.

Das heißt die Monate in den Muschugeld gezahlt wird gelten nicht, sonder die 12 Monate vor Muschu, oder?

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jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!! deswegen wollen die aber trotzdem einen nachweis über das mutterschutzgeld von der KK UND über den zuschuss des AG!

lies dir das unter 12 mal durch.

Da steht bei mir nur Einkommen aus erwerbstättigkeit nein oder ja? und bezug sonstiger leistungen (Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld) nein oder ja? :confused:

In der Anlage dazu muss man dann angeben von wann bis wann man Einkünfte und Musch hatte und die Bescheinigungen einrauchen wobei auf diesen Text hingewiesen wird den ich oben reinkopiert habe! :confused:

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jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!! deswegen wollen die aber trotzdem einen nachweis über das mutterschutzgeld von der KK UND über den zuschuss des AG!

lies dir das unter 12 mal durch.

Und die Bescheinigung vom Muschugeld bekommst du ja noch bevor du überhaupt geld bekommst, also auch schon vor der Geburt, oder?

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scheinbar sind die anträge doch total unterschiedlich!!! :eek:

bei mir steht unter 12

Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss/vergleichbare Leistungen

XMutterschaftsgeld als gesetzliche Zahlung (Bescheinidung der KK)

XArbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen (Bescheindigung des AG´s z. B. Gehalts-/Lohnabrechnung für den Monat gder Geburt

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Und die Bescheinigung vom Muschugeld bekommst du ja noch bevor du überhaupt geld bekommst, also auch schon vor der Geburt, oder?

na die müsste ja nächste woche eintrudeln, wenn wir diese woche die bestätigung vom FA wegschicken!

aber hast du dann ganz innendrin auch noch nen vordruck für die KK zum ausfüllen? so nen kleinen?

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ach, aber der vordruck, der vom AG auszufüllen ist, steht bei mir auch nur die 12 monate VOR mutterschutz sind auszufüllen.

N Vordruck für den AG? Hab ich auch keinen!?

Hab grad gesehen, bei Frage 11 brauch ich noch ne Bescheinigung über die Ag-Zuschuss zum Muschugeld, aber über welchen Zeitraum?

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