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Elternzeit

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Zwillelinge

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Hallo Ihr Lieben,

könnt Ihr mir sagen zu welchem Zeitpunkt man die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen muss? Einige sagen unmittelbar nach der Geburt. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man es spätestens 7 Wochen vor der Entbindung anmelden muss.

Hat jemand eine Ahnung, was denn nun richtig ist? :confused:

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Elternzeit muss 6 Wochen vor der Beginnenden Elternzeit beantragt werden.

Also am besten gleich nach der Geburt, da man da ja noch im Mutterschutz ist.

Habe mir grade nochmal die Broschüre des Familineministeriums durchgelesen.

Die schreiben zur Elternzeit sogar, das man 7 Wochen vorm beginn der Elternzeit, die Elternziet beantragen muss.

Auf Wunsch kann ich den Link der Broschüre per PN schicken.

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das mit den 7 wochen scheint aber veraltet zu sein. im aktuellen BEEG stehen 6 wochen als frist.

Also habe hier nur die Broschüre vom Stand Juli/2007 da gibt es den Absatz:

Wie muss die Elternzeit angemeldet werden?

Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die

Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden,

wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes

(z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist

anschließen soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise

auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu

Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig

planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des

Vaters).

Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen bei der Erklärung

nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für

den Beginn der Elternzeit entsprechend. Eine nochmalige

Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung der

Elternzeit z. B. von der Arbeitgeberseite bestätigen zu lassen

oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

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uups! ich muss mich entschuldigen!!! 7 wochen stimmt natürlich. :o

wenn ich jetzt nur wüsste, wo ich das mit den 6 wochen her hatte??? :confused: dabei kann ich mich noch dran erinnern, dass ich damals bei meinen internetrecherchen auch über die 7 wochen gestolpert bin, aber im gesetz standen dann 6, da hielt ich das mit den 7 für nen schreibfehler oder ne alte information. aber wenn ich jetzt in das gesetz schaue, stehen da auch sieben. oh mann, ich glaub ich bin verwirrt... oder is das die ss-demenz??? :rolleyes:

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@RamonawirdMama:

Ich war auch der festen überzeugen es wären 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Hab mir dann aber nochmal zur Sicherheit die Broschüre durchgelesen und da stand dann 7.

Aber im prinzip ja egal einfach so schnelle wie möglich den Arbeitgeber nach der Geburt informieren. ^^

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also dazu hab ich nun auch noch mal ne frage:

hab von meinem arbeitgeber nen zettel bekommen, wo ich dann die zeit eintragen kann wann ich das haben will und wie lange...(arbeite bei der stadt)

da soll ich aber auch name des kindes eintragen und das geht ja noch garnicht...also wie soll ich dass dann 6 wochen vorher abschicken?soll ich mir nen namen ausdenken? oder frei lassen? weil offizell gibt es das kind ja noch nicht dass ich es dort mit name eintragen könnte....:confused:

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also, da ich auch überall was anderes gelesen hatte, habe ich letztentlich mit deren hotline telefoniert, die alles zum thema elternzeit und elterngeld wissen! und die haben gesagt, dass man die elternzeit 7 wochen VOR antritt, also in der ersten woche nach der geburt, schriftlich beantragen muss!

du und dein partner haben je anspruch auf 3 jahre elternzeit, du kannst aber so lange/kurz nehmen wie du magst, also auch auf den tag genau! du musst aber für den arbeitgeber die ersten 2 jahre fest verplanen, dass heisst, wenn du angibst, dass du 1 jahr elternzeit nimmst, dann steht das fest und du kannst es nur mit erlaubnis deines arbeitgebers ändern (verlängern/verkürzen)! die elternzeit beginnt nach den 8 wochen mutterschutz, NICHT direkt nach der geburt!

während der elternzeit darfst du bis zu 30h/woche arbeiten!

ich hoffe, ich hab nix wichtiges vergessen, aber sonst schreibe ich einfach nochmal...!

lg

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ach so...man darf sich max. 12 monate elternzeit aufheben, die man dann bis zur vollendung des 8.lebensjahres des kindes nehmen darf!

wenn man vorhat innerhalb der elternzeit von 3 jahren noch weiteren nachwuchs zu bekommen, dann wäre es evtl besser vorerst z.b. nur 2 jahre zu beantragen, denn wenn man 3 beantragt und dann kommt das nächste kind aber schon nach 2 jahren, dann verfällt das 3.jahr vom ersten kind! (hoffe, ich hab mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt?!?)

die hotline ist übrigens vom Bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugendliche (kurz: bmfsfj)! man findet die nummer der hotline auf deren internetseite oder ich schreib sie euch in einer pn!

lg

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