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Über 18 - trotzdem noch Kindergeld?

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Geschrieben

Hallöchen,

da ich im Dezember 18 werde & noch zu Hause lebe, wollte ich mal fragen ob ihr wisst, wie das mit dem Kindergeld für meine Eltern ist. Das Amt sagte, dass meine Eltern nur weiterhin das Kindergeld bekommen würden, wenn ich mich arbeitslos melde, das wollte ich jedoch eigentlich nicht da ich noch bei meinem Kleinen bleiben möchte, wenn sie es aber nicht mehr bekommen möchte ich natürlich Geld verdienen, ich werde ihnen nicht auf der Tasche liegen... Zudem habe ich Bedenken, dass die mich dann irgendwo reinstopfen - ich würde mir lieber selbst eine Arbeit suchen, die mir auch zusagt.

Kennt ihr euch da ein bisschen aus bzw. war schon mal jemand in der gleichen Situation?

Lg Anni

Geschrieben

Ich war in der Situation und bekam nur weiterhin Kindergeld,weil ich mit 18 mit der Abendschule anfing.Wenn man sich arbeitslos meldet kriegt man doch kein Kindergeld weiter,wurde mir damals zumindest mehrfach gesagt :confused:

Geschrieben

Also ich bin 19 und arbeitslos gemeldet. Trotzdem wissen die, das ich schwanger bin und das mit dem arbeitslos melden heißt dann jetzt nicht das du dann arbeiten gehen musst wenn die Arbeit finden sondern das ist für die nur eine Formsache. Ich ahbe wie gesagt auch arbeitslos gemeldet und mein Kindergeld läuft weiter mit dem Eintrag "Schwanger".

Geschrieben

dau kannst dir ja ie 14 monate nach der geburt mutterschaftsurlaub nehmen. dann kriegst du dein kindergeld, das von deinem kind und das Elterngeld. Du musst halt nur beim amt arbeitslos gemeldet sein ;)

Geschrieben

hi!

also, soweit ich weiss, bekommen deine eltern kindergeld, solange du nicht deine erste abgeschlossene ausbildung in der tasche hast und du unter 25 bist.

solange du zb eine abendschule besuchst, um deinen abschluss zu "erhöhen" bekommst du kindergeld, und natürlich solange du eine ausbildung machst...

was hast du denn für nen abschluss?

wäre abendschule für dich intressant?

weil nen höherer abschluss kann ja nie schaden, und die 2-3 std. am abend sind auch net so wild, ausserdem bleibst du im kontakt mit nicht-müttern, das entspannt auch bei diesem 24 std job kind :D

lg anna

Geschrieben

kenn das thema und hatte deswegen auch theater mit der arge*seuftz*

also um kindergeld für dich selbst zu bekommen muss mal ausbildensuchend gemeldet sein..... dann kriegt man es bis zum 25 lebensjahr wenn sich nichts bei dir ändert.

anstonsten bleibt wirklich die möglichkeit zb. eine abendschule zu besuchen, dann bekommste das geld auch....

Geschrieben

Also ich 21 azubi lebe allein. seit 2004 in der ausbildung bekomme die ganze zeit weiter kindergeld für mich.

du drafst nicht über einen bestimmten sazt kommen.

ich würde mir an deiner stelle einen antrag von der kindergeld kasse schicken lassen und einfach stellen.

ich bekomme kindergeld für mich und mein sohn

elterngeld

mein verdienst azubi gehalt

+ harzt vier zuschuss

gez freistellung

wohngeld

so lang du keine abgeschlossene berufsausbildung hast bekommst du kindergeld.

Geschrieben
Also ich 21 azubi lebe allein. seit 2004 in der ausbildung bekomme die ganze zeit weiter kindergeld für mich.

du drafst nicht über einen bestimmten sazt kommen.

ich würde mir an deiner stelle einen antrag von der kindergeld kasse schicken lassen und einfach stellen.

ich bekomme kindergeld für mich und mein sohn

elterngeld

mein verdienst azubi gehalt

+ harzt vier zuschuss

gez freistellung

wohngeld

so lang du keine abgeschlossene berufsausbildung hast bekommst du kindergeld.

Der Satz liegt bei 7680 € netto im Jahr :-P und zu uns wurde gesagt den Antrag müssen die Eltern stellen ( aber ob das stimmt:confused:)

Geschrieben
Der Satz liegt bei 7680 € netto im Jahr :-P und zu uns wurde gesagt den Antrag müssen die Eltern stellen ( aber ob das stimmt:confused:)

ja, müssen sie...

Geschrieben

Also das mit dem Kindergeld ist so ne Sache

Du bekommst Kindergeld nur wenn du eine Ausbildung machst oder noch zur Schule gehst

Kenne das nicht das wenn man Arbeitslos gemeldet ist Kindergeld bekommt

Arbeitslos melden kannst du dich ruig bin ich auch seit dem meine große Tochter auf der Welt ist und ich wurde nicht einmal angeschrieben das ich Arbeiten gehen soll etc.

Den Antrag auf das Kindergeld stellen deine Eltern denn denen steht es zu genauso wie das Kindergeld von deinem Kind dir zusteht

Schicke eine Antrag zur Kindergeldkasse und versuch es

Geschrieben

Danke für eure vielen Antworten. Ja, das mit der Abendschule wäre schon eine Überlegung, aber ich weiß noch nicht so recht...

Vielleicht stellen wir wirklich einfach mal den Antrag & sehen was dabei rauskommt....

Lg, Anni

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also,

inzwischen weiß ich, dass ich Arbeitssuchend gemeldet sein muss, dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen. Das kann man sein mit oder ohne Bezüge vom Arbeitsamt.

Ich werde mich arbeitssuchend melden, möchte jedoch kein Arbeitslosengeld etc. Es ging ja eigentlich nur ums Kindergeld.

Geschrieben

Kinder

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Vorraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Kinder in Ausbildung

Kindergeldrecht bei Ausbildung: Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.

Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz

Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.

Zeit zwischen zwei Ausbildungen

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.

Und arbeitlos melden heißt nicht dass du arbeiten musst wollen die nur von der kindergeld stelle haben. Solang dein kind nicht im kindergarten bzw tagesmutter/ Aufsichtsperson ist muss du nicht arbeiten weil du ja dein kind versorgen musst. Einfach arbeitslos melden ( mutterpass) mitnehmen und antrag auf kindergeld nach dem 18 lebensjahr stellen dauert höchstens 6-8 wochen bis das durch ist kann aber auch schon nach einer woche da sein.

Viel Glück

Geschrieben
Und arbeitlos melden heißt nicht dass du arbeiten musst wollen die nur von der kindergeld stelle haben. Solang dein kind nicht im kindergarten bzw tagesmutter/ Aufsichtsperson ist muss du nicht arbeiten weil du ja dein kind versorgen musst. Einfach arbeitslos melden ( mutterpass) mitnehmen und antrag auf kindergeld nach dem 18 lebensjahr stellen dauert höchstens 6-8 wochen bis das durch ist kann aber auch schon nach einer woche da sein.

Viel Glück

Danke ;)

Ja mir ging es ja auch darum dass ich nicht wusste, ob ich automatisch Gelder bekomme, wenn ich mich melde. Doch das ist nun der Unterschied zu Arbeitslos & Arbeitsssuchend.

Wir gehen nächste Woche & stellen den Antrag.

Geschrieben

das ist meines erachtens das selbe, jedoch kann man sich schon arbeitssuchend melden, wenn man z.b. kurz vor beendung der ausbildung ist und weiß dass man nicht übernommen wird... also dass du "jetzt" schon arbeit suchst..

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