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rest urlaub????!!!!

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Geschrieben

hallo,

ich hoffe mir kann jemand eine antwort auf meine frage stellen oder weiss wo ich nachfragen kann.

Mein arbeitsvertrag läuft nächsten monat aus und 5tage zuvor geh ich aber in mutterschutz und ich habe noch ein resturlaub von 10 tagen

mein chef jedoch meint der steht mir nicht mehr zu da ich ja nur bis september arbeite.habe auch letztes jahr im seb. angefangen.

ich hoffe jemand weiss rat ob das stimmt.:confused:

Geschrieben

also wenn du einen befristeten arbeitsvertrag hast, dann endet der unabhängig von ss/mutterschutz zu dem termin, auf den er befristet ist. bis zu diesem tag steht dir auch urlaub zu, auch für die 5 tage mutterschutz. für den mutterschutz nach beendigung des arbeitsvertrags steht dir dann natürlich kein urlaub mehr zu.

ich hoffe, das beantwortet deine frage.

ramona

Geschrieben

So sehe ich das auch. Der Urlaub steht dir noch zu!

Im Mutterschutz läuft dein Vertrag ganz normal mit allen Ansprüchen weiter. Somit bist du auch die letzten 5 Tage ganz normal beschäftigt und der Urlaub dein volles Recht.

Geschrieben

habe grad mit meinen scharbeiter von der firma tel.

er meinte auch das mir der rest urlaub nicht zusteht,nur wenn ich bis zum 31.dez arbeiten würde,würd mir 30 tage zustehen und so nur 20 ,versteh ich nicht die logig hab doch jahr gearbeitet:confused:

Geschrieben

also der jahresurlaub steht dir natürlich nur zeitanteilig bis zu deinem ausscheiden zu. das ist richtig. aber im vorjahr, als du angefangen hast zu arbeiten, musst du ja dann auch 10 tage urlaubsanspruch gehabt haben. hast du die da nicht genommen bzw. ins neue jahr übertragen?

ramona

Geschrieben
Vom alten Jahr der Urlaub steht dir zu, höchstens er ist verfallen :rolleyes: manche Firmen haben da leider Fristen

die letzten 10 tage hätte ich eigentlich im oktober aber ist ja schlecht die da zu nehmen wenn ich im seb. in mutterschutz geh.

Geschrieben

also laut bundesurlaubsgesetz steht dir für jeden vollen monat, den du da arbeitest, 1/12 deines jahresurlaubs zu. ab 0,5 tagen ist aufzurunden. also könnte das mit den 8 tagen hinkommen, wenn du nicht den kompletten september dort beschäftigt warst. im neuen jahr ist dann genauso zu rechnen. je nachdem, wieviel volle monate du absolviert hast. so zumindest laut gesetz. kann natürlich auch sein, dass in deinem arbeitsvertrag anderweitige relegungen getroffen wurden.

ramona

Geschrieben
also laut bundesurlaubsgesetz steht dir für jeden vollen monat, den du da arbeitest, 1/12 deines jahresurlaubs zu. ab 0,5 tagen ist aufzurunden. also könnte das mit den 8 tagen hinkommen, wenn du nicht den kompletten september dort beschäftigt warst. im neuen jahr ist dann genauso zu rechnen. je nachdem, wieviel volle monate du absolviert hast. so zumindest laut gesetz. kann natürlich auch sein, dass in deinem arbeitsvertrag anderweitige relegungen getroffen wurden.

ramona

danke dir;)

Geschrieben
die letzten 10 tage hätte ich eigentlich im oktober aber ist ja schlecht die da zu nehmen wenn ich im seb. in mutterschutz geh.

hä? ich denke, dein arbeitsvertrag läuft im september aus, wie willst du denn dann im oktober urlaub nehmen??? :confused:

also ich steh grad auch auf'm schlauch hier...

ramona

Geschrieben
hä? ich denke, dein arbeitsvertrag läuft im september aus, wie willst du denn dann im oktober urlaub nehmen??? :confused:

also ich steh grad auch auf'm schlauch hier...

ramona

mini hat doch wegen dem verfall gesprochen.den resturlcub hätte ich im oktober den wollte ich aber vorziehen weil ich ja schon im seb. in mutterscutz gehe.

Geschrieben
mini hat doch wegen dem verfall gesprochen.den resturlcub hätte ich im oktober den wollte ich aber vorziehen weil ich ja schon im seb. in mutterscutz gehe.

ja, aber da ging es um das alte Kalenderjahr 06 ;)

Wenn dein Vertrag im September 07 ausläuft, dann steht dir auch nur Urlaub bis September zu. Schließlich bist du ja dann ab Oktober dort nimmer beschäftigt!!!

Geschrieben
mini hat doch wegen dem verfall gesprochen.den resturlcub hätte ich im oktober den wollte ich aber vorziehen weil ich ja schon im seb. in mutterscutz gehe.

verfallen können höchstens die urlaubstage aus dem vorjahr, aber die hast du ja im neuen jahr schon genommen. im laufenden jahr verfällt gar nix. du hast einen feststehenden anspruch bis zum ende deines vertrags und die tage kannst du nehmen wann du willst (natürlich nur bis zum auslaufen des vertrags).

ramona

Geschrieben

Also es ist so:

Du bist beschäftigt von 09.06 -12.06. und erwirbst hierfür Urlaunsanspruch. Diesen musst Du bis zum 31.12.06 nehmen sonst verfällt der Urlaub (das ist Gesetzt, es gibt aber Unternehmen die das anders regeln) es sei denn Du kannst ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehmen (z.B. Probezeit mit Urlaubssperre). Dann bleibt er Dir bis zum 31.03. und verfällt dann. Hast Du in der Zeit keinen Urlaub genommen ist Dein Urlaub aus 2006 weg und Du hast Pech gehabt. Es sei denn im Arbeitsvertrag oder Tarfivertrag ist das anders geregelt. Das Bundesurlaubsgesetzt sagt leider ganz klar und deutlich: Urlaub kann man nicht aufsparen, entweder man braucht ihn oder man hat Pech gehabt, es sei den der AG kann einem aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub gewähren.

Vielleicht hast Du ja eine Probezeit von 6 Monaten gehabt und in dem Unternehmen darf man generell keine Urlaub in dieser Zeit nehmen, dann hättest Du mehr Urlaub in 2007 aushandeln können.

Ansonsten steht Dir nur der Urlaub aus 2007 zu. Bei z.B. 30 Tagen / Jahr sind das 23 Tage. Davon musst den in 2007 genommen Urlaub abziehen = Dein Resturlaub. Den kannst Du jetzt noch bis einschließlich September nehmen.

Mia

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