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sorgerecht

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junge mama18

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hey ich mal eine frage............

und zwar wie ist das wenn ich mich jetzt von mein freund trennen würde aber zusammen haben wir das sorgerecht für die kleine und ich 300km weiter ziehen würde dürfte er mitbestimmen wo ich mit der kleinen zu wohnen habe????

wir sind nicht verheiratet!!!!!!!!!!

Ich hab beim jugendamt zugestimmt das ich das sorgerecht teile und jetzt bereut, weil ich angst habe das er mitbestimmen darf wie weit ich ziehen darf.

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also du kannst hin ziehen wo du willst aber musst dich zu 50% an seinen Fahrkosten zu zaheln!!! Auch wnn er sich z.B. nen 400 Euro Flug leistet!!

Außerdem wenn deinem Kind was passiert und es z.B Operiert werden muss, muss er ja auch die Einverständnis erklärun unterschreiben, das heißt wenn der Artzt keine not OP macht müsstet ihr auf den Vater warten, bis ihr ihn erreicht habt und er da ist.

Ich weiß nicht ob es immernoch so ist aber ich glaub schon nen junger Vater hat mir das auch mal so erzählt....

Liebe Grüße

Kitty

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Gast Maren 1988

ich würde mich da genau informieren, denn mir wurde das alles anders erklärt.

Für mich steht das gemeinsame Sorgerecht schon fest, daher habe ich mich vorher bei einer Bekanntin (die jeden Tag mit solchen Dingen zu tun hat) informiert. Natürlich habe ich mit ihr auch darüber geredet, wie es bei einer eventuellen Trennung (hoffe dass das nie Eintritt) laufen würde. Sie meinte, ich müsste zwar mich mit den Kindesvater auseinander setzen, aber könnte eigentlich machen was ich möchte. So hat sie es mir gesagt.

Also frag mal lieber nach, denn die anderen Mädels sind ja anderer Meinung.

Kannst ja mal schreiben, was daraus geworden ist. Ich habe nämlich keine Lust darauf, dass ich falsch informiert bin.

LG Maren

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Hmm ... Sorgerecht ist nicht gleich Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und wenn du eine Anständige Begründung für deinen Umzug hast, dann kann dir keiner was wollen.

Allerdings wirst du um die Fahrtkostenbeteiligung nicht drumherum kommen. Denn schliesslich hat dein Kind ein Anrecht auf seinen Vater. Deswegen ist die Gesetzeslage so, dass man als Mutter dem Vater Anteilig was geben muss.

Allerdings ist das eine Verhandlungssache der Eltern. Wenn der Vater auf das Geld verzichtet, ist das Dein Glück.

Allerdings gebe ich zu bedenken, dass wenn du zu weit weg wohnst, das 14-taegige Besuchsrecht drunter leidet.

Ich weiss es aus eigener Erfahrung. Mein Sohn sieht seinen Vater wenns hoch kommt 3 mal im Jahr.

Förderlich für die Vater-Kind-Beziehung ist das nicht grade.

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soweit ich informirt bin hat er beim umzug nicht mit zu bestimmen aber auch ich kann dir nur raten dich da beim Jugendamt zu informiren da eine bekannte von mir zwar mit ihren kiendern umgezogen ist aber die kiender auf der alten schule bleiben müssen weil der Vatter das so will. Aber ich kenne da auch nicht die genauen hintergründe deshalb ist in solchen fälen das jugendamt oder auch die pro Familia immer der beste ansprechpartner

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habt ihr das denn schon geklärt? Also, dass du umziehen möchtest? bzw, dass du nicht mehr mit ihm zusammen wohnen möchtest??

das Problem ist ja nicht nur, dass er sich dir "in den Weg stellen" könnte, sondern auch, dass er sagen kann, das Kind bleibt bei mir,..

ihr habt schließlich beide die gleichen Rechte!

und dann landet sowas ganz schnell vor Gericht!

meistens wird ja der mutter das Recht zugesprochen, aber halt nicht immer..

viel Glück und liebe grüße..

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Grüße,

Außerdem solltest du einen Grund haben für den Umzug! Wenn du sozusagen einfach nur von deinem EX möglichst weit weg ziehen willst, wird es allgemein schwierig. Welcher Grund auch immer es ist, der macht es dir leichter. Da du ein Baby hast, wird er nicht sagen können, das Baby bleibt bei mir. Das kommt nur äußerst selten vor (Mutter pflegt Kind nicht, will Kind nicht, vernachlässigt Baby) .. sonst ist in erster Linie in dieser Zeit die Mutter die wichtigste Bezugsperson.

Ich wünsche dir viel Erfolg und denk immer daran, versuch erstmal mit ihm zu reden, dass wird DIR immer positiv ausgelegt.

lg

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