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Kündigungsschutz bei Schwangerschaft in der Probezeit???

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Mel77

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Hallo Zusammen,

kennt sich jemand damit aus?

Ich stehe davor den Job wechseln zu müßen, der ab 1.7 zutreffen würde.

Falls ich in den 6 Monaten Probezeit schwanger werden sollte, können die mich dann wieder rausschmeissen oder hat man vollen Kündigungsschutz?

Freu mich auf Antworten

Mel

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Hallo!

Eine schwangere Frau darf sogar beim Vorstellungsgespräch lügen, falls sie gefragt wird ob, sie schwanger ist. Das weiß ich ganz genau.

Deshalb glaub ich nicht, dass die Dich einfach so kündigen dürfen. Es gibt ja auch noch das Mutterschutzgesetz. Wobei ich mich hierbei nicht festlegen möchte.

Mal abwarten,was die anderen schreiben.

Lieben Gruß.

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Also, so ganz sicher bin ich mir da jetzt nicht, aber ich glaube, dass sie dich auf keinen Fall rauswerfen dürfen weil du Ss bist.

Gut, wie das dann ist, dass sie sich einfach einen Vorwand suchen, ist dann eine andere Sache, aber generell ist das, denke ich, kein Grund...

Aber hör lieber nicht auf mich, sondern warte auf andere Antworten, ist wirklich nicht sicher!

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Eigentlich hat man ja vollen Kündigungsschutz wenn man schwanger ist, von daher würde auch ein anderer Grund dann erst recht nicht in Frage kommen, ausser vielleicht wenn man beim klauen erwischt wird ;)

aber ob dieser Kündigungsschutz auch in der Probezeit gilt weiss ich nicht...

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Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten.

Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig.

Im Ergebnis heißt dies, dass Sie Ihrer Angestellten in der Probezeit nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde gekündigt werden. Die zuständige Behörde bestimmt sich hierbei nach den Regelungen in dem betreffenden Bundesland.

Das Ihre Angestellte möglicherweise schon bei der Einstellung von einer Schwangerschaft gewusst hat spielt insoweit kein Rolle.

Allerdings sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angestellt im jetzigen Stadium der Schwangerschaft ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nur nachkommt, wenn sie den Originalpass vorgelegt.

Im Anschluss an den Kündigungsschutz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter (vier Monate nach der Entbindung) gewährt die Elternzeit der betroffenen Mutter weiteren Kündigungsschutz.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.

Ausnahme:

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

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Also, dass mit dem Lügen beim Vorstellungsgespräch habe ich in der Schule gelernt während meiner Ausbildung. Da haben wir auch alle Gesetze durchgenommen. Daher bin ich mir da eigentlich sicher. Möchte natürlich nicht abstreiten, dass sich zwischenzeitlich was geändert haben könnte.

Ich denke auch -wie sahu-, dass die vielleicht einen anderen Grund suchen könnten, um dich rauszuschmeißen.

Würd mich jetzt aber auch mal interessieren.

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Ich weiß es halt aus meiner Lehrzeit, da hat mein Chef meinen Kollegen entlassen wollen und weil er keinen Grund hatte, hat er einfach einen gesucht (dazu sei gesagt, mein Kollege war vor Gericht und hat gewonnen). Und während der Probezeit ist ein anderer Grund wahrscheinlich schnell gefunden (von wegen nicht mit der geleisteten Arbeit zufrieden)...

Das mit dem Lügen während des Vorstellungsgespräches hab ich letztens sogar im Fernsehen gesehen, dass das erlaubt ist. Und ich bin auch der Meinung, wenn das geht, dann können sie dich auch nicht einfach so kündigen.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mir das von Mel77 Gegoogelte nicht ganz durchgelesen hab *schäm*. Zu meiner Verteidigung sei gesagt, dass ich gleich wegmuss und nur noch schnell den Kommentar loswerden wollte :D Werd auf alle Fälle heute abend nachlesen, auf was ihr hier gekommen seid!

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es gibt während der Schwangerschaft KEINEN Grund einen rauszuschmeissen, da können die noch so suchen :D

ausser natürlich schwerwiegende Fälle wie klauen usw.

Mir war wichtig ob es überhaupt einen Schutz wegen der Probezeit gibt.

Man muß also bei Vertragsabschluß darauf achten, das der Vertrag nicht automatisch mit dem Probezeitende abläuft und ein neuer geschlossen werden muß. Doch da denke ich sind fast alle Unternehmen so schlau und machen das :(

Naja, ich will es mir mit meinem neuen Arbeitgeber ja auch nicht direkt verscherzen.

Aber ich habe jetzt die Möglichkeit ne oberfette Abfindung einzusacken, sollte ich nen neuen Job finden.

Und möchte trotzdem nicht wegen des neuen Jobs auf meinen Kinderwunsch verzichten!

Vielleicht hat ja jemand hier so ähnliche "Probleme"?

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Hallo,

also beim Vorstellungsgespräch darfste lügen @SS ;) Falls es bei dir mit der neuen Stelle klappt, solltest auf alle Fälle darauf achten, das sie dir keinen "Befristeten Vertrag" geben, sondern einen Festvertrag. Das wäre ziemlich wichtig, weil im Falle einer SS läuft der Vertrag dann zum befristeten Termin aus und das wars dann in den meisten Fällen :rolleyes:

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