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Gast Kleine89

Empfohlene Beiträge

Gast Kleine89
Geschrieben

steht dem vater an besuchsrecht zu, wenn man getrennt lebt und die mutter das alleinige sorgerecht hat?

die frau vom jugendamt meinte, es wäre nur eine stunde alle zwei wochen, ich dachte bis jetzt jedoch immer, dass der vater das kind alle zwei wochen ein wochenende zu sich nehmen darf??:confused:

danke für die antworten.. liebe grüße..

Geschrieben

Hallo ,

Der Vater darf das Kind immer besuchen , wann er will und wann du es möchtest . Da kann man sich nicht festlegen , außer du vereinbarst mit ihm das du sie ihm jedes zweite Wochende gibst .

Wir haben eine Familienhilfe die weiss bescheid ;):)

Gast Unwirklich
Geschrieben

Du stellst fragen. Generell steht dem Vater soviel zu, wie die Mutter ihm an Besuchsrecht einräumt. Was das Minimum ist, weiß ich allerdings nicht.

Darf man fragen, was der Anass für die Frage ist? Ihr habt doch nicht etwas Zoff?

Gast Kleine89
Geschrieben

doch.. und das nicht zu knapp..

der herr hat mal wieder seine ex besucht.. und mir mitten ins gesicht gelogen..:eek: und das war nicht das erste mal..

er hat mir jetzt schon 1000 mal versprochen, den kontakt mit ihr zu beenden.. anfangs hatte ich nichts gegen die freundschaft, nur als die beiden sich dann zum saunen verabredet haben und das aber bitte in nem anderen ort, damit die doofe freundin auch ja nichts merkt und er sie süße und baby genannt hat hab ich die notbremse gezogen..

irgendwann reicht es ja dann auch mal mit der "freundschaft"

jedenfalls meinte er von sich aus, dass er sich dann halt nicht mehr mit ihr trifft,, hat er eine ganze woche durchgehalten!:( und seit dem gibt es ständig stress deswegen.. aber das er mir so ins gesicht lügt und mir dabei auch noch in die augen guckt.. nee, irgendwo reicht es..

das vertrauen ist halt einfach weg..

es ist ja nicht so, dass ich ihm generell nur das minimum einräumen würde.. aber würde halt gerne mal wissen, wo die unterste grenze liegt, weil die kleine jetzt schon ein ganzes wochenende "abgeben":eek::(

Gast Juliana2006
Geschrieben

Hallo, oh mann , das hört sich ja echt heftig an! Besonders jetzt wo dein Freund Vater ist, sollte er sich überlegen, was er tut und was er lieber sein lässt! :mad:

Ich kann dir leider auch nicht weiterhelfen, was die Besuchszeiten angeht, aber ich denke nicht, dass es so vorgesehen ist, ein so kleines Baby ein Wochenende abzugeben.

Was wäre, wenn du stillen würdest? Könnte ja schlecht der Mann übernehmen :P

Ich denke auch nicht, dass dein "Freund" so dreist wäre und jetzt verlangen würde, sein Kind so lange bei sich zu haben. Vielleicht kannst du dich ja auch so mit ihm einigen, dass er die Kleine besuchen kommen kann und mal einen Spaziergang mit ihr machen kann ?!

Naja , Alles Gute für euch! :)

Gast Kleine89
Geschrieben

ja.. das wäre mir auch lieber..gerade da ich ja stille.. allerdings kann er ganz schön stur sein, besserwisserisch und pocht immer auf sein recht.. deswegen würde das wahrscheinlich flach fallen..:(

mir geht es auch darum, dass er einfach oft so unüberlegt handelt.. egal, ob es um gefühle anderer personen geht, oder auch andere dinge..

und das ist bei einem kleinen kind eben nicht unbedingt gut..:confused::(

naja.. mal sehen, wie es so weiter geht..

Geschrieben

Hallo!

Hört sich echt nicht schön an was er abgezogen hat!

Aber zu deiner Frage: Ganz festlegen kann das niemand! Es kann keiner sagen dass er sie nur dann und dann sehen kann! Das müsst ihr unter Euch ausmachen! Wäre ich in deiner Situation und würde dann zu dem Papa sagen "eine Stunde in 2 Wochen".. der würde mir nen dicken haufen sch*****en!

Ich kann es mir auch absolut nicht vorstellen mein Kind von Freitag bis Sonntag wegzugeben...

Geschrieben

hi,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass die väter jedes zweite wochenende ( von fr-so) das kind sehen dürfen.

ich weiß jetzt aber nicht, wie es bei so ganz kleinen kindern ist, mag sein, dass es da noch andere regelungen gibt. und vielleicht gibt es da ja auch noch unterscheide von verheirateten zu unverheirateten.

aber generell ist es glaub ich so, wurde mir zumindest so erzählt.

lg anna

Geschrieben

Ich musste mich leider zu dem selben thema informieren und kenne mich mitlerweile etwas damit au s..

Du bist die mutter damit also das alleinige sorgerecht.

Du allein hast zu bestimmen wann wie oft und überhaupt.

Du kannst bestimmen ob er das kind allein besuchen oder zu sich nehmen kann oder ob eine zweite person dabei ist.

So lange du dein kind stillst hat er kein recht auf übernachtungen.

Ich an deiner stelle würde das kind in der still zeit auch net ein wochenende abgeben.

man kann sich dann noch anders einigen .

Sollte das kind evt net gut aufgehoben sein bei einem Vater in dem fall dein Freund oder ex

hat er kein anspruch auf das kind.

soltest du noch fragn haben kannst du mich jeder zeit anschreiben gilt auch für alle anderen .

Sonst alles gute

Geschrieben

Die vom Jugendamt hat insofern recht, da du noch einen Säugling hast.

Das Besuchsrecht (Minimum) staffelt sich nach dem Alter.

Wie genau die Staffelung ist, da solltest Du dich vielleicht eher mit einem Anwalt auseinandersetzen als mit dem Jugendamt.

Vor allem bleibt abzuwarten wie weit dein Freund/Exfreund dieses Besuchsrecht überhaupt in Angriff nehmen will.

Versuch dem Kind zu liebe dich erst mal gütlich mit ihm zu einigen. Das ist die angenehmste Variante. Geht dies nicht, geh nicht über Jugendamt sondern such dir einen Anwalt. Meine Erfahrung zeigt, dass das Jugendamt allenfalls unterstützend aber selten helfend wirkt :-(

Die erste Übernachtung weg von Mama, die ist eh seeeeehr weit entfernt. Dafür ist deine Maus noch zu klein. Also mach Dir da keinen Kopf :-)

Viel Glück

Laloona

Gast Kleine89
Geschrieben

hallo.. danke für die lieben antworten..:)

ich werde auf jeden fall versuchen mich so gut wie möglich mit ihm zu einigen, so, dass es für unsere maus, aber auch für ihn und mich eine gute lösung ist..

liebe grüße..

Gast Unwirklich
Geschrieben

Hallo Jana,

das ist natürlich eine miese Geschichte. Ihr habt euch also jetzt getrennt?

Weißt du, ich seh das so, er hat **** gebaut, das ist klar, aber er sollte die Kleine trotzdem so oft sehen dürfen wie es geht. Übers WE weggeben musst du sie natürlich nicht, das ist ja garnicht möglich wenn du stillst.

Ich persönlich halte von diesen Wochenendregelungen eh nicht so viel, wenn es nicht auf Grund des Verhaltens des Vaters notwendig ist, denn das beschränkt das Verhältnis von Kind zu Vater doch zu sehr auf einen festgesetzten Besuch.

Schaut wirklich, ob ihr es nicht eher so regeln könnt, dass ihr gemeinsam etwas mit dem Kind unternehmt oder er einfach zwischendurch mal vorbeikommt, wenn es zeitleich bei euch beiden passt.

Ich wünsch dir alles Gute.

Geschrieben

hallo kleine.

das mit deiner beziehung ist echt sch****. ja er hat **** gebaut.

zum thema rechte. also eine freundin von mir hatte so ein problem bei ihrer ersten tochter. nach langen hin und her (ihr freund war kein netter) musste sie die tochter alle 2 wochen für eine stunde ihn sehen lassen. allerdings nicht alleine. sie hat sie dann zu einer aussenstelle vom jugendammt gebracht wo dann immer eine betreuerin bei dem kind und dem vater dabei war. das nenne ich natürlich nicht die ideale lösung. soll halt nur heissen egal was los ist mit dem vater..das recht auf 1h in 14 tagen hat er..und das kann man ihm auch sehr schwer nehmen. (hoffe das willst du auch nicht).

ich denke alles andere ist auf freiwilliger basis deiner seits solange du das alleinige sorgerecht hast. es kann dir niemand vorschreiben dein kind für länger an den vater abzugeben..gerade weil du ja stillst. da mach dir keine sorgen.

ich hoffe trotzdem das ihr zu einer guten einigung kommt, damit euer kind nicht darunter unnötig leiden muss.

ich wünsche dir sehr starke nerven um alles nun durchzustehen. wenn mein freund sowas gemacht hätte mit seiner ex würde ich ihn auch rauswerfen.

ich hoffe ihr findet ohne jugendamt eine gute einigung. einen anwalt brauchst du da nicht wirklich für. zur not kann man eine beistandschaft beim jugendammt beantragen für das kind. (hab ich auch) die regel dann alles rechtliche im namen des kindes ohne das du damit so ein gerenne hast. kannst dich ja mal informieren.

liebe grüße, Jaz

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