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Geschrieben

Weiß zwar nicht ob das hier rein passt, aber ich frag einfach mal.

Weiß jemand von Euch wie Beratungshilfe für den ANwalt berechnet wird? Hab heut meine Ablehnung bekommen weil ich angeblich 204 Euro an Einkommen hab. Dabei bekomm ich Hartz IV, Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn. Was mich bei der Berechnung wundert ist das mein Mietanspruch nur mit 279 Euro berechnet wurde ich aber tatsächlich mehr zahle. Die 279 Euro sind bloß meine Kaltmiete und keine Heiz und Wasserkosten und so. Jetzt würde mich mal interssieren ob das stimmt das da bloß die Kaltmiete gerechnet werden darf???

Kann mir da jemand helfen?????

Gast Lady Sunlight
Geschrieben

Hallo, meinst du jetzt wie der Anwalt berechet wird, wenn man selber Hartz4 Empfänger ist? Ich weiß nur, dass man als H4 Empfänger so einen Schein beim Gericht holen kann und man den Anwalt dann so nehmen kann ohne, dass einem Kosten dafür entstehen. Weiß im Moment nicht wie der Schein heißt. War das überhaupt deine Frage? :o

Ob die nur Kaltmiete berechnen dürfen weiß ich leider nicht, sorry!

Geschrieben

Der Schein müsste Beratungshilfeschein heißen, was mich wundert, dass du den über den Anwalt beantragst.

Bei uns muss man selber zu Gericht und alle Infos mitbringen, Kontodaten ect. ect. und dann berechnen die Vorort ob man den Beratungshilfeschein bekommt.

Danach kann man gesondert nochmal Prozesskostenhilfe beantragen. Und! Die Gesamtmiete muss gerechnet werden, wie du schon sagtest ;)

Grüße :)

Geschrieben

Also ich liege seit 1 1/2 Jahren im Rechtsstreit mit meinem Ex Vermieter und aufgrund der Zeit musste ich schon einige Beratungshilfeanträge machen. Die habe ich aber jedes Mal bei meinem Anwalt ausfüllen lassen und der schickt sie dann zu Gericht und von dort gibts dann das okay.

Deswegen hat es mich gewundert das ich diesmal ne Ablehnung bekommen hab wo es doch sonst immer durch ging. Aber nun weiß ich ja das die bei Gericht vergessen haben die Betriebskosten anzurechnen. Aber danke Ciarachen

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