Mein Arbeitsvertrag war auch befristet. Der Vertrag lief 3 Tage vor ET aus. Weil ich da auch nicht durchblickte, wollte ich ganz sicher gehen und bin zum Arbeitsamt gegangen. Die sagten dann, dass ich mich erst melden muss, wenn meine Elternzeit um ist. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig solange du in Elternzeit bist, sprich: solange du mit dem Kind daheim bist, stehst du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und damit ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Wenn du eine Betreuung für den Zwerg hast, kannst du dich melden und sobald das Kind in der Betreuung ist, könntest du ja wieder arbeiten gehen und ab da kannst du Arbeitslosengeld beziehen.