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Schwanger und das neue Elterngeld

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Hallo

Ich bin Neu hier und hoffe, dass dieser Beitrag auch wirklich dort landet wo er landen soll ;).

Also, ich bin in der 6. SSW und gerade im letzten Semester meines Studiums an einer Fachakademie an welcher ich eine Art Schülerbafög in Höhe von 412 Euro mtl. erhalte. Nun weiss ich nicht, wie es da für mich mit dem Elterngeld aussieht.

Anbei, ich habe schon ein kleines Krümelchen (5 Jahre), wofür es angeblich einen Geschwisterbonus gibt.

Kennt sich irgendjemand damit schon aus, ich blicke da keinen Meter durch und würde mich über jede noch so kleine Hilfe freuen.

Auch wenn ihr etwas über Mehrbedarf und das Mutterschaftsgeld von den Krankenkassen während des Mutterschutzes wisst würde ich mich riesig freuen:)

Danke schon mal

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Hallo an alle

Danke erst mal für die lieben Antworten. Irgendwie merkt man, das dieses Elterngeld leicht caotisch ist und ich frage mich dann allerdings, wie man von 300 Euro Elterngeld, Kindergeld und evtl. Wohngeld leben soll??

Hat man eigentlich wenn man Bafög bekommt Anspruch auf den Mehrbedarf und dieses Muttersschaftsgeld von der Krankenkasse?? :confused:

Man könnte denken ich habe keinen Plan, aber seit dem ich weiss, dass ich Schwanger bin und sich der Papa lvon unserem Krümelchen wohl aus dem Staub macht :( mache ich mir mega Sorgen, was das Finanzielle betrifft. Hoffe ihr versteht das.

Danke noch mal

Liebe Grüße Krümellinchen

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Maja: die 300 Euro sind der Mindestsatz, den bekommt man auf alle Fälle. So hat sie das sicher gemeint.

Ganz genauso habe ich es gemeint :)

Ich wollte damit aussagen, das wenn man nebenbei noch "richtig" arbeiten gegangen wäre, man mehr als 300 Euro bekommen würde.

@Krümelinchen: Ja, du hast Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro.

Du bist doch bald fertig mit dem Studium, gell? Dann würdest du, wenn du zuhause bleibst und dein Freund/Männe dich nicht finanziert Anspruch auf ALG II haben. Als Studentin allerdings nicht (oder nur im Urlaubssemester, so wie ich das verstanden habe).

Aber Meli hat recht, informier dich mal bei solchen Beratungsstellen, die können dir das genauer sagen.

LG, Steffi

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  • 2 Wochen später...
Das schon, aber es ist Abhängig vom Einkommen von vor der Geburt, und normalerweise bekomen Schüler und Studenten nur den Mindestsatz und der beträgt nunmal nur 300 € :(

War vorher zumindest für studenten besser...

ich finde das auch seehr ärgerlich, v.a., da die politiker ja so tun, als ob es für alle jetzt besser sei.

@franzis: ich glaube, du kannst den anspruch auf 14 monate strecken, wenn du nachweist, dass der vater sich auch zwei monate um das kind kümmert. (da muss er unter einer bestimmten wochenarbeitszeit bleiben).

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