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Geschrieben

Hallo, wir haben da mal eine Frage und wären froh wenn uns da jemand beraten könnte!

Ich bin schwanger, mein Freund und ich sind beide noch in der Ausbildung zum Erzieher. Der Geburtstermin ist Ende Juli und im August müsste ich eigentlich mein Annerkennungsjahr anfangen, das geht aber nicht wegen Mutterschutz....

Könnte ich vielleicht erst nach dem Mutterschutz ins Annerkennungsjahr gehen und die 2 Monate dann hinten dran hängen? Oder müsste ich dann ein komplettes Jahr aussetzen und erst später anfangen?

Wer weiß Bescheid?

Liebe Grüße

Markus und Sabine

Geschrieben

Halli Hallo

und ein Herzliches Willkommen von mir! Ich hoffe ihr fühlt euch wohl hier und habt viel Spaß!!!

Das müsste dir doch deine Schulleitung sagen können oder magst du sie nicht fragen? Ich stecke in der Ausb. zur Heilerziehungspflegerin und unsere Schule ist diesbezüglich sehr tolerant. Und die richtigen Informationen und Regelungen kann man eigentlich nur bei der Schulleitung in Erfahrung bringen.

LG Jule

Geschrieben

hi!

also bei uns war es 2003 so, dass man nach der mündlichen prüfung die man ablegen muss auch später das anerkennungsjahr machen kann. mein ew-lehrer meinte damals das man 10 jahre zeit hat um das anerkennungsjahr nachzuholen.

aber du musst eben die mündliche prüfung vor gemacht und bestanden haben.

alle gute noch...

anika

Geschrieben

Hallo nochmal!

Vielen lieben Dank für die ermutigenden Antworten!!!!

Ich hab noch nicht bei der Schulleitung nachgefragt, vielleicht sollte ich das doch mal tun....ich denk mal schon dass sie da tolerant sind, ich würde halt nur gerne das Annerkennungsjahr halbtags machen und so schnell wie möglich, damit ich später nicht nochmal von vorne anfangen muss...

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