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Anträge, Formulare und Co. - Wer hat den Durchblick ?

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Geschrieben

Hey Mädels, mir kam die Idee ein neues Thema zu erstellen beim Ausfüllen des Elterngeldantrages.

Da ich 2007 noch studiert habe und nur den Mindestsatz beantragt und bekommen habe, war ich schnell fertig mit dem Ausfüllen.

Nun stellt sich mir eine Frage mit der ich mich noch nie auseinandersetzen musste:

1. Was genau ist denn das Mutterschaftsgeld? Bekommt das jede Erwerbstätige? Wer zahlt das wann u warum?

2. Muss ich mit dem Elterngeldantrag zum Arbeitgeber deswegen und in dem Antrag was ausfüllen lassen?

3. Muss ich mit dem Antrag zur Krankenkasse und was ausfüllen lassen?

Geschrieben

Mutterschaftsgeld bekommst du von der KK sind glaube ich 13 € am tag zusätzlich zum lohn, während dem mutterschutz.

Ich glaub beim Elterngeldantrag muss der AG höchstens ein beiblatt ausfüllen, kann aber sein das die lohnbescheinigung der letzten 12 monate reicht.

Von der KK bekommst du meines wissen so ein schreiben, das du von dann und dann Mutterschaftsgeld bekommst und eben in welcher höhe und das fügst du dem Antrag bei

Geschrieben

zu 1. das hab ich grad meine KK gefragt, den antrag dafür steht auf der rückseite derbescheinigung vom Arzt, die du frühestens 7wochen vor dem ET bekommst, irgendwo hab ich gelesen dass es 12€ sind, kann aber auch veraltet sein

2. du kannst das vom arbeitgeber ausfüllen lassen oder die lohnzettel der letzten 12 monate als kopie beifügen (so hab ich das zumindest verstanden)

zu 3. weiß ich nichts

Geschrieben

1. Du bekommst während der MuSchu Zeit (6 Wochen vor VET und 8 Wochen nach VET) 13€ täglich von deiner KK. Dieses Geld bekommst du in zwei Zahlungen - einmal zu Beginn des MuSchu und nach der Geburt des Kindes.

Dafür musst du den Zettel, denn du frühestens 7 Wochen vor VET von deiner FA bekommst ausfüllen und zu deiner KK schicken. Nach der Geburt musst du dann, für die zweite Zahlung, die Geburtsurkunde die extra dafür vorgesehen ist zu deiner KK schicken.

Da man während der MuSchu Zeit genauso viel Geld bekommt wie sonst auch, füllt der Arbeitgeber den Restbetrag dann auf (Also MuschuGeld + Geld von Arbeitgeber = normales Gehalt).

Dieses Geld wird ganz normal ausgezahlt wie der Lohn sonst auch.

2. Du musst beim Arbeitgeber nur den Antrag auf Elternzeit stellen.

Falls du nicht jeden Monat eine Abrechnung bekommst (wie ich z.B., da Angestellte im öffentlichen Dienst) muss dein Arbeitgeber schriftlich nachweisen wieviel du in den 12 Monaten vor MuSchu verdient hast - denn diese 12 Monate werden als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes herran gezogen (falls nicht irgendwelche Sonderregelungen gültig werden).

3. Meinst du den elterngeldantrag? Dafür brauchst du von der KK nur eine Bescheinigung wieviel MuSchu-Geld du bekommen hast. Das schicken sie dir aber automatisch nach der 2. MuSchu-Geld-Zahlung zu.

Geschrieben

Toll Mädels...ich bin begeistert, va Butterfly für deine total ausführliche auskunft. jetzt bin ich auch schlau! DANKE!!!

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Toll Mädels...ich bin begeistert, va Butterfly für deine total ausführliche auskunft. jetzt bin ich auch schlau! DANKE!!!

Geschrieben

Es wird das bezahlt was mehr ist, das ist meist Mutterschaftsgeld, dh wenn du die 2 partnermonate nicht nimmst, bekommst du 8 wochen Mutterschaftsgeld und 10 monate Elterngeld.

Elternzeit beginn ab geburt, dh die meisten müssen dann am geburtstag des kindes wieder arbeiten, also das wäre der erste Arbeitstag

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