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Mutterschutzgeld+Gehalt =mehr als zuvor Gehalt?

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Sandra1973

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Hallo.

Ich bin irgendwie verwirrt....

Das Geld von der Krankenkasse war bereits letzte Woche auf dem Konto, heute dann auch das Gehalt von der Firma. Ausgewiesen mit Gehalt 10/06.

Die Krankenkasse zahlt ja kalendertäglich 13 Euro, aber selbst wenn ich die 13 Euro nur mal die Werktage nehme, die es im Oktober galt zu zahlen (in meinem Fall 12 Tage) habe ich gut 80 Euro mehr.

Ist das normal?

Oder ob das von der Firma auch ein Abschlag auf die 6 Wochen vor ET sein soll? Aber das wäre dann ja wiederum zu wenig und es stünde auf dem Kontoauszug ja nicht Gehalt 10/06 sondern Abschlag soundso.

Ich rufe Montag mal die Lohn- und Gehaltsbuchhalung an.

War es bei Euch denn auch so, daß ihr während des Mutterschutzes mehr Geld bekommen habt?

Liebe Grüße

Sandra

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Hi Du,

ja das von der Krankenkasse gibt es im Voraus, für die ersten 6 Wochen. Ist Pierre dann da, muss ich einen Zettel, den ich bereits geschickt bekam und ausgefüllt habe, zurück an die Kasse schicken. Dann gibt es das Geld für die 8 Wochen nach ET auch als einen Abschlag, also in einer Summe.

Wenn ich jedoch umrechne, was die Kasse für die Oktobertage gezahlt hat (in meinem Fall ab 16.10) und das gezahlte Gehalt dazu rechne, habe ich unterm Strich einiges mehr als ich zuvor Gehalt hatte.

LG

Sandra

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Hallo.

Ja, ich habe für die 6 Wochen bekommen, sagte ich doch bereits ;)

Wenn ich es jedoch auf die Oktobertage umrechne, also nur die Tage im Oktober seit Mutterschutz x 13 dazu das gezahlte Gehalt rechne, habe ich mehr. Und das verstehe ich nicht. Dran rühren werde ich nichts, wäre ich ja schön blöd. Aber mich würde halt interessieren, ob es normal ist.

Wie wird es denn dem Erziehungsgeld angerechnet, das verstehe ich nicht....

Erziehungsgeld wird doch erst nach der Geburt beantragt, und gezahlt wenn die 8 Wochen nach Geburt um sind?

LG

Sandra

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Es gibt Frauen, die bekommen kein Mutterschaftsgeld, Selbständige zum Beispiel. Sie beantragen das Erziehungsgeld nach der Geburt, richtig. Und es wird dann rückwirkend ab der Geburt bezahlt.

Ich denke, das verrechnen läuft so, dass die zwei Jahre vom Bundeserziehungsgeld schon mit der Geburt anfangen zu laufen. Wenn dein Mutterschaftsgeld in den 8 Wochen weniger ist als das Erziehungsgeld, gibts eben den Rest noch vom Erziehungsgeld dazu, bis du auf den normalen Satz kommst.

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also du beantragst das erziehungsgeld, sobald du die restliche zahlung der kk erhalten hast. die bei den ämtern brauchen eh ewig!

und es wird so wie ich es gesagt angerechnet von den ausgezahlten 13€ werden nur 10€ (da bin ich mir aber nicht sicher) angerechnet.

heißt bsp. 10tage x13 = 130; angerechnet werden aber nur 10x10€ =100

warte mal.

ah ich habs: > Laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, das der Mutter in der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt gewährt wird, wird auf das Erziehungsgeld bis zu 13 € täglich beim Budget, sonst bis zu 10 € täglich angerechnet.<

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Sorry, aber ich glaube wo bei mir der Bauch wächst, weichen die grauen Zellen an anderer Stelle :D Dann gibt es das Erziehungsgeld schon von Geburt an und der durch die Krankenkasse gezahlte Betrag wird abgezogen?

Ich dachte 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET gibbet 13 Euro täglich von der Krankenkasse und der Arbeitgeber zahlt die Differenz, so daß man auf sein altes Nettogehalt kommt. Und wenn die 14 Wochen dann um sind, gibbet Erziehungsgeld.

LG

Sandra

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