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Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

Meine Situation is folgende,also bin jetzt in der 33.SSW und seid über 6 Wochen krank geschrieben, heißt das ich ab diesen Monat nur noch Krankengeld bekomme.

Meine Frage is jetzt folgende, bekomme ich trotz Krankengeld und Mutterschutz noch Weihnachtsgeld?

Im Arbeitsvertrag steht, Zitat:"

Die Arbeitnehmerin erkennt an, dass etwaige Sonderzahlungen/Zuwendungen freiwillig gezahlt werden und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst.

Ein Anspruch auf Sonderzahlungen/Zuwendungen ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12 von einem der Vertragsparteien gekündigt wird, in Folge Befristung oder Aufhebungsvertrages endet. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen/ Zuwendungen besteht nicht,wenn das Arbeitsverhältnis ruht.

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, die Sonderzahlungen /Zuwendungen zurückzuzahlen, wenn sie bis zum 31.03. des auf Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet, gleich aus welchen Grund.

Die Arbeitgeberin ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen rückständige oder nach der kündigung fällig werdende Ansprüche gegen die Arbeitnehmerin unter Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechnen."

Dazu muss ich sagen,dass ich trotz Krankheit auch Urlaubsgeld vor einigen Monaten erhalten habe und ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis Februar 2011 habe.

Danke für die Antworten...

Geschrieben
Hallo ihr Lieben,

Meine Situation is folgende,also bin jetzt in der 33.SSW und seid über 6 Wochen krank geschrieben, heißt das ich ab diesen Monat nur noch Krankengeld bekomme.

Meine Frage is jetzt folgende, bekomme ich trotz Krankengeld und Mutterschutz noch Weihnachtsgeld?

Im Arbeitsvertrag steht, Zitat:"

Die Arbeitnehmerin erkennt an, dass etwaige Sonderzahlungen/Zuwendungen freiwillig gezahlt werden und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst.

Ein Anspruch auf Sonderzahlungen/Zuwendungen ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12 von einem der Vertragsparteien gekündigt wird, in Folge Befristung oder Aufhebungsvertrages endet. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen/ Zuwendungen besteht nicht,wenn das Arbeitsverhältnis ruht.

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, die Sonderzahlungen /Zuwendungen zurückzuzahlen, wenn sie bis zum 31.03. des auf Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet, gleich aus welchen Grund.

Die Arbeitgeberin ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen rückständige oder nach der kündigung fällig werdende Ansprüche gegen die Arbeitnehmerin unter Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechnen."

Dazu muss ich sagen,dass ich trotz Krankheit auch Urlaubsgeld vor einigen Monaten erhalten habe und ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis Februar 2011 habe.

Danke für die Antworten...

Normalerweise ist die Zahlung von Sonderzuwendungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Mit dem Auszug aus Deinem AV hast Du Deine Frage schon selbst beantwortet...:nod:

Geschrieben

normalerweise gibt es schon Weihnachtsgeld auch wenn man im muschu ist.

Man "scheidet" ja nicht aus dem unternehmen aus, sondern nimmt eine auszeit.

die klausel ist standard und steht eigentlich in fast jedem vertrag - manchmal geht der zeitraum sogar bis 30.6.

da dein vertrag aber generell nur bis 28.2. läuft stellt sich doch aber die frage, ob du das Weihnachtsgeld ohne muschu bekommen hättest.

ich gehe aber davon aus, dass du es bekommst, da wenn weihanchtsgeld gezahlt wird, alle Angestellten weihanchtsgeld bekommen müssen - der Arebitgeber kann nicht sagen, ABC bekommen es, XYZ nicht.

Eine Außnahme besteht nur bei den Leute, die noch in der Probezeit sind.

ich würde erstmal abwarten und wenn du es bekommen solltest, würde ich nachfragen, ob du das zurück zahlen mußt, weil dein vertrag im februar endet.

Geschrieben

Also beim Urlaubsgeld war es so, dass geschaut wurde, wer schon ein halbes Jahr oder länger in der Firma arbeitet. Und ich war da die einzige (bei uns is eine hohe Fluktaionsrate).

Im Betrieb will ich auch nicht anrufen und nachfragen, da ich mir da blöd vorkomme. Vonwegen nicht arbeiten (krankgeschrieben),aber dann Weihnachtsgeld wollen. Andrerseits hat jeder bei uns auf der Arbeit einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr, da dies in dem Unternehmen standard ist.

Es wäre halt schön zu wissen, was man den Monat zum Leben hat, da ich diesen Monat Krankengeld erhalte, des is ja auch nicht wirklich viel und es geht auch auf Weihnachten zu.

Und für meine Süße brauch ich auch noch einpaar Kleinigkeiten. :)

Geschrieben

Lady hat es gut erklärt...

normalerweise gibt es schon Weihnachtsgeld auch wenn man im muschu ist.

Man "scheidet" ja nicht aus dem unternehmen aus, sondern nimmt eine auszeit.

die klausel ist standard und steht eigentlich in fast jedem vertrag - manchmal geht der zeitraum sogar bis 30.6.

da dein vertrag aber generell nur bis 28.2. läuft stellt sich doch aber die frage, ob du das Weihnachtsgeld ohne muschu bekommen hättest.

ich gehe aber davon aus, dass du es bekommst, da wenn weihanchtsgeld gezahlt wird, alle Angestellten weihanchtsgeld bekommen müssen - der Arebitgeber kann nicht sagen, ABC bekommen es, XYZ nicht.

Eine Außnahme besteht nur bei den Leute, die noch in der Probezeit sind.

ich würde erstmal abwarten und wenn du es bekommen solltest, würde ich nachfragen, ob du das zurück zahlen mußt, weil dein vertrag im februar endet.

Es ist in der Tat fraglich, ob Du überhaupt Weihnachtsgeld bekommen würdest :sado:

Es ist so, dass der AG grundsätzlich seine AN gleich behandeln muss, was auch die Zahlung von Sonderzuwendungen betrifft.

Aber keine Grundsatz ohne Ausnahme: Der AG kann differenzieren, wenn von der Sache her eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. In Deinem Fall könnte man so eine Ungleichbehandlung als gerechtfertig betrachten, weil der Vertrag ja Ende Februar - vor dem Stichtag 31.3. - ausläuft und Du aufgrund dessen ohnehin zur Rückzahlung verpflichtet wärst.

Bleibt zu hoffen und Dir zu wünschen, dass Dein AG da ein Auge zudrückt :awink::asmile:

Geschrieben

Hab heute mal im Unternehmen,also im Vertrieb ansich angerufen und da meinte der Mann vom Büro, dass es noch nicht entschieden ist, ob ich Weihnachtsgeld bekomme. Des würde ich an der Lohnabrechnung sehen?!

Bleibt also weiterhin abzuwarten....

Geschrieben

Das ist ja echt blöde.

Also ich habe Weihnachtsgeld immer bekommen, auch wenn meine Verträge befristet waren.

einmal war ich in einem vertrag der bis zum 30.6. befristet war. ich habe jedoch im Februar gekündigt und somit musste ich es zurück zahlen.

Ich kenne es so, dass er zahlen muss, wenn er es generell im betrieb anbietet....aber da anscheinend bei euch andere regelungen sind....musst du wohl wirklich abwarten. Jedoch würde ich evtl. bei einem Anwalt nachfragen, falls der AG nicht zahlt. Fragen kannst du ja :)

Krankengeld ist wenig, das stimmt. Und das blöde ist, dass es dir beim elterngeld mit 0 € angrechnet wird und somit dein Elterngeld auch geringer ausfällt.

warum bist du Krankgeschrieben? Kannst du kein Beschäftigungsverbot bekommen? dann würdest du weiterhin dein Volles Gehalt bekommen und auch im Elterngeld voll berechnet werden....

Geschrieben

Habe das jetzt so mit dem AG gelöst, dass ich jetzt zwar Krankengeld bekomme,aber vom Donnerstag an offiziell Urlaub habe bis zum Mutterschutz. Mir bleiben dann aber immer noch 5 Tage Resturlaub und 12 Überstunden. Bin echt mal gespannt, wie das diesen Monat bei mir mit Geld aussieht. Die Ungewissheit is nicht schön, zumal ich ja auch Miete bezahlen muss und auch andere finanzielle Verpflichtungen habe.

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