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Mutterschutzgeld

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Sabbele23

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Hallo ihr lieben Eltern,

wir haben erfahren, das wir im Mai zum ersten Mal Eltern werden. :D Jetzt ist der kleine Krümmel erst 9Wochen alt.:)

Jetzt aber mal zu meinen Problemchen

1. Ich habe bei meinem Arbeitergeber einen Zeitvertrag, der jetzt auch verlängert wird, aber ich befürchte wohl nur bis ende März, das heißt es wird nicht genau reichen für die 6 Wochen vor der Entbindung. Ich bin auch nur 20 bzw. im neuen Vertrag 25Stunden beschäftigt und verdiene auch nicht so viel. Wahrscheinlich müsste mein Arbeitergeber nichts drauf zahlen. Meinem Arbeitergeber habe ich auch noch nicht gesagt, dass ich Schwanger bin. Wobei ich hier in einer Zwickmühle stecken, denn wenn ich SIE sagen müsste zu meinem Chef bzw. Chefin würde ich erst abwarten, bis ich meinen Vertrag habe(Mutterpass kommt erst am Montag), aber da wir alle Du sagen und auch so ein gutes Verhältniss haben, weiß ich nicht, ob ich es ihr vorher sagen und dann versuchen soll meinen Vertrag bis 6Wochen vor der Geburt zu verlängern und ihr dabei gleich sagen kann, dass es Möglichkeiten gibt, z.B durch eine Umschlagsversicherung bei der KK das Geld zum Mutterschutz sie sich wieder holen kann. Oder das befristete Arbeitsverhältnisse, die während des Mutterschutzgeldes ablauften, der AG-Zuschuss entfällt.

So ich denke, dass war es mal ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir Tipps geben.:rolleyes:

Danke Sabbele:p

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hey. dieses problem hatte ich auch. 1. würde ich es dem chef erst sagen wenn ich was in der hand hätte, also deinen mutterpass und 2. stehst du als schwangere unter kündigungsschutz, deshalb denke ich wird dein vertrag mindestens bis zu beginn der schutzfrist laufen MÜSSEN!

dann kommt es darauf an (wenn du noch eingestellt bist) wie lang du erziehungszeit nimmst (bis zu 3 jahre)... erst danach darfst du gekündigt werden... aber darüber wird dich dein chef beim berichten der erfreulichen nachricht schon aufklären!

ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

lg, mela;)

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Hi Sabbele,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und herzlich willkommen hier im Forum.

das stimmt so nicht wie es Mela geschrieben hat. Wenn du einen befristeten Vertrag hast, dann läuft der einfach aus. Du musst ja nicht gekündigt werden, deshalb greift hier auch der Kündigungsschutz nicht. Wenn du ein richtig gutes Verhältnis zu deiner Chefin hast, dann würde ich versuchen, den Vertrag mind. bis zum ET zu verlängern, um das Mutterschaftsgeld zu bekommen. Es gibt aber da die gesetzliche Regelung, dass man eigentlich nicht länger als 2 Jahre befristen kann (danach nur mit Sachgrund wie z.B. ein Projekt oder als Vertretung). Ab der Geburt würdest du dann ja das Elterngeld bekommen, da zählt dann der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten 12 Monate (und dann davon 67% usw.)

Ich hoffe, es halbwegs verständlich erklärt zu haben. Wenn nicht, frag nochmal nach. :o

Ansonsten alles Gute für dich und deinen Krümel. :)

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es gibt für dich eh, wenn dann, nur die einmalzahlung von 210€, da du eine geringfügige beschäftigung ausübst. und da gilt auch 6 wochen vor et. ;)

oder verdienst du über 410€? (ich glaub da ist die grenze)

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Hallo.

Herzlich Willkommen hier im Forum und auch zur Schwangerschaft Herzlichen Glückwunsch!

20-25 Stunden die Woche oder im Monat?

Wenn im Monat, dann bekommst Du eh nur die Einmalzahlung wie von Bianca bereits erwähnt.

Wenn die Stunden in der Woche, dann arbeitest Du ja 3/4 Tags und hast ja ein entsprechendes Gehalt - denke ich mal so. Ich habe bei 27 Stunden die Woche 930 Euro netto.

Wenn Du gut mit der Chefin kannst, dann spreche mit ihr, daß sie dich bis 6 Wochen vor ET beschäftigt, dürfte dann ja auch kein Problem sein.

Wie sich das dann jedoch mit dem Geld verhält, das weiß ich nicht.

Ist man in einer Anstellung und verdient mehr als den besagten Satz, dann zahlt 13 Euro die Krankenkasse und die Differenz zum Nettogehalt der Arbeitgeber. Für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Wie es ist, wenn man arbeitslos ist, das weiß ich nicht...

LG

Sandra

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Hallo,

erstmal danke für die vielen Antworten.

Ich arbeite 20bzw.25 Stunden die Woche.

Zudem war ich bei der KK und habe mich dort erkundigt. Die meinte auch ich soll versuchen, meinen Vertrag zumindest bis zum Anfang der Schutzfrist raus zu handeln. Die KK meinte, wenn mein Vertrag in der Schutzfrist endet, wird bis zum sagen wir mal 15. eines Monats, es Anteilsmäßisg berechnet, für KK und AG. Ab dem 15. dann bekommt man Krankengeld 80% des Nettolohns.

Das ein befristeter Vertrag auslaufen kann während der Elternzeit, wusste ich auch. Allerdings kann sie mir den Vertrag sogar während der Schwangerschaft auflösen, so die Aussage der KK.

Dann möchte ich gerne noch mal was zum Elterngeld wissen. Die 67% werden ja von meinem Gehalt berechnet. Die ganze Zeit war es ja so, das der Verdienst des Partners mit angerechnet wird. Ich dachte eigentlich, das wird ab nächstes Jahr nicht mehr so sein. Die KK-Tante meinte aber, das der Lohn von Mann jetzt doch einberechnet wird. Falls dies Stimmt ist die neue Regelung ja nur Bauernfängerrei, denn dann bekommen viele bestimmt auch keine Elterngeld und die haben das nur gemacht, dass wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden. Vielleicht könönt ihr mir ja noch mal helfen.:confused:

Liebe Grüsse Sabbele:rolleyes:

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Hallo Sabbele,

also wenn der Vertrag während der SS ausläuft, besteht ebenso KEIN Kündigungsschutz. Wie das dann mit dem Krankengeld ist, weiß ich nicht.

So, und bei dem Elterngeld spielt der Verdienst des Partners nur eine Rolle, wenn er auch mind. zwei Monate zu Hause bleibt oder weniger als 30h/Woche arbeitet. Aber wenn nur du zu Hause bleibst, ist das Elterngeld meines Wissens nur von deinem letzten Gehalt abhängig.

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