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Frage zum Antrag auf Elternzeit für den Vater

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Geschrieben

Hallo Mädels,

hab über die Suche nichts Passendes gefunden, deshalb versuche ichs jetzt hier.

Es geht um meinen Freund. Wir überlegen gerade, ob er wieder zwei Monate nach der Geburt daheim bleiben soll. Bei Laura hatten wir einige Fehler beim Antrag der Elternzeit gemacht und deshalb nur 1,5 Monate Elterngeld bekommen.. Dieses Mal wollen wir es natürlich besser machen.

Also wie haben eure Partner die Elternzeit vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragt?

Bei uns ist der errechnete Geburtstermin der 03.11.2010 - den genauen Tag kann man ja aber nie festlegen.. Nicht dass er Elternzeit ab dem 3.11. beantragt und der Kurze kommt 2 Wochen früher oder später.. Dann bekommen wir ja wieder nur 1,5 Monate.

Also muss man im Elternzeitantrag genaue festgelegte Termine angeben oder reicht die Angabe nach Lebensmonaten des Kindes mit Hinweis auf den vorrausichtlichen ET?

Geschrieben

Hallo Katrin!

Dein Freund muss erst genau 8 Wochen vor Beginn seiner Elternzeit den AG informieren. Nicht schon zwingend vor der Geburt, das ist nicht richtig! z.B. wenn er die Partnermonate an deine Elternzeit anhängt.

Für euren Fall ist es so, dass dein Freund mit dem ET in Elternzeit gehen möchte, richtig?

Demnach müsste er 8 Wochen vor ET Bescheid geben, das wäre bei euch der 8.9. Sollte euer Kind früher kommen, darf er nicht früher in Elternzeit gehen.

Geschrieben

So meinte ich das nicht Smilla :) Die Fristen kenne ich. Es geht nur um die Formulierung. Und weil er zur Geburt gehen möchte, müssen wir ja den Antrag bald rausschicken. Am Mittwoch sinds noch 8 Wochen und dann beginnt ja auch erst der Kündigungsschutz.

Bei Laura hatten wir damals vom 1.4-30.5. Elternzeit für ihn beantragt. Elterngeld hat er dann allerdings nur für 1,5 Monate bekommen, weil dies ja immer nur nach Lebensmonaten und nicht Kalendermonaten ausgezahlt wird. Uns hatte dann also ein halber Monat Einkommen gefehlt.. das war sehr ärgerlich! Wir hatten es leider falsch verstanden.. Deshalb hatten wir überlegt, ob wir dieses Mal in den Antrag schreiben, dass er die ersten beiden Lebensmonate nimmt und dazu den ET angeben. Er fragt auch nochmal in der Personalabteilung nach, aber es kann ja auch sein, dass jemand hier dazu Erfahrungen hat.

Geschrieben (bearbeitet)

du machst den elterngeldantrag doch erst "nach" der geburt des kindes und nicht vorher? denn nach geburt fängt ja für dich der "nachgeburtmutterschutz" an.

ich bin im übrigen bei beiden kinder vor ort gewesen, das heißt den antrag habe ich zusammen mit der elterngeldstellentante überprüft - kann ich nur empfehlen ;)

Bearbeitet von kikra13
Geschrieben
du machst den elterngeldantrag doch erst "nach" der geburt des kindes und nicht vorher? denn nach geburt fängt ja für dich der "nachgeburtmutterschutz" an.

Ich ja, aber es geht doch um den Papa :)

Geschrieben

Katrin,

das ist eine gute Frage - dein Mann möchte also vom Tag der Geburt an zwei Monate Elternzeit beim Arbeitsgeber beantragen?

Das Problem: Du weißt den Geburtstag ja überhaupt noch gar nicht und der ist relevant für den Antrag beim Arbeitgeber!

Hab ich es richtig verstanden?

Wenn ja, genau DAS interessiert mich auch - wie beantragt man 2 Monate Elternzeit ab dem Tag der Geburt (der noch nicht feststeht) beim Arbeitgeber?

(Bei der Frau ist das ja kein Problem wegen Mutterschutzgesetz, aber beim Mann schwebt mir da auch ein Fragezeichen überm Kopf)

Geschrieben
Katrin,

das ist eine gute Frage - dein Mann möchte also vom Tag der Geburt an zwei Monate Elternzeit beim Arbeitsgeber beantragen?

Das Problem: Du weißt den Geburtstag ja überhaupt noch gar nicht und der ist relevant für den Antrag beim Arbeitgeber!

Hab ich es richtig verstanden?

Wenn ja, genau DAS interessiert mich auch - wie beantragt man 2 Monate Elternzeit ab dem Tag der Geburt (der noch nicht feststeht) beim Arbeitgeber?

(Bei der Frau ist das ja kein Problem wegen Mutterschutzgesetz, aber beim Mann schwebt mir da auch ein Fragezeichen überm Kopf)

Danke :kuesschen: Du hast mich verstanden. Vielleicht muss man dazu schwanger sein :lol:

Geschrieben

Ich glaube das geht wirklich nur in dem ihr angebt das dein Mann/Freund die ersten beiden Lebensmonate beantragt mit dem Hinweis auf den voraussichtlichen ET - hab dazu auch nichts im Netz gefunden - nur das man die Elternzeit genau zeitgleich zu den Lebensmonaten nehmen soll (deren Beginn man ja eben noch nicht wissen kann - das ist doch echt mal ein Argument FÜR den Wunschkaiserschnitt :ugly:) damit eben nichts gekürzt wird dann beim Elterngeld.

Das ist ne totale Sch.... wenn man die ersten zwei Monate nehmen möchte, ich hoffe das der Antrag beim AG von meinem Mann so ausreichen wird... - die Zeitspanne von einer Woche um das dann rauszufinden ist ja ganz schön eng gesteckt.

Geschrieben

Ich google auch schon seit Ewigkeiten und hab auch nur gefunden, was du gerade geschrieben hast. Bei Laura ist uns das ja dann passiert. Wir dachten och nehmen wir den 1.4. (ihr ET war 20.3.), bis dahin ist sie sicher da. Als dann die Berechnung des Elterngeldes kam haben wir doof geguckt. Ich kann dir ja berichten, ob es so geklappt hat.. Im Netz stand nämlich einmal, dass man einen genau Zeitraum angeben muss und dann wieder, dass eine Eingrenzung reicht :hehe:

Geschrieben

Hab grad noch was im Netz gefunden:

Man soll auf jeden Fall reinschreiben, dass man die Elternzeit "ab Geburt" des Kindes nehmen wird (ich würde dennoch auf den voraussichtlichen ET hinweisen).

Geschrieben

Das Wort voraussichtlich werd ich auf jeeeden Fall rein schreiben. Das hab ich mir vorher schon gedacht.

Hab vorhin noch einen Bekannten vom Amt angeschrieben und Männe fragt in der Personalabteilung. Ich hoffe, wir sind dann schlauer. Letztes Mal hatte ich ja wenigstens noch vorher gearbeitet, aber dieses Mal bräuchten wir den halben Monat unbedingt.

Geschrieben

Unser Nachbar hat die Elternzeit "ab Geburt" beantragt, den Arbeitgeber am Tag der Entbindung informiert (war ein Montag, er musste ja eh sagen, wo er steckt ;) ) und damit war's das :nod:

Geschrieben

Mensch einen Mann kann man ja doch noch zu was gebrauchen... :D

Mein Mann hat grad das Heftchen vom Bundesministerium rausgesucht. Da steht drin, das man die Elternzeit "ab Geburt" beantragen und das man den AG über den VET informieren soll. Die Anmeldung der Elternzeit soll man sich auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.

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