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@ Moni Steuern und Kinderbetreuungskosten

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Geschrieben

sooooo.... vllt. hilft dieser Thread ja einigen Mamis den gleichen Fehler zu vermeiden, den ich begangen habe !!!

Tragt bei Kindern unter 3 Jahren die Kinderbetreuungskosten um Gottes Willen nicht im Bogen des Kindes unter Kinderbetreuungskosten ein sondern als Werbungskosten !!!

Ich bekam heute meinen Steuerbescheid für 2009 und soll etwas nachzahlen - der Betrag an sich ist nicht wirklich wahnsinnig hoch, aber er ärgert mich weil eigentlich müsste ich was rausbekommen durch die Kinderbetreuungskosten für Julian - allerdings habe ich den Fehler begangen die Kosten nicht als Werbungskosten anzugeben sondern hab sie bei den Betreuungskosten eingetragen. Lt. Steuerbescheid werden diese so aber nur anerkannt bei unter 3 Jährigen wenn bei einem der beiden Partner 1 von 3 Möglichkeiten zutrifft a) Ausbildung oder B) Behinderung oder c) mindestens 3 Monate am Stück erkrankt.

Mein Sachbearbeiter beim Finanzamt war nun auch noch "soooo nett" und hat die Betreuungskosten nicht zu den Werbungskosten "rübergeschrieben" sondern komplett halt abgelehnt *kotz* dadurch auch die Nachzahlung.

Und nu meine Frage an Moni:

Hat es Sinn gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen um drum zu bitten das die Betreuungskosten als Werbungskosten "nachträglich" anerkannt werden, der Bescheid über die Kosten lag dem Sachbearbeiter ja vor.

Geschrieben

so nu hab ich vorhin mit dem Finanzamt telefoniert... "oh, ja hmmm also eigentlich hätten wir die Kosten automatisch auf Werbungskosten umgelegt, warum wir das nicht gemacht haben kann ich ihnen nicht sagen. Aber ohne Widerspruch geht das nicht, reichen sie den Widerspruch ein und legen Sie den Bescheid über die Kindergartenkosten nochmals bei."

  • 1 Monat später...
Geschrieben

sorry, ich war ne weile nicht da...

also es ist so, dass die kinderbetreuungskosten immer in der anlage kind eingetragen werden. weiter unten gibts dann die zuordnung zu den einzelnen einkünfte als werbungskosten bzw. betriebsausgaben oder eben sonderausgaben. die kinderbetreuungskosten ohne hilfe eines computerprogramms, das weiß worauf es ankommt, richtig einzutragen, ist beinahe unmöglich, und für laien sowieso. da sind zig eintragungen zu machen, damit am ende alles richtig ist. da kann man dann nur hoffen, dass beim finanzamt jemand mitdenkt und alles richtig eingibt. ist aber eben leider nicht immer der fall. notfalls, wenn man sich bei den eintragungen unsicher ist, einfach einen fetten vermerk drauf machen, dass die die eintragungen überprüfen und ggf. ergänzen sollen.

Geschrieben

ich bin in Widerspruch gegangen... es wurde dann nachträglich berichtigt und statt der hohen Nachzahlung wollten sie jetzt noch 3,56 Euro von mir nachgezahlt haben, die hab ich ihnen gerne überwiesen :D

wobei ich mir auch gedacht hab, die 3,56 hätten sie als Minderbetrag auch niederschlagen können :-/

Geschrieben
wobei ich mir auch gedacht hab, die 3,56 hätten sie als Minderbetrag auch niederschlagen können :-/

ne, so was is beim finanzamt nicht vorgesehen ;) nur wenn die nachzahlung unter 1 euro ist, wird sie nicht erhoben. gilt aber genauso bei erstattungen. unter 1 euro wird nicht ausgezahlt.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

da Katharina unter 3 ist sind die bei den Werbungskosten einzutragen, werden allerdings nur anerkannt bei Kindern unter 3 Jahren wenn beide Elternteile berufstätig sind... ich hab letztes Jahr leidvoll selber erlebt, dass mir nichtmal der Monat Eingewöhnungszeit übernommen worden ist :(

Geschrieben

echt? wieso übernehmen die das denn nur wenn beide berufstätig sind? Steuern zahlt einer doch auf jeden Fall....

Was bedeutet denn berufstätig? Auch geringfügig?

Ist das bei Kita Plätzen genauso geregelt?

Geschrieben (bearbeitet)

ja das ist so, oder wenn das andere elternteil lange krank war.

bei kitakosten das gleiche. schick dir mal nen guten link

ach so übernommen werden die kosten erst ab 3 jahren, weil man ja erst ab 3 jahren nen rechtsanspruch hat auf nen platz :arolleyes:

Bearbeitet von Linda
Geschrieben (bearbeitet)

ja, unter 3 Jahren kann man die Kinderbetreuungskosten nur absetzen wenn diese durch eine Erwerbstätigkeit entstehen

bei einem Minijob bzw. geringfügigen Bschäftigung muss lt. dem Bundesministerium für Finanzen wöchentlich regelmäßig mindestens 10 Stunden gearbeitet werden, damit von einer Erwerbstätigkeit nach den steuerlichen Richtlinien ausgegangen werden kann

der Link geht zu einem offiziellen SChreiben des Finanzministeriums und erklärt das ganze eigentlich sehr gut

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,property=publicationFile.pdf

Bearbeitet von ~*Jana*~

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