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Kindergartenkosten und Steuer

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Geschrieben

.... wie sieht das eigentlich aus :o

2009 bin ich ja arbeiten gegangen und kann somit die Kindergartenbeiträge bei der Steuer absetzen - geht meines Wissens ja nur, wenn beide arbeiten.

Dieses Jahr bin ich durch die Geburt von Feli in Elternzeit, Julian geht in den Kindergarten kann ich die Kosten trotzdem bei der Steuer ansetzen, evtl. mit der Begründung der KigaPlatz wäre sonst weg und ich geh ja ab Januar 2011 wieder arbeiten oder geht das überhaupt nicht, weil ich das Jahr komplett daheim bin?

Hat da jemand Ahnung?

Geschrieben

eine solche ausnahmeregelung ist mir leider nicht bekannt, jana :o

da julian noch keine 3 jahre alt ist, könnt ihr die betreuungskosten leider nicht steuerlich geltend machen.

das finanzgericht hamburg hat mit urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die gesetzlichen regelungen zum abzug der kinderbetreuungskosten nicht verfassungwidrig sind. hier ging es um einen ähnlichen fall. revision ist beim bundesfinanzhof anhängig (hat aber meiner meinung nach wenig aussicht auf erfolg).

Geschrieben
:eek: Mir wurde beim JAmt mitgeteilt, dass ich die Tagesmutter Kosten absetzen kann....obwohl ich auch in Elternzeit bin...da frag ich aber dann auch nochmal nach. Ich dachte das sei kein Thema....das anzusetzen. Mein Mann zahlt ja Steuern.... :o (ich nicht, weil ich auf Honorarbasis arbeite)
Geschrieben

achso.... ich blicke da nicht so wirklich durch, wie und wo mein "Gehalt" berechnet wird. da es sich um eine sogenannte Übungsleiterpauschale handelt, die im Jahr bis 2100 € steuerfrei ist...und erst ab dann versteuert wird...

Geschrieben

oh die moni kennt sich da aus? ich geh ab 5.7.10 wieder arbeiten aber geh nur 30h woche und hab so gut wie keine steuer. mein freund geht aber.. kann er das auch wenn wir nicht verheiratet sind die krippensteuer absetzten?

lg

Geschrieben

*lach* es gibt keine krippensteuer ;)

und klar, wenn ihr beide arbeiten geht, könnt ihr auch die kosten für die kinderbetreuung absetzen. wenn er die bei sich absetzen will, sollte er aber die kosten von seinem konto zahlen, sonst könnte es probleme geben.

Geschrieben

moni? *liebguck* ich bin ja verheiratet wir machen eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung, ich hab für 2009 auch die Bescheinigung vom KiGa wegen den Kosten schon vorliegen...

ich komm durch die nur 6 Monate arbeiten nicht über die 920 Euro-Pauschale bei den Werbungskosten mit meinen Fahrtkosten, mein Mann allein mit der KM-Pauschale schon auf 1500 Euro- bei wem setze ich nun sinnvollerweise die KiGa-Kosten am besten zu den Werbungskosten?

Geschrieben

das is schnuppe, weil die betreuungskosten zusätzlich zum werbungskosten-pauschbetrag gewährt werden ;) normalerweise setzt man sie bei dem an, der die kosten getragen hat, kann auch halbe halbe sein. aber spielt wie gesagt bei zusammenveranlagung keine rolle.

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