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Teilzeit nach Elternzeit - wird ein neuer Vertrag aufgesetzt?

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Geschrieben

Hm, eigentlich könnte ich wegen meiner Frage in unserem Personalamt anrufen - aber meine zuständige Sachbearbeiterin wirkt immer so angenervt :rolleyes:

Ich habe einen Vollzeitvertrag unbefristet.

Ich will nach der Elternzeit 2-3 Jahre Teilzeit arbeiten und dann wieder Vollzeit.

Wird für die Zeit wo ich Teilzeit arbeite ein neuer Vertrag aufgesetzt? Ich will meinen Vollzeitvertrag nämlich nicht aufgeben, denn irgendwann brauchen wir das Geld wieder :o

Weiß das zufällig jemand? Oder macht das jede Branche anders?

(Ich bin im öffentlichen Dienst).

Geschrieben

hey..

ich bin nicht im ÖD aber ich habe mein Vertrag auch geändert auf eine 30h Woche. Erstmal für ein halbes jahr und dann werdi ich weiter sehen. Ich denke schon das man wieder zurück kann in den Vollzeitvertrag. Am besten ist du fragst doch deine Personaltante.. :)

Geschrieben

ich fange ab sept wieder 30h die woche (bei meiner alten fa) an und bekomme auch einen neuen vertrag - darf aber jeder zeit wieder erhöhen wenn ich das möchte - frag doch einfach, ob ihr ggf so eine regelung mit aufnehmen könnt oä

Geschrieben

Ich kenne das so: Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, ruht dein bisheriger Vollzeit-Vertrag und du bekommst einen neuen Teilzeit-Vertrag für diese Zeit. In diesem steht dann auch drin, dass der Vollzeit-Vertrag in der Elternzeit noch ruht und anschließend wieder in Kraft tritt.

Wenn die Elternzeit schon rum ist, sehe ich das problematischer. Meiner Ansicht nach handelt es sich dann um eine richtige Vertragsänderung auf Teilzeit (worauf du ja einen Anspruch hast). Es gibt dann aber wohl keinen Grund, aus dem der Vollzeit-Vertrag noch weiter bestehen sollte, da bist du wohl auf das Wohlwollen deines Arbeitgebers angewiesen. Wenn der will, kannst du so eine Rückkehr- bzw. Aufstockmöglichkeit in den neuen Vertrag aufnehmen. Wenn er nicht will, dann muss er auch nicht.

Das bezieht sich aber alles auf Arbeitsverträge in der freien Wirtschaft, im Öffentlichen Dienst keinen ich mich nicht aus.

Geschrieben

wenn ich mich nicht ganz täusche sind Venus und ich beim gleichen Arbeitgeber: lt. unserem Tarifrecht kann eine Teilzeitstelle auf Antrag auf bis zu 5 Jahre befristet werden und KANN 6 Monate vor Ablauf verlängert werden solange ein Kind unter 18 im Haushalt lebt

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