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Unterhalt!?

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Geschrieben

Hallo

hoffe einer von euch kann mir weiter helfen. so und zwar geht es darum ich hab im juli diesen jahres geheiratet und hab ein kind mit in die ehe gebracht bis zur hochzeit habe ich vom jugendamt unterhaltsvorschuss bekommen da der leibliche vater nicht zahlte.

seit august kriege ich kein unterhaltsvorschuss mehr für den kleinen da nu verheiratet bin sagten die mir beim jugendamt sind sie nicht mehr dafür zu ständig und ich müsste das geld beim leiblichen vater einklagen.

nun um allen ärger ausem weg zu gehen habe ich den leiblichen vater angerufen und habe ihn gefragt ob wir das nicht ausergerichtlich klären können ... er sagte mir er wird nicht ein cent zahlen da er in ausbildung ist (3te lehrjahr) und er nicht mehr verpflichtet sei zu zahlen da ich geheiratet habe das hat ihm das jugendamt und ein anwalt angeblich bestätigt... so kann das doch aber nicht sein mein mann hat den kleinen ja nicht adoptiert.

kann das so stimmen ???

was soll nun tun?

Lg Nina

Geschrieben

also es ist definitiv falsch, dass er nichtmehr zahlen muss nur weil du neu geheiratet hast! Und du sagst ja, dein neuer Mann hat dein Kind nicht adoptiert.

Zu allem weiteren würde ich an deiner Stelle garnicht lange diskutieren, sofern er nicht diskussionsbereit scheint... Direkt zum Anwalt.

Geschrieben

Hallo!

Also der leibliche Vater des Kindes ist zur Zahlung verpflichtet, egal, ob du verheiratet bist oder nicht. Es ist ja sein Kind, anders sähe die Situation aus, wenn dein neuer Mann das Kind adoptiert hätte.

Wenn er nicht gesprächsbereit ist, dann schalte sobald wie möglich einen Anwalt ein, denn nur so bekommt dein Kind, was ihm zusteht!

LG

Celi

Geschrieben

er hatte grade noch einma angerufen und sagte mir nur er sei dazu nicht verpflichtet.. da er noch in der ausbildung sei und nicht genug verdient.... was heißt den nicht geung verdient er lebt noch bei seiner mutter hat somit keine großen umkostet.

werde morgen aufjedenfall beim anwalt gleich nachfragen so geht das ja nicht

Geschrieben

Hey also ich kenne das so:

Natürlich ist der Vater deines Kindes unterhaltspflichtig. Aber so lange er unter dem Satz verdient kann nichts an Unterhalt geholt / gezahlt werden. Es sei den er würde freiwillig euch für das Kind etwas von seinem Ausbildungsgeld abgeben.

Mir hatte das Jugendamt erklärt das der Vater ein Eigenbedarf hat von über 900 €.

Alles was drüber geht , da wird das mit dem Unterhalt angerechnet.

Ich würde mich an deiner Stelle bevor es zum Anwalt geht erst mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen einen schnellstmöglichen Termin vereinbaren und die Situation schildern.

Die geben dir die Möglichkeiten bestimmte Dinge in die Wege zu leiten falls es nötig ist.

Geschrieben
Hey also ich kenne das so:

Natürlich ist der Vater deines Kindes unterhaltspflichtig. Aber so lange er unter dem Satz verdient kann nichts an Unterhalt geholt / gezahlt werden. Es sei den er würde freiwillig euch für das Kind etwas von seinem Ausbildungsgeld abgeben.

Mir hatte das Jugendamt erklärt das der Vater ein Eigenbedarf hat von über 900 €.

Alles was drüber geht , da wird das mit dem Unterhalt angerechnet.

Ich würde mich an deiner Stelle bevor es zum Anwalt geht erst mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen einen schnellstmöglichen Termin vereinbaren und die Situation schildern.

Die geben dir die Möglichkeiten bestimmte Dinge in die Wege zu leiten falls es nötig ist.

Richtig!

Der Vater ist weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, aber wenn er nicht genug verdient (und davon gehe ich aus in einer Ausbildung) wird da nix zu holen sein.

Gibt es denn schon eine Unterhaltsurkunde? Vaterschaftsanerkennung?

Geschrieben
Richtig!

Der Vater ist weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, aber wenn er nicht genug verdient (und davon gehe ich aus in einer Ausbildung) wird da nix zu holen sein.

Gibt es denn schon eine Unterhaltsurkunde? Vaterschaftsanerkennung?

Genau. Aber anerkannt muss er die Vaterschaft schon haben.

Dann gibts erstmal Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (beantragen!) und wenn Der Papa dann über seinem Selbstbehalt verdient, holt sich das Jugendamt den bereits gezahlten Betrag von ihm zurück.

Geschrieben
Genau. Aber anerkannt muss er die Vaterschaft schon haben.

Dann gibts erstmal Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (beantragen!) und wenn Der Papa dann über seinem Selbstbehalt verdient, holt sich das Jugendamt den bereits gezahlten Betrag von ihm zurück.

Davon gehe ich aus, dass die Vaterschaft anerkannt ist, aber MÜSSEN muss er nix.

Kann ja sein, dass dies noch nicht geregelt ist.

Denn auch ohne Vaterschaftsanerkennung gibts Unterhaltsvorschuss!

Unterhaltsvorschuss kann sie nicht mehr bekommen, weil sie neu verheiratet ist! Da ist ein neuer Antrag sinnlos!

Geschrieben

Das stimmt der Unterhaltvorschuß fällt sofort weg wenn man heiratet.

Man könnte den Unterhaltstitel holen falls der noch nicht besteht, also die Beistandschaft.

Durch diesen Titel fallen irgendwann Rückstände an. Aber da der Papa ja in einer Ausbildung steckt kann selbst da noch kein Unterhalt geholt werden wegen seinem Eigenbedarf. Wenn er später mehr verdient wird das alles automatisch übers Jugendamt weiter laufen und er muß Unterhalt zahlen. Natürlich wird das auch von seinem Verdienst verechnet was an dem Kind an Unterhalt zu leisten ist. Den wenn er als Beispiel 1100€ netto verdienen würde, bekommt das Kind nicht den vollen Satz an Unterhalt sondern das was berechent wird und durch die Rückstände die bei einem Unterhaltstitel anfallen würden möchte das Jugendamt ja auch sein Geld zurück haben.

Falls was falsch sein sollte bei meiner Erklärung bitte korrigieren :) Aber so habe ich dies verstanden wo man mir dies erklärte.

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