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Elternzeitübertragung wg. kurzer Geburtenfolge

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Geschrieben

hallo,

ich habe eine frage. mein sohn ist am 23.07.07 geboren, meine tochter am 28.03.09. eigentlich dachte ich das nach den 3 jahren elternzeit von meinem sohn sich die 3 jahre von meiner tochter anschließen.....

nun habe ich aber etwas ganz anderes aus meinem bekanntenkreis gehört, und zwar würe mir ein jahr von meiner tochter verloren gehen, denn sie wäre ja schon 3 jahre weil sie in der elternzeit von meinem sohn geboren wäre, oder so??????

man könnte aber 1 jahr elternzeit übertragen, d.h. aufsparen und bis zum 8. lebensjahr nehmen, aber nur mit zustimmung des arbeitgebers.....was für mich bedeuten könnte (laut meiner bekannten) ich würde nicht das 3. jahr von meinem sohn nehmen, sondern ab der geburt von meiner tochter am 28.03.09 2 jahre für sie, dann danach wieder 1 jahr von ihm, danach wieder 1 jahr von ihr und dann hätte ich bis auf ein paar monate verlust doch meine 6 jahre elternzeit. (aufsparen bis einschlung oder so werde ich eh nicht, wir sind nur ein ganz kleiner betrieb und damit wäre mein chef eh nicht einverstanden.....).

blickt jemand durch wie ich das meine, oder hat jemand eine andere idee wie ich an mein 3. jahr von meiner tochter komme??

danke schonmal

Geschrieben

Nein darüber gibt es Urteile mittlerweile. Die Elternzeit drei Jahre pro Kind darf meines Wissens nicht "verloren" gehen.

Ein Urteil wäre das BGA: 9 AZR 391/08

Sprich es müssen betrieblich Gründe dagegen sprechen die dein AG aber klar Formulieren muss.:)

Geschrieben

ich zitiere mal aus der aktuellen broschüre des familienministeriums zum thema "elterngeld und elternzeit":

Wenn während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind

geboren wird, schließt sich die Elternzeit für das weitere

Kind an die abgelaufene erste Elternzeit an. Die Mutterschutzfristen

für das weitere Kind führen nicht zu einer

Unterbrechung der ersten Elternzeit.

also keine panik, du hast ab der geburt deines ersten kindes anspruch auf 6 jahre elternzeit.

Geschrieben
ich zitiere mal aus der aktuellen broschüre des familienministeriums zum thema "elterngeld und elternzeit":

also keine panik, du hast ab der geburt deines ersten kindes anspruch auf 6 jahre elternzeit.

hallo,

danke schonmal für die antworten.

ich habe aber auch die broschüre elterngeld und elternzeit und genau über diesem abschnitt dass die elternzeit sich anschließt steht, dass diese aber nur bis zum vollendeten 3. lebensjahr beansprucht werden kann. da aber meine tochter im 2. jahr meines sohnes geboren wurde, ist sie bereits 3 jahre wenn ihr 3. jahr elternzeit anfängt, hähhhhhhh, kompliziert. weiß aber nicht wie ich es anders ausdrücken soll :(

ob ich da mal anrufe??

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