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Wie lange Elternzeit???

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Stphi

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Ich wüßte nicht, wo und ob es irgendwo steht ...

Aber von "denken" her, würde ich sagen, dass dein Arbeitgeber davon ausgehen musste, dass du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten kommst, da du nix angemeldet hast.

Aber eventuell kannst du das nachträglich anmelden?

Warum hast du deinem Arbeitgeber nicht bescheid gegeben?

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Soweit ich weiß muss man seinem AG 6Wochen nach Geburt des Kindes mitteilen wie lange man in Elternzeit bleibt. Ist ja alles möglich bis zu 3Jahren max.

Wie das ausschaut wenn man sich dazu nicht geäußert hat weiß ich nicht.

Allerdings gibt es ja das Bundeselternzeitgesetzt. In dem steht ja u.a. wenn der Betrieb eine bestimmte Gr. z.B hat das man Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen kann (die der AG nur unter bestimmten Gründen ablehnen kann).

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soweit ich weiß hast Du ein Recht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub - diese 3 Jahre kannst du am Stück nehmen oder gestückelt - aber der Arbeitgeber kann dem widersprechen, wenn er einen triftigen Grund hat. Er muß ihr dir gewähren, aber wenn es zeitlich icht passt, dann eben zu einem anderen Zeitpunkt.

Nagelt mich nicht darauf fest, aber irgendwie habe ich das so im Gedächtnis :o

Aber was mich etwas wundert, du schreibst, das Du Montag wieder antanzen sollst - und willst jetzt wissen, wie das gesetzlich geregelt ist :confused:

Hast Du mal irgendjemanden in den letzten Wochen gefragt der davon Ahnung hat?

Hast Du damals nichts schriftich bekommen.

Ist ja schon ein paar Tage her bei Dir.

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Das fragst Du jetzt nicht wirklich, oder????:confused::o

Wenn Du bei deinem AG keine Elternzeit beantragst, dann hast Du nur die 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindung. Bzw. Verlängert sich der MuSchu noch, wenn dass Kind vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kommt. D.h. ausschlaggebend für die Zeit des MuSchus ist der errechnete Entbindungstermin.

Eine Elternzeit schließt sich an den Mutterschutz an, muß aber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also etwa ne Woche nach Geburt) beim AG schriftlich eingereicht werden. Rein theoretisch dürftest Du 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber halt nicht ohne es vorher beantragt zu haben. Das ist das, was das Gesetz regelt.

Insofern hat Dein AG also leider recht, wenn er ab sofort wieder deine volle Arbeitszeit anfordert. Nach meinem kurzen Überschlagen hättest du schon am 24.07. wieder anfangen müssen zu arbeiten.

Es ist auch rechtens, wenn er die 40 Std./Woche verlangt, wenn du noch nichts anderes bei ihm beantragt hast.

Falls Du jetzt noch nicht wieder mit der Arbeit anfangen wolltest, wünsche ich Dir nun einen verständnisvollen Chef, ansonsten hast Du u.U. echt schlechte Karten...

Viel Glück!

Edit: Wenn ichs noch mal richtig lese, hast Du Deinen Sohn ja schon vor über nem Jahr bekommen und nicht erst jetzt vor 8,5 Wochen... Also bist Du ja schon ein Jahr in Elternzeit... Hast Du das mit Deinem AG nie besprochen? Ist er dann stillschweigend von nem Jahr ausgegangen? Das ist ja nun auch nicht rechtens :confused:

Also würde ich da mal die Personalabt. kontakrieren und mit denen mal klären, wie die auf das wiedereinstiegsdatum kommen...

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Weil ich einfach zu d....f war und mich jetzt über mich selber ärger :mad:. Ich war in meiner Schwangerschaft sehr früh krank geschrieben. Es hat mir niemand etwas dadrüber gesagt und ich wusste es nicht.

also ich denke, Du solltest da am Montag erscheinen, wenn Dir etwas an deinem Job liegt und Du das irgendwie hinbekommst.

Ansonsten wird er Dich bestimmt kündigen.

Ich kenn Dich nicht, und auch deine momentane Situation auch nicht, von daher weiß ich nicht, wie sehr dich das dann beeinträchtigen würde.

Mach Dich auf jeden Fall nächste Woche schlau.

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Das fragst Du jetzt nicht wirklich, oder????:confused::o

Wenn Du bei deinem AG keine Elternzeit beantragst, dann hast Du nur die 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindung. Bzw. Verlängert sich der MuSchu noch, wenn dass Kind vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kommt. D.h. ausschlaggebend für die Zeit des MuSchus ist der errechnete Entbindungstermin.

Eine Elternzeit schließt sich an den Mutterschutz an, muß aber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also etwa ne Woche nach Geburt) beim AG schriftlich eingereicht werden. Rein theoretisch dürftest Du 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber halt nicht ohne es vorher beantragt zu haben. Das ist das, was das Gesetz regelt.

Insofern hat Dein AG also leider recht, wenn er ab sofort wieder deine volle Arbeitszeit anfordert. Nach meinem kurzen Überschlagen hättest du schon am 24.07. wieder anfangen müssen zu arbeiten.

Es ist auch rechtens, wenn er die 40 Std./Woche verlangt, wenn du noch nichts anderes bei ihm beantragt hast.

Falls Du jetzt noch nicht wieder mit der Arbeit anfangen wolltest, wünsche ich Dir nun einen verständnisvollen Chef, ansonsten hast Du u.U. echt schlechte Karten...

Viel Glück!

Ihr Baby kam lt. ihrer Sig bereits letztes Jahr.

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Aber was mich etwas wundert, du schreibst, das Du Montag wieder antanzen sollst - und willst jetzt wissen, wie das gesetzlich geregelt ist :confused:

Hast Du mal irgendjemanden in den letzten Wochen gefragt der davon Ahnung hat?

Hast Du damals nichts schriftich bekommen.

Ist ja schon ein paar Tage her bei Dir.

Die Sache läuft schon über einen Anwalt. Ich habe heute das schreiben von der Firma bekommen, das ich Montag arbeiten kommen soll und mein Anwalt ist im Urlaub. Deshalb habe ich heute Nachmittag hier gepostet. In der Zwischenzeite habe ich mit der Kanzlei schon gesprochen und die meinten ich soll erstmal die Füße still halten.. Ist halt alles total verworren :o.

Ich würde halt nur gerne wissen wie es geregelt ist wenn man die Elternzeit nicht schriftlich beantragt hat. ( der Anwalt konnte mir das auch nicht 100% sagen)

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Die Sache läuft schon über einen Anwalt. Ich habe heute das schreiben von der Firma bekommen, das ich Montag arbeiten kommen soll und mein Anwalt ist im Urlaub. Deshalb habe ich heute Nachmittag hier gepostet. In der Zwischenzeite habe ich mit der Kanzlei schon gesprochen und die meinten ich soll erstmal die Füße still halten.. Ist halt alles total verworren :o.

Ich würde halt nur gerne wissen wie es geregelt ist wenn man die Elternzeit nicht schriftlich beantragt hat. ( der Anwalt konnte mir das auch nicht 100% sagen)

achso, ja, OK, dann ist das was anderes.

Und warum hat der davon nicht 100% Ahnung?

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Weil das wohl noch nicht oft vorgekommen ist. Ich weiß das ich schei.e gebaut habe. Aber jetzt kann ich es nicht mehr ändern. Ich dachte immer das die Elternzeit 3 Jahre beträgt. In diesen Betrieb möchte ich auch nicht zurück :o. Aber es ist auch anderes wenn man noch was im Rücken hat.

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Weil das wohl noch nicht oft vorgekommen ist. Ich weiß das ich schei.e gebaut habe. Aber jetzt kann ich es nicht mehr ändern. Ich dachte immer das die Elternzeit 3 Jahre beträgt. In diesen Betrieb möchte ich auch nicht zurück :o. Aber es ist auch anderes wenn man noch was im Rücken hat.

wie finanzierst Du dich denn jetzt?

bist Du verheiratet?

hast du einen freund?

wann willst du denn wieder arbeiten gehen?

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Die Sache läuft schon über einen Anwalt. Ich habe heute das schreiben von der Firma bekommen, das ich Montag arbeiten kommen soll und mein Anwalt ist im Urlaub. Deshalb habe ich heute Nachmittag hier gepostet. In der Zwischenzeite habe ich mit der Kanzlei schon gesprochen und die meinten ich soll erstmal die Füße still halten.. Ist halt alles total verworren :o.

Ich würde halt nur gerne wissen wie es geregelt ist wenn man die Elternzeit nicht schriftlich beantragt hat. ( der Anwalt konnte mir das auch nicht 100% sagen)

Wenn ich das so lese, dann hast Du bisher wirklich Glück, dass Dein AG Dich nicht schon gekündigt hat!

Wenn man die Elternzeit nicht beantragt hat heißt das für den AG ganz schlicht und ergreifend, dass man sie nicht in Anspruch nimmt und bedeutet für Dich, dass Du nach Ablauf der Muschu-Frist wieder hättest arbeiten müssen. Elternzeit kann auch nachträglich beantragt werden (also nach Ablauf der 7-Wochen-Frist vor Antritt). Dafür muss es allerdings einen wirklich triftigen Grund geben und auch dann hat man nicht ewig Zeit. Der Gesetzgeber räumt eine einwöchige Frist nach Wegfall des Grundes ein.

Das dürfte schwierig werden, wenn Dein Sohn im Mai letzten Jahres :eek::eek: geboren wurde.

Sieht nicht wirklich prickelnd aus..

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Ich bin verheiratet und mein Mann kann ganz gut für uns sorgen. Also ich habe keine finanziellen Probleme.

Ich weiß auch das ich nächste Woche die Kündigung haben werde.

Vielleicht sollte ich kurz erklären das ich vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes gefragt habe ob ich 2 Vormittage wieder arbeiten kommen kann. Meine Chefin meinte sie spricht das noch ab und meldet sich dann. Nach 6 Wochen habe ich ein schreiben bekommen das sich anhörte wie eine Kündigung. Daruf hin bin ich zum Anwalt und der hat die Verlängerung für die Elternzeit beantragt. Das war vor 2 Wochen und heute bekomme ich den Brief das ich da Montag antanzen soll

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Wenn ich das so lese, dann hast Du bisher wirklich Glück, dass Dein AG Dich nicht schon gekündigt hat!

Wenn man die Elternzeit nicht beantragt hat heißt das für den AG ganz schlicht und ergreifend, dass man sie nicht in Anspruch nimmt und bedeutet für Dich, dass Du nach Ablauf der Muschu-Frist wieder hättest arbeiten müssen. Elternzeit kann auch nachträglich beantragt werden (also nach Ablauf der 7-Wochen-Frist vor Antritt). Dafür muss es allerdings einen wirklich triftigen Grund geben und auch dann hat man nicht ewig Zeit. Der Gesetzgeber räumt eine einwöchige Frist nach Wegfall des Grundes ein.

Das dürfte schwierig werden, wenn Dein Sohn im Mai letzten Jahres :eek::eek: geboren wurde.

Sieht nicht wirklich prickelnd aus..

Vielen Dank :). Das wollte ich wissen. Das konnte mir bis jetzt irgendwie niemand sagen. Dann weiß ich wodrauf ich mich einstellen kann ;)

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Ich bin verheiratet und mein Mann kann ganz gut für uns sorgen. Also ich habe keine finanziellen Probleme.

Ich weiß auch das ich nächste Woche die Kündigung haben werde.

Vielleicht sollte ich kurz erklären das ich vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes gefragt habe ob ich 2 Vormittage wieder arbeiten kommen kann. Meine Chefin meinte sie spricht das noch ab und meldet sich dann. Nach 6 Wochen habe ich ein schreiben bekommen das sich anhörte wie eine Kündigung. Daruf hin bin ich zum Anwalt und der hat die Verlängerung für die Elternzeit beantragt. Das war vor 2 Wochen und heute bekomme ich den Brief das ich da Montag antanzen soll

Wie jetzt? Hattest Du was beantragt oder nicht? Das hört sich fast so an, als ob Dein AG auch erst ziemlich spät gemerkt, hat was passiert ist...

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Ich bin verheiratet und mein Mann kann ganz gut für uns sorgen. Also ich habe keine finanziellen Probleme.

Ich weiß auch das ich nächste Woche die Kündigung haben werde.

Vielleicht sollte ich kurz erklären das ich vor dem 1. Geburtstag meines Sohnes gefragt habe ob ich 2 Vormittage wieder arbeiten kommen kann. Meine Chefin meinte sie spricht das noch ab und meldet sich dann. Nach 6 Wochen habe ich ein schreiben bekommen das sich anhörte wie eine Kündigung. Daruf hin bin ich zum Anwalt und der hat die Verlängerung für die Elternzeit beantragt. Das war vor 2 Wochen und heute bekomme ich den Brief das ich da Montag antanzen soll

naja, aber wenn es nicht zwingend notwendig ist, also du dann nicht am hungertuch nagst, dann solltest Du dich einfach kündigen lassen - ist immer besser als selbst zu kündigen. Wenn es einen anderen Ausweg gibt, dann umso besser.

und wenn Du jetzt noch 2 Jahre Elternzeit nehmen will (geh ich einfach mal von aus) dann hast Du ja auch Zeit dir etwas neues zu suchen.

bis dahin hat sich die Wirtschaftskrise hoffentlich auch erledigt.

Bearbeitet von ~Lady~
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dann würde ich es nun tatsächlich weiter über den Anwalt laufen lassen, wenn es den Kontakt ja eh schon gibt und Dein AG ja nun offensichtlich auch nicht aufgepaßt hat.

Da du, wie Du schreibst ja eh nicht an dem Job hängst, würde ich dann auch erst mal abwarten, bevor Du durch dein Erscheinen am Montag damit deiner Fa irgendwelche Zugeständnisse gibst.

Aber alles im allem hört es sich nach ner komplizierten Sache an...

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Uiuiui...da wird dann wohl ein Richter beim Arbeitsgericht das letzte Wort haben :(

Wenn Dein AG auch nicht wusste, wie es richtig läuft, dann halte ich Dir die Daumen, dass Dein Anwalt gut argumentieren kann ;) ...dann bestehen vielleicht Chancen zumindest noch eine Abfindung zu "erstreiten" wenn Du schon nicht um eine Kündigung rumkommen wirst.

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