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Sonderurlaub wegen Geburt des eigenes Kindes??

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Geschrieben

Hallo,

hab mal eine wichtige Frage. Mein Mann hat dieses Jahr nur noch 5 Tage Urlaub, ich möchte ambulant entbinden und bräuchte ihn mindestens eine Woche zu Hause (auch wegen unserer großen). Ich habe von einer Freundin gehört, dass Väter 1 oder 2 Tage Sonderurlaub bekommen. Ich habe versucht über google was zu finden, aber da stand nichts konkretes, auch im Arbeitsvertrag von meinem Mann steht nichts davon.

Kann mein Mann nun Sonderurlaub beantragen (1 oder 2 Tage?) oder kriegt er ihn automatisch oder vielleicht gar nicht??

Hat irgendjemand Ahnung? Oder vielleicht einen Anwalt oder Anwältin in der Familie oder Freundes- oder Bekanntenkreis wo er mal nachfragen könnte??

Lieben dank in voraus!!

Geschrieben

Bei uns - im Baugewerbe - ist es laut Tarifvertrag wie folgt:

"Der AN hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Zahlung seines Stundenlohnes:

bei Entbindung der Ehefrau für 2 Arbeitstage

Gilt ein bestimmter Tarifvertrag ??? Dann da mal bitte nachschauen.

LG

Geschrieben

Hi Tine,

ich weiss nicht ob das generell so ist oder von Firma zu Firma verschieden.

Soweit ich weiss kommt das auch drauf an ob den Männe in einer Firma arbeitet die in einen Tarifvertrag fällt, da wäre das dann meines Wissens nach auch festgelegt.

So da ist er wieder, füde da mal was ein §616 BGB,Bei Geburt eines Kindes steht dem verheirateten Vater dagegen mindestens ein bezahlter Arbeitstag an Sonderurlaub zu, damit er sich ohne Geldeinbußen um die Mutter kümmern kann. In manchen Tarifverträgen haben unverheiratete Lebensgefährten hingegen keinen Freistellungsanspruch. Die Mutter selbst hat ebenfalls keinen Anspruch auf Sonderurlaub, weil sich ohnedies im Mutterschutz befindet.

das habe ich bei 123recht.net gefunden, da ging die diskussion aber auch noch weiter ob das so richtig ist.

Am sichersten wird es sein wenn sich dein Mann bei seinem Arbeitgeber erkundigt ;)

Geschrieben

Hallo Tine,

also meines Wissens nach ist das von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, da es im Gesetz keine genaue Auslegung gibt. Im BGB ist nämlich von der Geburt eines Kindes keine Rede. Wenn es keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, in der sowas geregelt ist, könnte es bei einer kleinen Firma auch im Arbeitsvertrag stehen.

Am besten dein Mann fragt mal selbst beim Arbeitgeber nach oder in der Personalabteilung. Arbeitet dein Mann in einer großen oder kleinen Firma?

Geschrieben

Hallo Tine,

ich hatte den Fall mal bei meinem letzten AG, als ein Kollege von mir sein Kind bekommen hat. Gesetzlich steht kein Anrecht auf bezahlten Sonderurlaub bei Entbindung der Ehefrau zu, in den meisten Tarifverträgen ist dieser Punkt jedoch geregelt (meist jedoch 1-2 Tage, das wird ganz unterschiedlich gehandhabt). Aber ein vernünftiger Arbeitgeber gewährt auch so einen Tag Sonderurlaub. Dein Mann sollte einfach mal nachfragen, fragen kostet ja nichts ....

Liebe Grüße

Geschrieben

Hi,

mein Mann arbeitet als Montagehelfer für Möbel für eine sehr kleine Firma, da gibts keine Prsonalabteilung, das macht alles der Chef, aber der ist sehr eigenartig (mein Mann muss mindestens 5 mal nachfragen bis er seine Abrechnung bekommt, Überstunden aus dem Vormonat weden nicht in den laufenden übertragen (ausser man spricht ihn 10 mal darauf an) er ist nicht immer in der Firma und auch mal den ganzen Tag nicht erreichbar (ohne vorher bescheid zu sagen) und so). Der Chef hat sich vor paar JAhren selbstständig gemacht, vorher war er LKW FAhrer, er hat also von solchen Sachen nicht viel Ahnung, daher will ich mich gut informieren, damit man bei ihm Argumente hat und keine schwierigkeiten bekommt (wir sind auf die Arbeit von meinem Mann angewiesen (er sucht schon lange nach etwas anderem , weil uns das alles auf die Nerven geht), daher können wir kein Risiko eingehen...

Ich habe nochmal im AV nachgeschaut, bei Urlaub steht:

"Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenden tariflichen Regelungen...Der Urlaubsanspruch ist in jedem Fall schriftlich einzureichen und nur nach schriftlicher Bestätigung vom Arbeitgeber gültig."

Was heißt das jetzt genau? Doch lauf Tarif 2 Tage? Und wie sollen wir es vorher schriftlich einreichen? Wir wissen doch nicht wann das Baby kommt? Sollen wir etwa schreiben : " 2 Tage Sonderurlaub und 5 Tage Urlaub wegen Geburt des eigenen Kindes irgendwann zwischen Mitte August und Anfang September" oder was... :confused:

Geschrieben

Hallo

Ist der Betrieb eine Schreinerei oä? Dann kannst du bei der Innung anfragen, ob der Betrieb dem Tarif angeschlossen ist.

Vielleicht steht im Arbeitsvertrag auch etwas darüber?

Geschrieben

Ich habe nochmal im AV nachgeschaut, bei Urlaub steht:

"Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenden tariflichen Regelungen...Der Urlaubsanspruch ist in jedem Fall schriftlich einzureichen und nur nach schriftlicher Bestätigung vom Arbeitgeber gültig."

Dies Klausel sagt überhaupt nichts aus, sondern gibt nur das wieder, was sich sowieso aus Gesetz ergibt.

Einen gesetzlichen Anspruch auf (Sonder-)Urlaub wegen der Geburt eines Kindes gibt es nicht (mehr).

Richtig ist, dass sich diese Ansprüche in den meisten Tarifverträgen geregelt sind. Die Klausel in dem Vertrag Deines Mannes sagt aber nichts darüber aus, OB der Betrieb, in dem Dein Mann arbeitet, tariflich gebunden ist. Man kann daher nicht einfach sen Schluss ziehen: "Mein Mann arbeitet in der Metallindustrie, also gilt der IG-Metall Tarifvertrag".

Wenn es sich bei dem Unternehmen um eine "kleine Klitsche" handelt, muss man eher davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag keinem Tarifvertrag unterliegt. Wenn das Unternehmen, in dem Dein Mann arbeitet, einen Betriebsrat hat, dann soll er sich mal an den wenden. Ein gutes Indiz, ob der Arbeitsvertrag einem Tarifvertrag unterliegt, wäre, wenn der Arbeitsvertrag statt einen präzisen Gehaltsbetrag zu nennen auf eine Tariflohnklasse verweist.

Soweit erst mal.

Hibbel

Geschrieben

Hallo,

wenn du schon ein Kind hast, das versorgt werden muß, also unter 10 Jahre, dann nimmt dein Mann unbezahlten Urlaub, das Geld kommt dann für die Zeit von der Krankenkasse. DH. er muß nicht auf seinen Urlaubsanspruch zugreifen.

Also am allereinfachsten bei eurer Krankenkasse nachfragen, wie das gehandhabt wird. Das ist der schnellste und einfachste Weg. Der

Arbeitgeber braucht hierzu sein Einverständnis nicht geben !!! Wir sind

bei der TKK ein mein Mann war jedesmal bei den Kids zuhause, obwohl ich

ambulant entbunden habe.

Du brauchst dann ein Attest vom Gyn (das schreibt dir wirklich jeder aus)

daß du nach der Entbindung deinen Haushalt nicht führen kannst, und dann

wird der Verdienstausfall deines Mannes von der Krankenkasse bezahlt.

Liebe Grüße

Alex

Geschrieben

Danke,das war der entscheindende Tip, wir sind auch bei der TKK, habe mit denen telefoniert und die schicken mir alles zu! Wie lange war dein Mann zu Hause? Entscheidet das der Arzt, oder richtet sich das nach dem Verdienst? Naja, werde ich wahrscheinlich alles im Prospekt das mir die TKK mit den Anträgen schickt nachlesen können, aber es interessiert mich halt jetzt schon so brennend :D

Geschrieben

Hi,

also von Pflegeurlaub habe ich noch nichts gehört.

Mein Mann kann sich ja nicht einfach 2 Wochen Urlaub nehmen, wenn er nur noch 5 Tage in diesem Jahr hat... da muss man schon gucken, das es mit dem AG und so abgeklärt ist, er muss auf jeden Fall trotz Urlaub sein Gehalt bekommen, und das geht ja nur, wenn das die Krankenkasse bezahlt...

Gast Giuliana2111
Geschrieben

verzeih ich habe jetzt nicht alle antworten gelesen

also mein mann ist immer 4 wochen daheim geblieben...

er hatte unbezahlten urlaub. die krankenkasse hat fast 100% den lohn übernommen...

der arbeitsgeber kann eigentlich nichts dagegen sagen, da er ihn ja nicht bezahlt in der zeit....

leider werden viele unter druck gesetzt von wegen kündigung... man muss ja nicht die vollen vier wochen nehmen...

er könnte sich auch mit jemanden abwechseln... oma oder so... aber lasst es über die kasse laufen ... die zahlen den verdienstausfall bzw stellen dir eine haushaltshilfe

lg jasmin

Geschrieben

hallo,

genau das ist unsere Angst, von wegen Kündigung, weil mein Mann erst seit Mai dort arbeitet und noch in der Probezeit ist und der AG eine kündigungsfrist von einer Woche ohne Begründung hat. Wenn mein Mann in der nächsten Zeit arbeitslos werden würde, wäre es für uns eine Katastrophe!!

Wir werden einfach auf die Unterlagen warten, mal schauen was so in der Broschüre steht, dann mit dem Arzt und dann mit dem AG sprechen. Man findet bestimmt eine Lösung...

Gast Giuliana2111
Geschrieben

ich würde auch mal mit dem chef sprechen, da ist man immer auf der sicheren seite.... und man muss ja nicht die volle zeit nehmen...vielleicht kann er ja 1 vielleicht auch 2 wochen daheim bleiben..das ist schon mal eine große hilfe

wünsch euch glück

lg jasmin

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