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Infos zum Thema Trennung

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Geschrieben

Ich möcht jetzt nicht zu weit ausholen, sondern nur wissen, was mir zusteht. Das Wichtigste im Voraus wäre mir, zu wissen, welche Größe einer Wohnung mir im Falle einer Trennung zusteht. Zwei Zimmer? Drei Zimmer? Wieviel Quadratmeter? Und wer übernimmt dann die Kosten, da ich ja "nur" auf 24 Stunden arbeite momentan?

Geschrieben

Heike, wende dich an Jana, die arbeitet bei der Arbeitsagentur und hat eventuell auch in der Richtung ein wenig Überblick, zumindest grob und kann dir sicher Anhaltspunkte geben.

Meine Mutter zog aus, als ich 17 war (ich bin beim Papa geblieben), aber damals (1997, Berlin) war es so, dass ihr zumindest ein Wohnberechtigungsschein zustand und für 2 Personen (wäre ich mitgezogen) 55m² und da war's egal, ob 1 Zimmer oder 10. Die Einkommensgrenzen für den WBS kannst du über Google finden, einfach dein Einzugsgebiet dazuschreiben.

Ich wünsch dir alles Liebe! :)

Geschrieben
Ich möcht jetzt nicht zu weit ausholen, sondern nur wissen, was mir zusteht. Das Wichtigste im Voraus wäre mir, zu wissen, welche Größe einer Wohnung mir im Falle einer Trennung zusteht. Zwei Zimmer? Drei Zimmer? Wieviel Quadratmeter? Und wer übernimmt dann die Kosten, da ich ja "nur" auf 24 Stunden arbeite momentan?

Du musst Dich mit der ARGE in Verbindung setzen, die können Dir dort weiter helfen das geht nach Baujahr der Häuser, was die Miete kosten darf und auch die größe der Wohnung. Da Du ja 24 Stunden die Woche arbeitest, wird das dann mit angerechnet, und Du bekommst dann den Satz der Euch mit zwei Personen zusteht.

Geschrieben
Ich möcht jetzt nicht zu weit ausholen, sondern nur wissen, was mir zusteht. Das Wichtigste im Voraus wäre mir, zu wissen, welche Größe einer Wohnung mir im Falle einer Trennung zusteht. Zwei Zimmer? Drei Zimmer? Wieviel Quadratmeter? Und wer übernimmt dann die Kosten, da ich ja "nur" auf 24 Stunden arbeite momentan?

Hallo Heike...

alsoooooo ich sag dir erstmal gleich vom "Finanziellen" sieht es so aus, dass du Anspruch auf 351 Euro Grundsicherung für dich, 127 Euro Alleinerziehendenzuschlag, 211 Euro für deine Kleine an Grundsicherung hast zzgl. Kosten der Unterkunft, wie hoch die bei euch liegen kann dir aber nur die ARGE sagen, da es Mietspiegelabhängig ist.

Hier werden der dir zustehende Unterhalt und das Kindergeld angerechnet. Du solltest sofort mit "durchgezogener" Trennung deine Lohnsteuerklasse auf II ändern lassen, da somit ein wenig mehr "über" bleibt. Mit 24 Stunden, soweit ich weiß bist du auch im öffentl. Dienst, dem Kindergeld und dem zustehenden Unterhalt könntest du knapp über dem Satz liegen, dass du überhaupt noch Anspruch auf Hilfe hast... ABER du wohnst in Bayern, wende dich in dem Fall an die Donum Vitae, die leisten neben Schwangerschaftsberatung und finanziller Hilfe auch Unterstützung im Trennungsbereich, sollten die "nichts" machen können gibt es in Bayern noch eine weitere Stiftung "Mütter und Kinder in Not" wie die verfahren weiß ich leider aber nicht...

Wenn du sonst irgendwelche Fragen hast wend dich ruhig an mich

lieben Gruß

Jana

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