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Geschrieben

Hallo ihr Lieben

ich weiß garnicht ob das hier hin gehört wenn nicht bitte verschieben...

Ich habe mal eine Frage.

Ich habe wahrscheinlich einen neuen Job aber der ist gut 300km von meinem jetztigen wohnort entfernt....

Ich und der Vater von meinem Kind sind nicht mehr zusammen haben aber das gemeinsame sorgerecht...

Darf ich mit dem kleinen da wegziehen wenn ich einen neuen Job habe?

Habe natürlich auch versucht mich hier bei uns zu bewerben doch leider ohne erfolg.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Liebe Grüße

Geschrieben

Ich meine, wenn ihr beide das Sorgerecht habt, habt ihr auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich würde sagen, der Vater muss zustimmen und wenn er sein o.k. gibt, kannst du wegziehen. Allerdings würde ich mir das nochmal überlegen, deinem Kind und dem Vater zuliebe. 300 km sind doch arg weit. Die kann man ja nicht einmal am Wochenende mal einfach so abreißen, also würde der Kleine seinen Vater wohl nur noch sehr selten sehen. Ich persönlich fänd das nicht schön fürs Kind... (und für den Vater auch nicht, aber das Kind wär mir dann doch wichtiger :o) Job ist verständlicherweise auch sehr wichtig, aber bevor ich diesen Schritt machen, würde ich sichergehen, dass es wirklich nirgends etwas für mich in der Nähe zum arbeiten gibt.

Geschrieben

ich bin der meinung mit dem neuen unterhaltsrecht ist der vorang anders gewährt. du bist in der pflicht einen job anzunehmen der deine existenz sichert und damit auch die deines kindes, innerhalb deutschlands dürfte das keine rolle spielen, würd ich meinen.

vll hast ja über drei ecken einen befreundeten familienanwalt der dir das rechtsverbindlich sagen kann :)

Geschrieben

Also mein bester Freund und seine Ex Frau haben auch gemeinsames Sorgerecht. Und sie durfte auch einfach weg ziehen. Da wurde der Vater des Kindes nicht gefragt. Die ist einfach mal zurück dorthin wo sie her kommt sind jetzt zwar keine 300km sondern nur 100km aber für den Vater auch ne blöde strecke zu fahren.

Er bekommt den kleinen einmal die Woche abweckseln entweder Samstag oder Sonntag muss ihn immer selber holen und auch wieder hinbringen.

Geschrieben

also ich weiß das vor 1 1/2 Jahren mal ein kleiner Artikel diesbezüglich in der Zeitung war und da hatte das Gericht in Koblenz entschieden das eine Mutter sogar mit ihrem KInd irgendwo in Europa hinziehen durfte, auch da hatte der Vater versucht zu klagen. Klar ist es eine sch.... situation. Aber meine Eltern wohnen auch 300 km von hier entfernt und wir sind auch ne Zeitlang alle 2 Wochen zu denen gefahren. Vielleicht kann Dir ja auch schon das Jugendamt weiter helfen.

Alles alles gute

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