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ab wann Erziehungsjahr?

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Geschrieben

hallo ihr lieben,

vielleicht kann mir ja einer von euch weiter helfen.

muss ich mein erziehungsjahr ab entbindungstermin nehmen oder erst nach den 8woche nach der entbindung?versteht ihr was ich meine?wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte. danke

lg

die colle

Gast Schneekristall
Geschrieben

Elternzeit beginnt im Grunde mit Tag der Geburt, aber die 8 Wochen Mutterschutz die Du ja definitiv daheim bleiben musst werden dann mit der Elternzeit verrechnet. Das Elterngeld wird dann erst nach den 8 Wochen bezahlt ( in den ersten 8 Wochen bekommst Du ja noch Mutterschutzgeld vom AG), aber dann auch nur noch für die restlichen 10 Monate. Das Mutterschutzgeld wird sozusagen auf die 12 Monate Elterngeld angerechnet.

Geschrieben
Elternzeit beginnt im Grunde mit Tag der Geburt, aber die 8 Wochen Mutterschutz die Du ja definitiv daheim bleiben musst werden dann mit der Elternzeit verrechnet. Das Elterngeld wird dann erst nach den 8 Wochen bezahlt ( in den ersten 8 Wochen bekommst Du ja noch Mutterschutzgeld vom AG), aber dann auch nur noch für die restlichen 10 Monate. Das Mutterschutzgeld wird sozusagen auf die 12 Monate Elterngeld angerechnet.

Jetzt muss ich mich kurz mal einklinken mit einer Frage: Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06. aus. ET hab ich am 02.07. Was ist denn dann mit den 8 Wochen nach der Entbindung? Ich meine, ich habe ja dann keinen AG, der mir Mutterschaftsgeld bezahlt?

Gast Schneekristall
Geschrieben

@Dosenthunfisch: Du hast ja Anspruch auf 12 Monate Elterngeld und ich denke mal dass Du dann eben ab der Geburt Elterngeld vom Staat bekommen wirst. Es ist einfach nur so wenn man einen unbefristeten Vertrag hat dass man nicht 8 Wochen Mutterschutzgeld bekommt und dann nochmal 12 Monate Elterngeld. Das wird halt irgendwie dann verrechnet. Für nähere Infos zu Elternzeit und Elterngeld kannst Du Dir übrigens eine Broschüre schicken lassen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gib einfach mal bei Google Broschüre Elterngeld ein, dann kommt schon die richtige Seite. In der Broschüre steht alles drin was Du wissen musst :) Du kannst Dir die Broschüre entweder downloaden als PDF oder eben kostenlos per Post schicken lassen.

Geschrieben

@Dosenthunfisch: ich würde mich nochmal wegen des Mutterschaftsgeldes erkundigen. Ich meine, Du bekommst es auch, obwohl Dein Vertrag abläuft. Da Du schwanger bist, verlängert sich der Vertrag mE so lange. Ich mein, dass ich das irgendwo gelesen hab, bin mir aber nicht sicher. Kannst ja einfach mal eine Mail an Deine Krankenkasse oder ans Familienministerium machen.

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