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Festlegung der Elternzeit?

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Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem ich noch nicht wirklich weiß wie es nach der Geburt weiter gehen soll beschäftigt mich eine Frage ganz ungemein.

Muss ich mich jetzt schon zu 100 % festlegen wie lange ich Elternzeit nehmen will oder kann ich mich auch entscheiden zwischendurch wieder zu arbeiten z.B. Teilzeit?

Geschrieben

Also ich habe 3 Jahre eingereicht und habe in dem Schrieb an den AG reingeschrieben,dass ich,wenn es möglich ist,auch früher wiederkommen würde.

Kommt dann natürlich drauf an,wie es in eurer Firma läuft und ob vielleicht extra für dich jemand eingestellt wird.

Geschrieben

Eigentlich wollte ich ja ziemlich bald wieder in Teilzeit arbeiten, aber das hängt jetzt natürlich alles mit der Krankheit meines Freundes zusammen ob sich das dann überhaupt vereinbaren lassen würde. Deswegen bin ich mir so unsicher was ich machen soll.

Na dann hoffe ich mal das mein AG so kulant ist und mir vielleicht die chance einräumt das ich meinen Krümel vielleicht mitnehmen kann oder so.

Geschrieben

wenn Du Elternzeit beantragen willst musst Du schon die genaue Dauer angeben und kannst nicht schreiben ich nehme vielleicht 1-2 Jahre.

Du kannst ja während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Das würde ich ruhig vorher mit dem Arbeitgeber klären aber da gibt dir keiner eine Garantie. Du solltest Dich da auch nicht schriflich festlegen oder Dich unter Druck setzen lassen

Du kannst die Elternzeit verlängern und auch verkürzen, verkürzen ist meist eher ein problem als verlängern.

Geschrieben

So Gespräch hinter mich gebracht aber irgendwie ist es ganz komisch gelaufen. Muss nichts schriftlich beantragen (wie ich es gehört hatte) finde es aber schon sehr komisch, das, wenn man es nicht explizit anmerkt, das man Elternzeit nehmen möchte, das der Betrieb dann davon ausgeht das man 8 Wochen nach der Geburt wieder am Arbeitsplatz steht.

Musste auch nicht angeben wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Sie meinten, das wenn ich arbeiten will dann soll ich mich einfach melden und wenn dann ein plätzchen frei sein sollte dann ok. Es garantiert mir aber keiner das es dann in meinem Bereich sein wird (den ich seit 11 Jahren in dem betrieb betreue). Komme mir schon ein bisschen verulkt vor.

Ist es so, das der Betrieb einem die bisherige STelle freihalten muss oder irgendeine Stelle im Betrieb?

Geschrieben

Also ich kann dir das nur aus dem öffentl. Dienst sagen...

da hast du, wenn du "nur" ein Jahr Elternzeit beantragst muss dir deine eigentliche Stelle freigehalten werden für das Jahr, nimmst du länger wird die Stelle wieder besetzt und man muss dir nur eine Stelle insgesamt nach Deiner Elternzeit anbieten können.

Was ich dir allerdings aus meiner Erfahrung von der Arbeitszeit her sagen kann ist, dass dir Teilzeitbeschäftigung nur "gewährt" werden muss, wenn es den betrieblichen Belangen nicht entgegen spricht.

Geschrieben
So Gespräch hinter mich gebracht aber irgendwie ist es ganz komisch gelaufen. Muss nichts schriftlich beantragen (wie ich es gehört hatte) finde es aber schon sehr komisch, das, wenn man es nicht explizit anmerkt, das man Elternzeit nehmen möchte, das der Betrieb dann davon ausgeht das man 8 Wochen nach der Geburt wieder am Arbeitsplatz steht.

Musste auch nicht angeben wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Sie meinten, das wenn ich arbeiten will dann soll ich mich einfach melden und wenn dann ein plätzchen frei sein sollte dann ok. Es garantiert mir aber keiner das es dann in meinem Bereich sein wird (den ich seit 11 Jahren in dem betrieb betreue). Komme mir schon ein bisschen verulkt vor.

Ist es so, das der Betrieb einem die bisherige STelle freihalten muss oder irgendeine Stelle im Betrieb?

tut mir leid, ich bin mal so ehrlich

lass dich auf keinen fall darauf ein. Du hast darüber ja nichts schriftlich und fehlst dann einfach im Betrieb.

hast du das Elterngeldgesetz nicht? Der arbeitgeber ist verpflichtet es dir auszugeben, ebenso wie das Mutterschutz, sonst stehen die ja auch im Netz.

Der Betrieb muss dir eine gleichwertige stelle freihalten, sprich wenn du eine 40stunden stelle hattest, muss er dir so eine hinterher anbieten, aber irgendwo im Betrieb. deine nicht explizit.

Geschrieben
So Gespräch hinter mich gebracht aber irgendwie ist es ganz komisch gelaufen. Muss nichts schriftlich beantragen (wie ich es gehört hatte) finde es aber schon sehr komisch, das, wenn man es nicht explizit anmerkt, das man Elternzeit nehmen möchte, das der Betrieb dann davon ausgeht das man 8 Wochen nach der Geburt wieder am Arbeitsplatz steht.

Musste auch nicht angeben wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Sie meinten, das wenn ich arbeiten will dann soll ich mich einfach melden und wenn dann ein plätzchen frei sein sollte dann ok. Es garantiert mir aber keiner das es dann in meinem Bereich sein wird (den ich seit 11 Jahren in dem betrieb betreue). Komme mir schon ein bisschen verulkt vor.

Ist es so, das der Betrieb einem die bisherige STelle freihalten muss oder irgendeine Stelle im Betrieb?

hä?! was arbeitet da für ne pappnase im personal?

erstmal gilt immer schriftliche form - punkt! egal was man dir gesagt hat, du setz dich jetzt hin und beantragst bzw. informierst deinen ag wieviel elternzeit du nehmen möchtest (das benötigt er ja auch selber, er muss ja sein personal planen) und wie meine vorschreiberin schon schrieb, exakt deine stelle nicht. allerdings ist die wahrscheinlichkeit auch hoch, dass er betriebsbedingt, was derzeit bei der schlechten konjunkturlage sehr einfach begründbar für den ag ist, deine arbeitsstelle rauskürzt bzw. deine 40h. also zur sicherheit würd ich mich während dem mutter werden/ sein schon einmal nach einer anderen arbeitsstelle zur sicherheit umschauen. :)

Geschrieben

Was dein Arbeitgeber macht, scheint mir ehrlichgesagt ein wenig unprofessionell. Auch ich rate dir auf jeden Fall, deinen Arbeitgeber über die Elternzeit schriftlich zu informieren! Am besten lässt du dir z.B. auf einer Kopie des Schreibens bestätigen, dass die den Brief bekommen haben.

Dabei ist zu beachten, dass du dich damit für die ersten beiden Jahre verbindlich festlegst, d.h. wenn du jetzt schreibst, dass du nur ein Jahr Elternzeit nimmst, hast du damit auf das zweite Jahr verzichtet. Über das dritte Jahr kannst du später noch entscheiden, die Festlegung betrifft nur die ersten beiden Jahre.

Während der Elternzeit hast du einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit (ich weiß nicht genau, wie viele Wochenstunden, schau mal auf dem Homepage des Bundesministeriums für Familie etc., dort gibt es einen guten Ratgeber). Die Tätigkeit kann der Arbeitgeber dir nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern und du musst nur ein paar Wochen vorab informieren, dass du wieder arbeiten möchtest. Aus diesem Grund habe ich z.B. zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt und meinem Arbeitgeber unverbindlich schon mitgeteilt, dass ich nach 1,5 Jahren gerne wieder in Teilzeit tätig wäre. Ob ich das dritte Jahr noch nehme und dann auch noch Teilzeit arbeite, entscheide ich später.

Viel Erfolg!

Geschrieben
hä?! was arbeitet da für ne pappnase im personal?

erstmal gilt immer schriftliche form - punkt! egal was man dir gesagt hat, du setz dich jetzt hin und beantragst bzw. informierst deinen ag wieviel elternzeit du nehmen möchtest (das benötigt er ja auch selber, er muss ja sein personal planen) und wie meine vorschreiberin schon schrieb, exakt deine stelle nicht. allerdings ist die wahrscheinlichkeit auch hoch, dass er betriebsbedingt, was derzeit bei der schlechten konjunkturlage sehr einfach begründbar für den ag ist, deine arbeitsstelle rauskürzt bzw. deine 40h. also zur sicherheit würd ich mich während dem mutter werden/ sein schon einmal nach einer anderen arbeitsstelle zur sicherheit umschauen. :)

pappnase ist gut gesagt :D die Aussagen kamen direkt von der Geschäftsführung. OK, einfach so wegkürzen können die mich nicht da ich im Jahr 2008 mein 10jähriges Jubiläum hatte und das würde teuer werden für die.

Geschrieben
tut mir leid, ich bin mal so ehrlich

lass dich auf keinen fall darauf ein. Du hast darüber ja nichts schriftlich und fehlst dann einfach im Betrieb.

hast du das Elterngeldgesetz nicht? Der arbeitgeber ist verpflichtet es dir auszugeben, ebenso wie das Mutterschutz, sonst stehen die ja auch im Netz.

Der Betrieb muss dir eine gleichwertige stelle freihalten, sprich wenn du eine 40stunden stelle hattest, muss er dir so eine hinterher anbieten, aber irgendwo im Betrieb. deine nicht explizit.

Das einzige was ich bisher erhalten habe ist eine mündliche Sicherheitsunterweisung gewesen. Habe bis dato noch nicht mal eine passende Sitzgelegenheit gestellt bekommen. Da ich im Verkauf ja auch nicht die ganze Zeit weg rennen kann wenn ich mich setzen will oder auch alleine da stehe, warte ich immer noch auf meinen Stuhl. (den der betrieb erst vor 6! wochen bestellt hat)

Wegen Elterngeldgesetz und co brauch ich nicht mal fragen. Die können mir ohne in der Zentrale nachzufragen nicht mal sagen wieviel urlaubsanspruch ich dieses Jahr habe usw. Ergo.... ich muss mich über alles selbst informieren weil die keine Peilung haben davon.

Geschrieben
Das einzige was ich bisher erhalten habe ist eine mündliche Sicherheitsunterweisung gewesen. Habe bis dato noch nicht mal eine passende Sitzgelegenheit gestellt bekommen. Da ich im Verkauf ja auch nicht die ganze Zeit weg rennen kann wenn ich mich setzen will oder auch alleine da stehe, warte ich immer noch auf meinen Stuhl. (den der betrieb erst vor 6! wochen bestellt hat)

Wegen Elterngeldgesetz und co brauch ich nicht mal fragen. Die können mir ohne in der Zentrale nachzufragen nicht mal sagen wieviel urlaubsanspruch ich dieses Jahr habe usw. Ergo.... ich muss mich über alles selbst informieren weil die keine Peilung haben davon.

habt ihr einen betriebsrat? bist du in der gewerkschaft?

wie auch immer, alles schriftlich machen, besorg Dir halt die Gesetze selber dann. Wenn du da einfach so fehlst könnten sie dir später wohlmöglich unentschuldigtes fehlen unterstellen.

Geschrieben

Leider weder Betriebsrat noch Gewerkschaft.... aber ich werde mich jetzt dann nochmal schlau machen bei den zuständigen Behörden, nicht das die mir dann doch noch eins auswischen will der so.

Ich danke euch auf jeden Fall schon mal ganz herzlich für eure Ratschläge :)

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