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Trennung!Was für rechte hat der Vater!

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben.

Mein Ex-Lebensgefährte hat sich vor ein paar Tagen von mir getrennt.

Ich möchte jetzt gerne zu meiner Mutter zurückziehen (100km vom Vater entfernt) Und ich habe ihm gesagt das er seinen Sohn natürlich jederzeit sehen kann und er hat mir gesagt das ich verpflichtet wäre ihm den kleinen zu bringen und ihn auch jedemal wieder zu holen...:eek:er meinte das wäre eine Rechtliche Grundlange und ich müsse dies tun???!!!

Weiß jemand von euch ob das wirklich stimmt???

Bin ich dazu verpflichtet???

Und was für rechte hat er noch???

Hat da jemand von euch auch eine ähnliche situation???

Also klar er hat besuchsrecht da er auch das sorgerecht...

Aber gibt es da noch irgentwas anderes?

Naja ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke und Liebe Grüße

Geschrieben
Also klar er hat besuchsrecht da er auch das sorgerecht...

er hat genau so die rechte, wie wenn ihr verheiratet gewesen wärt, immerhin hat er dafür ja die vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame sorgerecht unterschrieben...

sorgerecht bedeutet glaube auch zeitgleich aufenthaltsbestimmungsrecht....das solltest du klären lassen, sonst kann er das kind auch länger bei sich haben....

besuchsrecht bedeutet besuchen und net gebracht werden.. ;)

um da aber ganz sicher zu gehen, solltest du dich mal beim JA schlau machen...

Geschrieben

Hallöchen, ich möchte mal meinen Senf dazugeben. Leider kann ich dir die Situation nur aus der Sicht des Vaters schildern. Mein Partner hat 2 Kinder aus erster Ehe und die sind auch beide alle 14 Tage bei uns. Jedenfalls gibt es einerseits ein Sorgerecht und ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Letzteres liegt bei der Person, wo sich das Kind befindet. So, dann ist es so, dass der Kindesvater gesetzlich die Möglichkeit hat, das Kind alle 14 Tage zu sehen, bzw. für ein Wochenende zu bekommen. Kommt natürlich auf die Verhältnisse an, ob du ihm es zutraust, das Kind alleine zu beaufsichtigen, oder wieviel Pflege das Kind benötigt wegen Krankheit oder Alter etc., das sind dann alles individuelle Absprachen. Das Besuchsrecht gilt zudem auch für die Großeltern, da sind das dann aber alle 4 Wochen oder so. Zumindest ist es so, dass sich der Kindesvater darum kümmern muss, wie er sein Kind zu sich bekommt. Du musst ihm das Kind nicht bringen. Wenn er seinen Sohn haben will, muss er sich ihn holen. Es kann allerding bei allzu großen Entfernungen festgelegt werden, dass der Weg z.Bsp. halbiert wird, oder du ihn hinbringst und er ihn zurückbringt. Das muss dann aber vom Rechtsanwalt festgelegt werden. Generell ist das so bei uns: Wenn er di Kinder haben will, muss er sie sich selber holen!

Ich hoffe, ich hab dir etwas geholfen!

Geschrieben

Dadurch das er das Sorgerecht hat, wirst du bei manchen sachen Probleme bekommen. Zb ein Sparbuch zu eröffnen (das geht nur wenn der Vater der Sorgerecht hat mit unterschreibt) Und da gibt es bestimmt noch andere sachen, wie Schule usw.

Aber ihm das Kind bringen brauchst du nicht. Der Käse kommt ja auch nicht zu der Maus.

Geschrieben

Da ich vor ein paar wochen selber bei der JA war schreibe ich dir eben auf was die JA mir mitgeteilt hat.

Da ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt müßt ihr gemeinsam entscheiden , wie ihr das regelt wann das Kind zum Papa geht. Du mußt aber das Kind nicht dort hinbringen der Papa kann das Kind abholen.

Am besten wäre es, wenn das Kind einen geregelten Ablauf hat.

Da das Kind bei dir lebt liegen die ganzen Rechte bei dir und du darfst in der Hinsicht entscheiden was du machst. Ausnahmen sind gemeinsame Entscheidungen in welcher KITA kommt das Kind oder welche Schule soll es später besuchen oder wenn du auf einmal ins Ausland ziehen solltest ...da hat er das Recht mitzuentscheiden. Die Pflichten liegen ja automatisch bei dir und der Papa hat die Pflichten wahrzunehmen aber noch lange nicht alle Rechte.

Auch wenn ihr beide das Sorgerecht habt...das hört sich jetzt zwar etwas gemein an aber du sitzt trotz allem am längeren Hebel.

Ihr solltet immer versuchen für das wohl eures Kindes zu entscheiden. Ein Beispiel: Zum beispiel dein Kind muß für 3 Wochen eine Therapie machen. Du sagst das mache ich natürlich damit es meinem Kind vieleicht dadurch besser geht und der vater entscheidet sich auf einmal dagegen weil er diese Idee absurd findet. Er würde in diesem Fall gegen das Wohl des Kindes entscheiden genauso wäre es andersrum aber auch wenn du es sagen würdest. Und wenn man sich gegen das Wohl entscheidet könnte man zu anderen Maßnahmen greifen. Das war jetzt nur ein Beispiel.

Wichtig ist wirklich einfach nur das ihr euch zusammensetzt und vereinbart wie ihr das mit dem Umgangsrecht handhabt und das ihr auch beobachtet wie sich das Kind verhält und zwischendurch Austausch hält.

Geschrieben

Wegen dem Sorgerecht ist es nicht immer so, dass sie seine Unterschrift benötigt. Oftmals steht schon auf vielen Formularen: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten! Ich denke der Vater Staat ist schon dahintergekommen, das es in Dt. viele Alleinerziehende gibt und die nicht dauernd wegen irgendwelchen Unterschriften dem Ex hinterlaufen können. Bei uns ist das so geregelt, dass er dennoch bestimmte Sachen mit unterschreiben möchte, wie Zeugnisse oder so, bringt ihm auch irgendwie bisschen das Gefühl Vater sein zu können. (P.S.: Sie ist damals ausgezogen weil sie nen anderen hatte und hat die Kinder mitgenoommen!) Dinge die natürlich gemeinsam für das Kind beantragt wurden, wie z.b. ein Konto oder so müssen allerding auch gemeinsam gekündigt werden. Legst du jetzt aber allein ein Konto an, dann hat der Vater darauf keine Befugnis mehr und braucht auch nichts unterschreiben. Bei uns wurde sogar seine Tochter eingeschult und er hat dafür nichts unterschrieben. Das wurde von der Mutter so entschieden und damit basta! Er konnte da nicht mit entscheiden! Ob das natürlich so rechtens ist, wissen wir auch nicht genau, aber wer hat schon das Geld für einen langen Rechtsstreit und im Endeffekt tut man ja dem Kind damit keinen Gefallen. Ganz im Gegenteil!

Geschrieben

Als ich in meine Bank gegangen bin und wollte für Sumer ein Sparbuch eröffnen, wurde ich erst gefragt ob wir gemeinsames Sorgerecht haben. Und daraufhin wurde mir gesagt der Vater muss unterschreiben/dabei sein. Und das war vor einem Jahr

Geschrieben

Vielleicht handhaben die Bankangestellten das überall anders. Oder jemand anders übernimmt seine Unterschrift - aber an sowas wollen wir natürlich nicht denken! Aber zuzutrauen ist der alles!

Geschrieben

Toll was hab ich hier den für komische Bankangestellte. Naja jetzt ist es eh hinfällig, sind ja nun Verheiratet

Geschrieben
Toll was hab ich hier den für komische Bankangestellte. Naja jetzt ist es eh hinfällig, sind ja nun Verheiratet

Wir sind mittlerweile auch verheiratet :)

aber ist schon ein Ding wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Ich denke mal sie hätte mich fragen müssen

Geschrieben

... mir sagte man in der Bank auch kürzlich, dass bei der Eröffnung eines Sparbuchs beide Erziehungberechtigten unterschreiben müssen. Und wir sind verheiratet.

Könnte mir nur folgenden Unterschied vorstellen: Wenn ich ein Sparbuch eröffne (also ich als Inhaberin=Vertragspartnerin der Bank), muss natürlich nur ich unterschreiben, auch wenn ich darauf Geld für's Kind anlege, sprich: das Kind als Begünstigter eingetragen ist. Wenn allerdings das Kind Inhaber sein soll (also Vertragspartner der Bank), müssen meines Wissens beide Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Vielleicht trägt's zur Klärung bei... ;)

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