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Bafoeg oder ALG?

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Katinka

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Hi ihr :)

Ich bin mal wieder am Hin- und Herüberlegen, wie und was ich machen soll.

Situation ist die: Ich bin gerade auf dem zweiten Bildungsweg zum Abitur. Habe davor ganz regulär gearbeitet. Nun kann ich die elfte Klasse zwar noch beenden, aber die zwölfte bringt mir eigentlich gar nichts mehr, weil ich nicht mal bis zum ersten Halbjahr mitmachen kann. Sprich, wenn ich weitermache, dann muss ich die zwölfte eh von vorn machen.

Somit ist die Überlegung, ob es überhaupt Sinn macht hin zu gehen.

Geh ich natürlich nicht mehr, entfällt das Bafög.

Nun ist meine Frage dahingehend, wie das ist, wenn ich mit der Schule aufhöre.

Einstellen wird mich niemand mehr, wegen der Schwangerschaft und einem Betrieb ein Ei ins Nest zu legen ist nicht meine Art :)

Kann ich dann ALG beantragen? Muss ich die Schwangerschaft da angeben?

Habe ich dann immer noch eine Sperre von drei Monaten, weil ich ja damals selbst gekündigt habe?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Danke schon mal

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also.... Sperre von 3 Monaten direkt "nein", indirekt ja da Verkürzung der Bezugsdauer unter Umständen... eine generelle Auskunft ob Sperrzeit ja oder nein kann ich hier nicht treffen, da mir die kompletten Unterlagen ja nicht vorliegen...

bei deinem Schulbesuch sehe ich allerdings als weniger schwierig an, diesen fortzuführen bis zum Beginn der Mutterschutzfrist... wenn du mit der Schule redest, könnte es sogar sein, dass Sie dir die 12/1 bei entsprechenden Notebn und wenigen Fehlzeiten komplett anrechnen...

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Haha, auf Dich hatte ich gehofft Jana :D

Ja, das mit der Anrechnung von 12/1 hatte ich auch gehofft. Aber es ist unrealistisch.

Nächstes Jahr ist das Halbjahr erst Ende Februar rum (leider) und ich hab Ende Januar (29.1) ET. Offiziellen Mutterschutz hätte ich ab 18. Dez.

Das wären dann 10 Wochen vorher. Das geht nicht. Da sind noch nicht mal 4 Monate rum.

Angenommen mir geht es so gut, dass ich tatsächlich im Januar noch ein paar Wochen kommen kann (darf ich doch, oder?), bin ich trotzdem locker sechs Wochen zu früh dran.

Ich hatte auf diese Möglichkeit gehofft, aber ich glaub nicht, dass das klappen kann.

Dazu kommt, dass mein Bafög für's neue Jahr noch gar nicht durch ist und es da wohl auch ne Kürzung für uns gibt.

Das ist echt ne blöde Situation! Am liebsten würde ich halt einfach arbeiten gehen und noch ein bissl was verdienen bis dahin, wenn das Timing schon so schlecht ist :(

Naja.

Was heißt den "Verkürzung der Bezugsdauer"?

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zum Bezugsdauer verkürzen:

d.h. dir werden die 12 Wochen Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen. Wenn du direkt an die Eigenkündigung Alg beantragen würdest, würdest du für maximal 12 Wochen kein Geld erhalten, da die Kündigung aber schon eine Zeit zurück liegt würden somit nur die 12 Wochen von der Leistungsdauer abgezogen.

Zum anderen, der MuSchu vor der Geburt ist ja freiwillig, wenn du sagst ich fühle mich so gut, dass ich ohne weiteres in die Schule gehen kann, kannst du das natürlich tun... nur die 8 bzw. 12 nach der Geburt musst du daheim bleiben.

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