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Ärger über Standesbeamtin

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Geschrieben

Hallo !

Also ich bin ja so sauer ! War gerade beim Standesamt um meine Geburtsurkunde beglaubigen zu lassen . Bei der Gelegenheit habe ich gleich gefragt ob es schon vor der Geburt möglich ist die Vaterschaft anerkennen zu lassen und das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und das das Kind den Namen des Vaters tragen soll .

Sie meinte nur so ganz pampig , warum wollen sie das denn machen . Hallo ??? Es ist auch sein Kind . Sie meinte so , sie rät vom gemeinsamen Sorgerecht ab , aber hat das auch nicht wirklich begründet . Auch dass das Kind seinen Namen tragen soll . Dazu meinte sie , ja sie müssen dann nachweisen dass es ihr Kind ist . Ich meine damit hat sie ja vielleicht Recht , aber ist doch bitte klar , dass es mein Kind ist .Außerdem haben wir den Vornamen ja nach dem Nachnamen ausgesucht .

Dann meinte sie nur so , ja seh schon bei ihnen kann man nichts mehr machen , na denn müssen se mal mit ihrem Partner vorbei kommen , kostet aber 17 €.

Und das wars , total gelangweilt hat sie die ganze Zeit gesprochen .

Boh das regt mich so auf , ist euch sowas auch schon passiert . Hätte eigentlich gedacht dass sie Schwangere da freundlicher empfangen .

LG schneckchen

Geschrieben

Also bei uns in Düsseldorf gab es da überhaupt keine Probleme. Wir wollen zwar vor der Geburt im Juni noch Heiraten, aber trotzdem wollten wir dass das jetzt auch schon auf Dokumenten steht. Wir haben das beim Jugendamt machen lassen, weil die beim Standesamt hier nicht das gemeinsame Sorgerecht erklären können. Die 17€ werden hier erst fällig wenn das Kind auf der Welt ist und die Geburt eingetragen wird. Die Rechnung bekommt man dan mit den Dokumenten zugeschickt.

Kannst ja auch mal dein Glück beim Jugenamt versuchen :)

Geschrieben

Ich würd mich bei deren Vorgesetzen beschweren. Das geht ja wohl gar nicht! Die muss mal einen Dämpfer bekommen, scheint mir. Bist Du für die da oder die für Dich!? Ich denke es sei ein Wettbewerb ausgebrochen um die Kundenfreundlichste Behörde! Lass das nnicht auf Dir sitzen, die lebt von unseren Steuergeldern, ja! Viele Grüße, nordschmusel

Geschrieben

hi schnecke,

wir machen das auch mit dem sorgerecht:

also es funktioniert so, du gehst mit freund, mutterpass, geburtsurkunden von euch beiden, persos zum jugendamt. dort muss dein freund zunächst die vaterschaft anerkennen und dann könnt ihr die gemeinsame sorge gem §1623 bgb , glaub ich, erklären. in berlin kostet es nix.

du kannst die gemeinsame sorge auch beim notar machen lassen, kostet aber und die vaterschaftsanerkennung muss glaub ich trotzdem beim jugendamt gemacht werden (das kann ich aber nicht 100% sagen)

welcher bezirk bei dir? du warst doch auch aus berlin? oder hab ichs jetzt verwechselt? seh ich auch so, sofort beschweren wird in der freien wirtschaft auch so gemacht, ich sehe keinen grund warum angestellte des öffentlichen dienstes dieses nicht angedeihen sollte

Geschrieben

Hallo !

Ja also ich weiß dass man die gemeinsame Sorge beim Jugendamt beantragen muss und da kann man auch gleich die Vaterschaft anerkennen lassen . Aber weil das Kind ja seinen Namen tragen soll müssen wir doch noch mal zum Standesamt und die Namensänderung kostet wohl 17 € .

Ich komme aus Brandenburg an der Havel , also nicht Berlin .

@ Bianca

Man kann die ganzen Sachen auch schon vor der Geburt machen .

Ich werd mich wohl wirklich beschweren , mein Freund und ich gehen ja morgen da nochmal hin . Mal sehen wenn die wieder so drauf ist dann sag ich aber was . Ich war gestern so perlex ( bin eigentlich nicht auf den Mund gefallen ) aber das hat mich echt sprachlos gemacht , ich hab mich wie ein kleines dummes Mädchen gefühlt .

LG schneckchen

Geschrieben

Hallo,

also das ist echt ein starkes Stück, da fühlst du dich wegen so einer doofen Pute auch noch dumm! Nee, ist echt hart! Erstens ist es eine Frechheit pur, daß sie dir vom gemeinsamen Sorgerecht und der Namensänderung abrät! Was glaubt die denn bitte wer sie ist?

Und daß du nun beweisen sollst, daß es dein Kind ist, das ist ja echt die Höhe! Ich mein du stehst dort, sichtlich mit Bäuchlein und sie will nen Beweiß, daß es deines ist? Wie soll es denn bitte nicht deines sein? Glaubt sie du hast dir das Kind geklaut und in den Bauch gestopft? Braucht die vielleicht nochmal ne Aufklärung wie Kinder eigentlich entstehen?

Viele Grüße

BlueBeast

Geschrieben

also juristisch geshen wärs aber quatsch, wenn man dafür extra nochmal einen antrag ausfüllen müsste. wenn doch der vater die vaterschaft anerkennt, die elterliche sorge geteilt, steht beiden zu 50% das kind zu (ich weiß klingt ein bisschen doof). fänd ich schwachsinnig vom gesetzgeber, wenn man dann extra nochmal was machen müsste.

ruf doch mal in nem krankenhaus an. dort gibt man ja anschließend denn namen bekannt, der eingtragen werden soll. die müssten das doch am besten wissen, oder?!

wir machen die elterliche sorge auch nach unseren klausuren im februar :)

Geschrieben

Naja das Problem ist ja das wir nicht verheiratet sind aber wir wollen ja den Zustand so herstellen als wenn wir verheiratet sind , heißt als Eheleute würde uns beiden das Sorgerecht zustehen , auch die Vaterschaft wäre dann klar und der Name wäre der Nachname den wir als Ehenamen genommen haben . Aber weil das ja bei uns alles nicht zutrifft muss man es einzeln beantragen .

Ist leider so .

Lg schneckchen

Geschrieben

Hallo zusammen,

wenn man nicht verheiratet ist und das Kind soll den Nachnamen des Vaters erhalten, muss man zwingend bevor das Kind auf die Welt kommt einen Antrag ausfüllen...also urkundlich beglaubigt sein. Wenn ihr das nicht habt bis zur Niederkunft des Kindes bekommt es automatisch den Nachnamen der Mutter.

Ist leider so, Krankenhaus kann da nix, einfach nur so ohne Dokumente abändern...muß die Papiere bei der Entbindung dabei haben.

Meine Freundin hat sich erst vor kurzem deswegen erkundigt und hat diesen Antrag dann stellen müssen...

Geschrieben

hi schnecke! schau mal in §1617 abs.1 bgb.

bei vorzeitiger abgabe der elterlichen sorge, kann das kind mit gemensamer zustimmung einen der nachnamen bekommen. der antrag ist nur nötig, wenn vorher keine elterliche sorge abgeben wurde.

hab ich mir ja auch schon so gedacht. lso nix mit vorher antrag, wenn ihr eh die lterliche sorge erklärt :)

Geschrieben

Also war gerade mit meinem Freund beim Standesamt . Diesmal war sie ganz Handzahm ... Also mit der Namenseintragung das kann man auch noch 1 Monat nach der Geburt machen ( stand da so auf dem Formular ) aber wahrscheinlich bekommst du dann vorher nicht die Geburtsurkunde ausgehädigt . Und auf dem Formular stand auch drauf dass ich wirklich in der Beweispflicht bin und immer die Geburtsurkunde mitschleppen darf . Naja was macht man nicht alles .

Aber ich hab echt keine Lust wenn mein Kind erst meinen Nachnamen trägt und dann wenn wir irgendwann heiraten dann seinen . Das verwirrt das arme Kind ja nur . Auch wenn es dann rückwirkend seinen Namen erhält .

Naja nun müssen wir noch zum Jugendamt und das gemeinsame Sorgerecht beantragen und dann sind wir mit dem wenigstens schon mal durch .

LG schneckchen

Geschrieben

hallo schnecke,

du schreibst daß dein kind den namen des vaters bekommen soll daß der name bei einer heirat nicht geändert werden muß. ist es den sicher daß ihr heiratet werdet (versteh mich bitte nicht falsch ich wünsche es dir von herzen)? dein mann könnte doch auch deinen namen annehmen. ich frag so blöd, weil bei meinem sohn in der klasse viele griechische kinder sind und da die mütter immer anders heissen als die kinder und das für alle anderen etwas verwirrend ist. (z.b. wenn es heißt frau xx macht das und das und man dann immer überlegen muß welches kind gehört dazu.) vielleicht denke ich auch nur zu kleinkarriert, aber meiner meinung nach sollte das kind wie die mutter heißen.

sei mir bitte über diese worte nicht böse.

ich wünsche dir und deinem baby alles gute

lg uschi

Geschrieben

Hallo !

Ich kann deine Bedenken verstehen , aber wir haben auf jeden Fall vor zu heiraten . Nur eben jetzt noch nicht . Wenn das Kind nicht unterwegs wäre , dann hätten wir uns auch noch keine Gedanken darüber gemacht zu heiraten und nur wegen dem Kind heiraten finden wir irgendwie nicht so toll . Wir wollen alles nach und nach machen und nicht alles auf einmal . Wir sind vor anderthalb jahren zusammen gezogen nun erwarten wir unser Kind und vielleicht heiraten wir in zwei drei Jahren . Will ja auch das mein Kind dann schon nen bissel was mitbekommt von der Hochzeit .

LG schneckchen

Geschrieben

mit der heirat ist es eh ratsam zu warten bis man im arbeitsleben steht, denn durch die heirat kann der eigene kindergeldanspruch verwirkt werden, sowie andere sozialleistung die mit einer ausbildung zusammen hängen.

find ich gut, ist denn der nachname deines freundes cooler? wir haben uns einfach nach dem weniger häufigeren entschieden. und das ist meiner, klingt auch besser :)

ah jetzt hab ich verstanden was ihr gemacht habt, ihr habt erst das mit dem namen gemacht und dann erst die sorge erklären.

wenn ihr schon beim jugendamt seit: gleich mal berechtigungsschein für krippen/kitaplatz beantragen, unabhängig davon, ob man den dann auch nutzt! das sollte unbedingt in der schwangerschaft erledigt werden :)

Geschrieben

Hallo Bianca !

Also ich weiß nicht ob der Nachname meines Freundes cooler ist , jedenfalls sind wir danach nicht gegangen . Wir wissen ja dass wir irgendwann heiraten wollen und dann nehme ich seinen Namen an ( hat auch was damit zu tun dass er später mal die Praxis von seinem Dad übernehmen will ) und das Kind soll halt von Anfang an so heißen wie ich dann auch später .

Danke für den Tipp mit der Krippe , hab mich schon mal vorsorglich in der Krippe angemeldet .

Wenn alles klappt dann hab ich schon ab Weihnachten 2006 nen Platz , das wäre echt cool wenn ich dann wieder anfange zu studieren .

LG schneckchen

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Mal ne Frage, nur um die Diskussion wieder aufleben zu lassen (passt hier so gut dass ich keinen neuen Thread anfangen wollte): Wenn wir verheiratet sind und zwei verschiedene Namen haben (und uns auch bewusst bei der Eheschließung geweigert haben, einen Familiennamen festzulegen) - wann müssen wir wem sagen, welcher Nachname eingetragen werden soll? Wie läuft das überhaupt? Wer fragt uns wann wie das Kind heißt? Stimmt es, dass wir eine Woche Zeit hat, die Geburt beim Standesamt zu melden?

Hm, oder hätte ich doch einen neuen Thread anfangen sollen?

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