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Frage zu Elterngeld

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben!

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Also bei mir ist es so, daß ich noch bis zum 6.6.08 in der Erziehungszeit von meinem 1. Sohn bin. Davor war ich arbeiten. Inzwischen bin ich aber wieder schwanger und der ET ist der 13.06.08. Nun habe ich 2 Fragen.

1.Falls mein 2.Kind nicht früher kommt, was ist mit den Tagen zwischen dem 6.6. und der Geburt des 2. Kindes? Mutterschutz steht mir da sicher nicht zu, oder? Aber ich bin ja noch im Arbeitsverhältnis.

2.Wie wird das Elterngeld für mein 2. Kind festgesetzt? Bekomm ich die 67% meines Gehaltes von vor der Geburt meines 1. Kindes oder durch die Erziehungszeit nur den Sockelbetrag?

Wär schön, wenn mir da jemand etwas weiterhelfen könnte. Werd mich auf jeden Fall noch auf den Ämtern schlau machen, aber vielleicht kann mir schonmal jemand etwas dazu sagen.

Vielen Dank schonmal!

Geschrieben

also wenn dein kind später kommt bist du trotzdem schon im mutterschutz da dieser ja

6 wochen or der geburt beginnt und in der zeit bekommst du mutterschaftsgeld aber viel keine

ahnung und die 67 % erhälst du trotzdem und ich glaube du bekommst auch noch ein

geschwisterbonus bin mir aber ne genau sicher

Geschrieben

Danke für deine Antwort!

Hatte mal gelesen, daß einem nur der Mutterschutz zusteht, wenn man vorher gearbeitet hat. Muß mich mal beim Amt erkundigen, wie das in meinem Fall alles geregelt wird. DIe KK müßte das ja wissen...

Geschrieben

Hi,

das mit dem Mutterschutz weiß ich nicht... aber da du ja trotz momentaner Erziehungszeit in einem Arbeitsverhältnis stehst, müsstest du Mutterschutzzeit 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher haben... Bloß bekommst du da wohl kein Geld, höchstens die 13 Euro/Tag von der KK, erkundige dich mal. Vom Arbeitgeber erhälst du ja momentan keinen Lohn, also bekommst du von dem auch nichts für die Mutterschutzzeit.

Bezüglich des Elterngeldbetrages: Da der Betrag sich nach den Einkünften der letzten 12 Monate orientiert und du da wie ich es recht verstehe kein Einkommen hattest, wirst du den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen.

VLG

Sun

Geschrieben

Ich bin in der gleichen Situation wie du: Elterzeit läuft von bis zum 15.07., ET ist der 26.07. :D

Also der Mutterschutz greift auf jeden Fall. D.h. die 6 Wochen vor der Geburt brauchst du nicht mehr arbeiten gehen. Bei dir ist das ja dann ab Ende April, bei mir ab Mitte Juni.

Und zum Elterngeld: tja, da gehören wir zu denen, die Pech haben :( Du bekommst nur den Sockelbetrag, da nur die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes für das Elterngeld zählen. Allerdings hast du Glück: das dein kleiner dann noch keine 3 Jahre alt ist, bekommst du noch bis zu seinem 3. Geburtstag den Geschwisterbetrag, sage und schreibe 75 € mehr :rolleyes:, d. h. du bekommst 375 €. Allerdings auch nur für 10 Monate, die ersten beiden Monate werden mit dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse verrechnet (13 €/Tag für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt).

Ich find das schon echt bescheiden. Be3i Jakob haben wir nix bekommen, weil mein Schatz zu viel verdient hat. Das wir nicht verheiratet sind und er ja Steuerklasse 1 ist, war da völlig egal, da ging es nur ums Brutto und die haben dann ein fiktives Netto ausgerechnet (natürlich haben sie dabei die Klasse 3 herangezogen :rolleyes:). Und diesmal gibt's auch nur den Mindestbetrag, weil ich ja nicht gearbeitet hab sondern bei meinem Sohn zu hause geblieben bin. Das ganze Elterngeldgesetz ist totale verarsche :( Am Ende sparen die sich einen Haufen Kohle ein: die, die nach dem alten Gesetz in den Genuss der 300 für die 2 Jahre gekommen sind, waren ja nicht so viele, sind ja eigentlich die, die jetzt den Mindesbetrag bekommen. Und den halt nur noch 1 statt 2 Jahre... Und wenn ich höre 67% vom letzten Netto. Die berechnen da auch wieder ein bereinigtes Netto, und wenn man recht viel verdient, bekommt man dann gar nicht die ganzen 10 Moante (ja, auch hier werden 2 Monate abgezogen in denen man das Mutterschaftsgeld bekommt) sondern nur so lange, bis ein Höchtsbetrag, den man max. insgesamt bekommen kann, erreicht ist. Und das nennt sich dann Familienfreundlich :(

Geschrieben

HEy,

bekommt man dann gar nicht die ganzen 10 Moante (ja, auch hier werden 2 Monate abgezogen in denen man das Mutterschaftsgeld bekommt)

Aber in den ersten 2 Monaten, also den 8 Wochen MuSchu nach der Geburt bekommt man ja sein VOLLES Gehalt ;) somit kann man nicht sagen, dass man "nur" 10 Monate Geld kriegt, in den ersten 2 Monaten bekommt man ja sogar mehr als nur 67 %

Trotzdem stimmt es, dass das system lücken hat. Ich habe z.b. vor der Geburt 9 Monate gearbeitet. Da aber 12 Monate zu grunde gelegt wurden und ich in den 3 Monaten davor 0 Euro bekam und ich auch nur eine Teilzeitstelle und somit ein nicht so hohes Einkommen hatte, hat sich das mit grade mal 17 Euro mehr im Monat ausgezahlt :( Also 17 Euro mehr an Elterngeld, als wenn ich NICHT gearbeitet hätte. Naja, ich beschwere mich trotzdem nicht, in der Zeit wo ich arbeitete vor der Geburt konnte ich was sparen und ich finde die Elterngeldregelung für MICH trotzdem besser als das Erziehungsgeld. Da bekam ich nämlich (vorher vollverdiener) nur bis zum 6. Lebensmonat schlappe 300 Euro. Danach nix mehr, weil wir "zuviel" verdient hatten im Jahr davor. Was nützt einem das Jahr davor, wenn man im JETZT weniger geld hat :confused:

Trotzdem ist Deutschland mit seinen Sozialleistungen und Kinder-geldern (Erziehungsgeld, kindergeld u.ä. zuschläge!!) mit das beste Land! Woanders bekommt man erst gar nichts bzw. nicht so viel.

Dafür haben andere Länder bessere Betreuungsmöglichkeiten, damit Frau auch wieder mitverdienen kann!!!!

Timi

Geschrieben

Soooooo, nochmal danke für die Antworten!

Inzwischen habe ich ein wenig rum telefoniert. Meine Krankenkasse will sich heut nachmittag nochmal melden, weil da keiner richtig Bescheid wußte nd die zuständige Kollegin nicht da. :confused:

So und mit dem Elterngeld ist es tatsächlich so, wie es coyolxa schreibt. Da können wir uns wirklich die Hand reichen, denn wir bzw. unsere zweitgeborenen Kinder sind wohl wirklich die "Verlierer" beim Elterngeld.

Das Erziehungsgeld (ob man es nun bekommen hat oder nicht) wird als Einkommen gerechnet. Somit zählen die letzten 12 Monate als Einkommen und uns steht nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu (plus der Geschwisterbonus von 75 Euro bis das erste Kind 3 Jahre alt ist). Hätten wir statt Erziehungsgeld schon Elterngeld für das erste Kind bezogen, würden uns die 67% unseres Einkommens von vor der Geburt unseres ersten Kindes zustehen.

Natürlich kann man sich im Allgemeinen nicht wirklich beschweren TiMiLeo, nur mußt du da auch unsere Seite sehen. Wir sind da schon benachteiligt, weil ich gerne für mein 2. Kind auch 2 Jahre voll da sein würde, wie für meinen ersten Sohn. Nur können wir uns das durch diese Regelung nicht leisten. Würde ich die 67% meines Einkommens bekommen, wie es auch alle anderen bekommen, die ihr erstes Kind nach dem 1.1.07 bekommen haben, hätte ich das Elterngeld gesplittet und wär wieder 2 Jahre zu Hause geblieben.

Leider wird das auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, denn so muß mein zweites Kind schon mit 1 Jahr in den Kindergarten.

Naja, aber so ist es nunmal.

Geschrieben

Klar sehe ich das auch aus eurer Sicht - bei mir ist es ja nicht anders!!

Aber so ist das, bei Neueinführungen, es gibt halt immer einen bestimmten Zeitpunkt ab dem eine Regel greift und da gibt es immer Gewinner und Verlierer...

Und wie schon gesagt, Lücken im system gibt es ja definitiv.

Ich fänd es natürlich auch toller, wenn ich jetzt bei meinen Zwillingen an Elterngeld die 67 % von dem Einkommen bekäme, das ich mal als Vollzeitverdienerin verdient habe! Dann wären wir fast "reich" :lol:

Timi

Geschrieben

Livi, bei dir sollte es keine Probleme geben, da du für dein erstes Kind ja Elterngeld beziehen wirst und beim 2. Kind (auch wenn du zwischendurch nicht gearbeitet hast) auch wieder diesen Betrag bekommst. Ist eben nur für die dumm gelaufen, die von der Erziehungszeit in die Elternzeit übergehen.

TiMiLeo, für dich ist es natürlich auch bitter, daß du nur einen so geringen Betrag bekommst, obwohl du gearbeitet hast zwischendurch.

Das Elterngeld ist eben nicht für jeden die optimale Lösung, auch wenn es für viele sicherlich eine Verbesserung ist.

Geschrieben

Jap das stimmt.

Hätte man gewußt, dass dieses Elterngeld mit all diesen Regelungen so ausfallen wird, hätte ich mit dem 1. Kind noch 1/2 Jahr warten können :D Andererseits haben wir unanbhängig von zustehenden Geldern unsere Kinderplanung in angriff genommen. Bloß, hätte man das wirklich so gewußt, wäre es ja auf ein halbes Jahr nicht angekommen... Aber egal - hauptsache, wir haben gesunde, tolle kinder und hunger leiden müssen wir bestimmt trotzdem nicht ;)

VLG

Timi

Geschrieben

Seh ich ja auch ein, daß der 1.1.07 als Stichtag gesehen wird. Man kann da ja nicht ewig ziehen, irgendwo muß ja mal Schluß sein.

Ich finds halt blöd, daß die "Erziehungszeit" als Einkommen angesehen wird und das Elterngeld nicht. Man konnte ja zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, wie sich das mit dem Elterngeld entwickelt.

Geschrieben

Hallo ihr,

ich habe auch eine Frage zum Elterngeld.

Das man das Elterngeld aufteilen kann, wenn man länger als 1 Jahr zu Hause bleibt, ist klar. Dann wird das gemacht.

Wie läuft das aber, wenn man eben nur 6 Monate zu Hause bleiben möchte und dann wieder arbeiten gehen möchte/muss? Wird einem dann das doppelte Elterngeld für die Zeit gezahlt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Geschrieben

Hi,

lol - nee, dann kriegst du nur 6 monate Elterngeld. Das wird ja als "Verdienstausfall" gezahlt, eben weil man nicht arbeitet sondern seine Kinder betreut. Geht man sofort nach der Geburt (mutterschutz) wieder arbeiten (z.b.) kriegt man gar kein Elterngeld. Wozu auch - dann hat man ja einen Verdienst ;) Der Staat unterstützt ja nur.

Aber wär mal ne super idee :lol: - nur 3 Monate Elternzeit nehmen und 12 bezahlt kriegen PLUS Gehalt ab 4. Monat :lol:

Timi

Geschrieben

Also darüber weiß ich nicht Bescheid, amber. Ich könnte mir aber vorstellen, daß du die 67% dann eben nur für 6 Monate bekommst (bzw. 4, weil du ja die ersten 8 Wochen nach der Geburt ja eh im Mutterschutz bist). Aber du kannst dir die restlichen 6 Monate wohl auch für später aufheben, oder lieg ich da falsch? Ruf doch einfach mal bei deiner zuständigen Elterngeldstelle an, die geben dir sichere Auskunft.

Geschrieben

Nee, für später aufheben is da leider nicht. Wenn man schon nach 6 Monaten wieder arbeiten geht, gibt's eben auch nur für 6 Monate ;)

Um das Geld geht's mir ja auch nicht. Ich find's halt nur echt bescheiden, dass die, die beim Erziehungsgeld schon in die Röhre geschaut haben und nun von Erziehunsg- in Elternzeit übergehn, wieder die dummen sind. Gut, lieber die 300 als gar nix, aber es ist schon blöd. Eigentlich werden ja so die Mamis bestraft, die ihr Kind nicht in die Krippe geben sondern die ersten 2 oder 3 Jahre ganz für ihr kleines da sein wollen. Und das finde ich halt traurig.

Naja, wir wollen dieses Jahr endlich heiraten (ich sag nur Männer: seit über 3 Jahren mach in nun schon Andeutungen :rolleyes: , und jetzt hat er es endlich mal geschafft, mir 'nen Antrag zu machen :D ), dann bekommt mein Schatz die Klasse 3 und die vollen beiden Kinderfreibeträge, dann können wir es uns leisten, dass ich weiter zu hause bleibe.

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir das schon gedacht, aber ich wollte das nochmal wissen.

Da ich mir leider beruflich nicht leisten kann, länger zuhause zu bleiben, habe ich folgende Strategie, die ich verfolgen möchte:

ich stelle den Antrag auf 1 Jahr Elternzeit und werde wohl im Dezember wieder arbeiten gehen - halbtags oder stundenweise.

Die 300 EUR Mindestelterngeld bekomme ich ja auf jeden Fall zzgl. des Betrages bis 67 % abzüglich meines Gehaltes. Und somit geht mir das Elterngeld halt nicht verloren. Ich hoffe, dass mich meine Kleine auch arbeiten lässt. Ich weiß ja nicht, wie sich mein Leben umstellen wird. Das werde ich ab Ende Mai wissen.

Schöne Grüße

Gast mel & schneckerle
Geschrieben

nachdem ich gestern bei einem Infonachmittag in meinem Betrieb war, bzgl. Elternzeit / Elterngeld / Mutterschutz etc. "alles was man dazu wissen sollte" kann ich noch beisteuern:

denn ich hab gelesen, daß hier noch ein paar aus Bayern mitgeschrieben haben...

wenn Eure Männer entscheiden auch Elternzeit zu nehmen, dann verlängert sich ja das Elterngeld.

Allerdings - und das find ich ne echte Frechheit - müssen in Bayern die Männer 2Monate Elternzeit beantragen damit sie dann auch Elterngeld bekommen. In ganz Deutschland genügt 1 Monat!!!

Aber was ich interessant fand: 12 Monate berechnen sich dann nach (hier in dem diskutierten Fall) dem Gehalt von der Frau, also so wie ihr es errechnet habt 300euro und die zwei (bzw. ein) zusätzlichen "Papamonate" errechnet sich nach Seinem Gehalt. d.h. da bleibt dann ein wenig mehr hängen. Wenn natürlich weniger wiel er ja auch nicht 100 ersetzt kriegt. aber ein zwei Monate kann man ja vielleicht überbrücken - ist zumindest eine Überlegung wert.

Geschrieben

DU, dass ist aber in ganz Deutschland so, dass die Männer 2 Monate daheim bleiben müssen, wenn man die kompletten 14 Monate ELterngeld haben möchte. Und das es is den 2 Monaten, wo Papa daheim bleibt, nach seinem Gehalt geht, ist auch logisch. Nur mal ehrlich, wie soll das bei den meisten denn in der Praxis aussehn: Mama geht für 2 Monate wieder arbeiten und Papa bleibt 2 Moante daheim und danach bleibt Mama wieder daheim für die restliche Zeit, die sie daheim sein möchte? L

Also bei uns wär das nicht machbar. Was soll denn meine Vertreung in den 2 Monaten machen, Däumchen drehn? Das klingt immer auf dem Papier alles so toll, aber in der Praxis ist der meiste Teil von dem neuen Elterngesetzt Schmarrn. :(

Gast mel & schneckerle
Geschrieben
DU, dass ist aber in ganz Deutschland so, dass die Männer 2 Monate daheim bleiben müssen, wenn man die kompletten 14 Monate ELterngeld haben möchte. Und das es is den 2 Monaten, wo Papa daheim bleibt, nach seinem Gehalt geht, ist auch logisch. Nur mal ehrlich, wie soll das bei den meisten denn in der Praxis aussehn: Mama geht für 2 Monate wieder arbeiten und Papa bleibt 2 Moante daheim und danach bleibt Mama wieder daheim für die restliche Zeit, die sie daheim sein möchte? L

Also bei uns wär das nicht machbar. Was soll denn meine Vertreung in den 2 Monaten machen, Däumchen drehn? Das klingt immer auf dem Papier alles so toll, aber in der Praxis ist der meiste Teil von dem neuen Elterngesetzt Schmarrn. :(

das stimmt, sofern man nicht zwei Monate überbrücken kann - im Falle, daß beide gleichzeitig daheim bleiben.

Also die Sozialberatern erklärte, daß es eben nur in Bayern so ist und nicht bundesweit - sie riet auch zu einer Proforma-Klage... hmmm.. ich hab das nicht weiter hinterfragt - was sagen denn die anderen die hier nicht aus Bayern kommen? Ist die Dame falsch gepolt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, arbeit in einem sehr großen Betrieb von dem ich behaupte, daß die Leute das genau wissen. Der Rat mit der Klage kam auch nicht direkt von ihr, sondern von einem unserer Juristen... naja ich bin jetzt etwas verwirrt...

Geschrieben

Nee, also die Dame muss flasch gepolt sein. Es heißt ja nicht umsonst die 2 Partnermonate

Und das mit den 2 Monate überbrücken und beide zu der Zeit zu hause ist ja auch so eine Sache, weil dann muss die Frau 2 Monate eher wieder mit arbeiten anfangen, also statt den 3 Jahren wäre sie dann nur 2 Jahre und 10 Monate zu hause. Ist ja auch immer so eine Sache mit den Kindergartenplätzen. Gerade in München ist das ja auch nicht so einfach: ein Kollege und seine Frau haben sich bereits in der SS auf die Warteliste gesetzt, damit sie dann, wenn die Kleine 3 ist, den Ganztagesplatz bekommen. IMo klappt es auch nur, weil die Oma sich um die kleine kümmert, wenn seine Frau in der Uni ist (studiert noch). Und ob sie den Platz dann auch wirklich bekommen, wenn die kleine 3 wird, steht auch noch in den Sternen.

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